Renteneintrittsalter nach Jahrgang: Regelaltersgrenze und Rentenbeginn
API Der Rechner für Regelaltersgrenze und Rentenbeginn läuft über die REST-API, nach Geburtsdatum oder Jahrgang im JSON.
Die Regelaltersgrenze, umgangssprachlich Renteneintrittsalter, liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 steigt sie schrittweise von 65 Jahren und einem Monat auf 66 Jahre und zehn Monate (§ 235 Abs. 2 SGB VI). Beispiel: Geburt am 15.08.1961, Grenze mit 66 Jahren und 6 Monaten, erreicht am 14.02.2028, Rente ab 01.03.2028.
Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 24.09.2026. Nächste erwartete Änderung: nur bei Gesetzesänderung.
Berechnet aus dem Geburtsdatum die Regelaltersgrenze, den Tag, an dem sie erreicht ist, und den Beginn der Regelaltersrente. Mit der Anhebung für die Jahrgänge 1947 bis 1963 nach § 235 SGB VI, 67 Jahren ab Jahrgang 1964 und dem Vertrauensschutz für Altersteilzeit vor 2007.
- Quelle
- §§ 35, 99 und 235 SGB VI
- Lizenz
- Berechnung nach den genannten Normen. Nutzung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
- Aktualisierung
- bei Gesetzesänderung
- Abdeckung
- Deutschland, geltendes Recht
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Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr
Anhebung gegenüber 65 Jahren nach § 235 Abs. 2 SGB VI. Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach Erreichen der Grenze.
| Geburtsjahr | Anhebung | Regelaltersgrenze |
|---|---|---|
| 1946 und früher | keine | 65 Jahre |
| 1947 | 1 Monat | 65 Jahre 1 Monat |
| 1948 | 2 Monate | 65 Jahre 2 Monate |
| 1949 | 3 Monate | 65 Jahre 3 Monate |
| 1950 | 4 Monate | 65 Jahre 4 Monate |
| 1951 | 5 Monate | 65 Jahre 5 Monate |
| 1952 | 6 Monate | 65 Jahre 6 Monate |
| 1953 | 7 Monate | 65 Jahre 7 Monate |
| 1954 | 8 Monate | 65 Jahre 8 Monate |
| 1955 | 9 Monate | 65 Jahre 9 Monate |
| 1956 | 10 Monate | 65 Jahre 10 Monate |
| 1957 | 11 Monate | 65 Jahre 11 Monate |
| 1958 | 12 Monate | 66 Jahre |
| 1959 | 14 Monate | 66 Jahre 2 Monate |
| 1960 | 16 Monate | 66 Jahre 4 Monate |
| 1961 | 18 Monate | 66 Jahre 6 Monate |
| 1962 | 20 Monate | 66 Jahre 8 Monate |
| 1963 | 22 Monate | 66 Jahre 10 Monate |
| 1964 und später | 24 Monate | 67 Jahre |
Parameter
| Parameter | Typ | Bedeutung |
|---|---|---|
geburtsdatumdatum | datum | Geburtsdatum der versicherten Person. Pflicht, außer es ist geburtsjahr angegeben |
geburtsjahrganzzahl | ganzzahl | Nur der Jahrgang, wenn das Geburtsdatum fehlt (optional, statt geburtsdatum). Dann kommt die Grenze und die Spanne des frühesten Rentenbeginns im Feld rentenbeginn_spanne |
vertrauensschutzbool | bool | true bei Vertrauensschutz nach § 235 Abs. 2 Satz 3 SGB VI: Geburt vor 1955 und Altersteilzeit vereinbart vor dem 01.01.2007, oder Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus (Geburt vor 1964). Standard: false |
Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Regelaltersgrenze.
Fragen zu diesem Datensatz
Wann erreicht der Jahrgang 1960 die Regelaltersgrenze?
Mit 66 Jahren und 4 Monaten. Wer am 20.05.1960 geboren ist, erreicht sie am 19.09.2026, die Regelaltersrente beginnt frühestens am 01.10.2026. Früher geht es nur mit einer vorgezogenen Altersrente, etwa für langjährig Versicherte ab 63 mit Abschlägen oder nach 45 Beitragsjahren.
Was gilt bei Geburt am Ersten eines Monats?
Die Grenze ist dann schon am Monatsletzten davor erreicht, die Rente beginnt einen Monat früher. Beispiel: Geburt am 01.03.1960, erreicht am 30.06.2026, Rente ab 01.07.2026; Geburt am 02.03.1960, Rente ab 01.08.2026.
Warum beginnt die Rente erst im Folgemonat?
Die Rente wird ab dem Kalendermonat gezahlt, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 Abs. 1 SGB VI). Wer die Grenze am 14. März erreicht, bekommt Rente ab dem 1. April. Wer am Ersten eines Monats Geburtstag hat, erreicht die Grenze schon am Monatsletzten davor und bekommt die Rente einen Monat früher.
Endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit der Regelaltersgrenze?
Nein, nicht von Gesetzes wegen. Es endet nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine Altersgrenze vorsehen; eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag braucht Textform (§ 41 Abs. 3 SGB VI). Der Rentenanspruch allein ist kein Kündigungsgrund (§ 41 Abs. 1 SGB VI).
Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?
Bei Gesetzesänderung. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.
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