Anwendungsfall · Für HR-Software

Mutterschutzfristen in HR-Software automatisch eintragen

Aus dem errechneten Termin entstehen Beginn und Ende der Schutzfrist im System.

Bei einem errechneten Termin am 15.03.2027 beginnt die Schutzfrist am 01.02.2027 und endet bei einer Geburt am Termin am 10.05.2027 (§ 3 Abs. 1 und 2 MuSchG). Nach der Geburt trägst du das tatsächliche Datum nach, der Rechner verschiebt das Ende.

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Den errechneten Termin aus der Bescheinigung erfassen.

2

Beginn und Ende mit hr_mutterschutz berechnen und im Abwesenheitskalender eintragen.

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Nach der Geburt das tatsächliche Datum und gegebenenfalls den Sonderfall nachtragen, das Ende passt sich an.

Zwei Termine, zwei Rechnungen

Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Kommt das Kind früher, werden die nicht genommenen Tage vor der Geburt angehängt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind es nach der Geburt zwölf Wochen, bei Behinderung des Kindes auf Antrag ebenfalls.

Deine Software rechnet deshalb zweimal: einmal mit dem Termin für die Planung und nach der Geburt mit dem echten Datum. Die Regeln stehen auf der Seite zum Mutterschutzfristen-Rechner.

Sonderfälle, die der Rechner kennt

  • Frühgeburt und Mehrlingsgeburt mit zwölf Wochen nach der Geburt.
  • Behinderung des Kindes, ärztlich festgestellt in den ersten acht Wochen, auf Antrag der Frau.
  • Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche seit dem 01.06.2025: zwei, sechs oder acht Wochen.

Die Schutzfrist vor der Geburt darf die Frau auf eigenen Wunsch verkürzen. Das ist keine Rechenregel, sondern ihre Entscheidung.

So sieht der Aufruf aus

Beispiel mit dem Datensatz Mutterschutzfristen-Rechner. Die Antwort kommt aus demselben Code wie die API.

api.quellenkontor.dev/v1/hr/mutterschutz?termin=2027-03-15
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/mutterschutz?termin=2027-03-15" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "mutterschutz",
  "termin": "2027-03-15",
  "geburt": null,
  "fall": "standard",
  "beginn": "2027-02-01",
  "ende": "2027-05-10",
  "wochen_nach_entbindung": 8,
  "verlaengerung_tage": 0,
  "dauer_tage": 99,
  "rechtsgrundlage": "§ 3 Abs. 1 und 2 MuSchG",
  "hinweise": [
    "Vor der Entbindung darf die Frau beschäftigt werden, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt. Die Erklärung ist jederzeit widerrufbar (§ 3 Abs. 1 MuSchG).",
    "Nach der Entbindung besteht ein Beschäftigungsverbot.",
    "Berechnet mit dem errechneten Termin. Das Ende verschiebt sich, sobald das tatsächliche Geburtsdatum feststeht."
  ],
  "quelle": {
    "titel": "§ 3 MuSchG (Schutzfristen vor und nach der Entbindung)",
    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html"
  },
  "quellen": [
    {
      "titel": "§ 3 MuSchG (Schutzfristen vor und nach der Entbindung)",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html"
    }
  ],
  "stand": "2026-09-23",
  "lizenz": "Berechnung nach den genannten Normen. Nutzung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "zitat": "Mutterschutzfrist: 01.02.2027 bis 10.05.2027, 99 Kalendertage. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG. Quelle: § 3 MuSchG (Schutzfristen vor und nach der Entbindung), https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-23.1"
}

Häufige Fragen

Was passiert, wenn das Kind später kommt?

Die Schutzfrist nach der Geburt beginnt mit dem tatsächlichen Geburtstag, sie verlängert sich also entsprechend.

Kürzt der Mutterschutz den Urlaub?

Nein. Ausfallzeiten wegen Mutterschutz gelten als Beschäftigungszeiten, der Urlaub wird dafür nicht gekürzt (§ 24 MuSchG).

Verwendete Datensätze

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