Steuerfreie Zuschläge 2026 für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
API Alle steuerfreien Zuschlagssätze und Grundlohngrenzen als REST-API, JSON und CSV, mit Rechtsgrundlage.
Steuerfrei bleiben Zuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns für Nachtarbeit, 50 Prozent für Sonntagsarbeit und 125 Prozent für Feiertagsarbeit, 150 Prozent an Weihnachten, am 1. Mai und an Heiligabend ab 14 Uhr (§ 3b EStG). Der Grundlohn zählt höchstens mit 50 Euro je Stunde. Beitragsfrei bleiben die Zuschläge nur, soweit sie auf einem Grundlohn von höchstens 25 Euro je Stunde beruhen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
Welche Tage im Bundesland Feiertage sind, zeigt der Datensatz Feiertage. Für die Zuschläge zählen Oster- und Pfingstsonntag in allen Ländern als Feiertag.
Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 24.09.2026. Nächste erwartete Änderung: nur bei Gesetzesänderung.
Die Höchstsätze, bis zu denen Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit steuerfrei bleiben, mit den Sonderfällen 0 bis 4 Uhr, Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr, Weihnachten und 1. Mai. Dazu die Grundlohngrenzen von 50 Euro je Stunde für die Steuer und 25 Euro für die Sozialversicherung. Mit einem Grundlohn rechnet die API die steuer- und beitragsfreien Beträge je Stunde aus.
- Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr
- 25 %
- Sonntagsarbeit
- 50 %
- Arbeit an gesetzlichen Feiertagen und am 31. Dezember ab 14 Uhr
- 125 %
- Quelle
- § 3b EStG, R 3b LStR, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV
- Lizenz
- Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
- Aktualisierung
- bei Gesetzesänderung
- Abdeckung
- Deutschland, ab 2015
Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.
Passende Lösungen: Für Lohnsoftware und Lohnbüros
Antwort gekürzt. Alle Parameter und Antwortfelder stehen in der Referenz zu SFN-Zuschläge.
Diesen Aufruf mit eigenem Schlüssel ausführen. 500 Abfragen im Monat kostenlos, ohne Kreditkarte.
Steuerfreier Nachtzuschlag 2026
Stand: gültig am 25.09.2026, unverändert seit 01.01.2015.
Steuerfreier Sonntagszuschlag 2026
Stand: gültig am 25.09.2026, unverändert seit 01.01.2015.
| Bestandteil | Wert | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Sonntagsarbeit | 50 % | ab 01.01.2015 | § 3b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 3 EStG | Quelle |
Steuerfreier Feiertagszuschlag 2026
Stand: gültig am 25.09.2026, unverändert seit 01.01.2015.
Grundlohngrenzen 2026 für Steuer und Sozialversicherung
Stand: gültig am 25.09.2026, unverändert seit 01.01.2015.
SFN-Zuschläge seit 2015
Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.
| Bestandteil | Wert | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr | 25 % | ab 01.01.2015 | § 3b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 EStG | Quelle |
| Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde | 40 % | ab 01.01.2015 | § 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG | Quelle |
| Sonntagsarbeit | 50 % | ab 01.01.2015 | § 3b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 3 EStG | Quelle |
| Arbeit an gesetzlichen Feiertagen und am 31. Dezember ab 14 Uhr | 125 % | ab 01.01.2015 | § 3b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG | Quelle |
| Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai | 150 % | ab 01.01.2015 | § 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG | Quelle |
| Höchster Grundlohn je Stunde für die Steuerfreiheit | 50 € je Stunde | ab 01.01.2015 | § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG | Quelle |
| Höchster Grundlohn je Stunde für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung | 25 € je Stunde | ab 01.01.2015 | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV | Quelle |
Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften
- Steuerfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs. 1 EStG).
- Nachtarbeit ist die Arbeit von 20 bis 6 Uhr, Sonntags- und Feiertagsarbeit die Arbeit von 0 bis 24 Uhr des jeweiligen Tages (§ 3b Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG).
- Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmt das Recht am Ort der Arbeitsstätte, also dort, wo der Arbeitnehmer tätig wird; Oster- und Pfingstsonntag gelten immer als Feiertage (§ 3b Abs. 2 Satz 4 EStG, R 3b Abs. 3 Satz 3 und 4 LStR).
- Ist ein Sonntag zugleich Feiertag, werden Sonntags- und Feiertagssatz nicht addiert: Steuerfrei ist ein Zuschlag bis zur Höhe des Feiertagssatzes, auch wenn er als Sonntagszuschlag gezahlt wird (§ 3b Abs. 1 Nr. 2 EStG, R 3b Abs. 4 LStR).
- Bei Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen werden der Nachtsatz und der Sonntags- oder Feiertagssatz zusammengerechnet, auch wenn nur ein Zuschlag gezahlt wird (R 3b Abs. 3 Satz 1 und 2 LStR).
- In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben die Zuschläge nur beitragsfrei, soweit sie auf einem Grundlohn von höchstens 25 Euro je Stunde beruhen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).
- In der Unfallversicherung gehören die Zuschläge stets zum Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 2 SvEV).
Die API liefert diese Sätze im Feld regeln mit, damit Software und Agenten sie anzeigen können.
Als JSON und CSV
Jede Abfrage kommt als JSON. Den Verlauf seit 2015 gibt es mit format=csv auch als CSV-Datei, mit trennzeichen=semikolon passend für Excel mit deutschen Einstellungen. Mehr dazu unter Antworten und CSV.
Parameter
| Parameter | Typ | Bedeutung |
|---|---|---|
datumdatum | datum | Tag der Arbeit oder Stichtag der Sätze im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag. Fällt er auf den 24.12., 25.12., 26.12., 31.12. oder 1.5., nennt die Antwort den Satz dieses Tages im Feld sondertag. Ob ein anderer Tag ein Feiertag ist, liefert hr_feiertage. |
grundlohn_stundezahl | zahl | Grundlohn je Stunde in Euro nach § 3b Abs. 2 EStG (optional): laufender Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit einschließlich laufender Zulagen, ohne SFN-Zuschläge und Mehrarbeitsvergütung; bei Monatslohn geteilt durch das 4,35-Fache der Wochenstunden (R 3b Abs. 2 LStR). Dann kommen die steuer- und beitragsfreien Beträge je Stunde dazu. |
bestandteiltext | text | Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile. |
Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu SFN-Zuschläge.
Fragen zu diesem Datensatz
Wie viel Nachtzuschlag ist steuerfrei?
25 Prozent des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, 40 Prozent zwischen 0 und 4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen hat.
Was gilt bei einem Grundlohn über 25 Euro?
Steuerfrei bleiben die Zuschläge bis zu einem Grundlohn von 50 Euro je Stunde, beitragsfrei nur bis 25 Euro. Bei 30 Euro Grundlohn sind für eine Nachtstunde 7,50 Euro steuerfrei, aber nur 6,25 Euro beitragsfrei.
Ist Heiligabend ein Feiertag für die Zuschläge?
Nicht den ganzen Tag. Ab 14 Uhr gilt für den 24. Dezember der Satz von 150 Prozent, für den 31. Dezember ab 14 Uhr der Feiertagssatz von 125 Prozent (§ 3b Abs. 1 Nr. 3 und 4 EStG).
Welche Feiertage zählen, wenn Wohnort und Arbeitsort in verschiedenen Ländern liegen?
Die Feiertage am Ort der Arbeitsstätte (§ 3b Abs. 2 Satz 4 EStG). Die Liste je Land liefert der Datensatz Feiertage. Oster- und Pfingstsonntag zählen für die Zuschläge in allen Ländern als Feiertag.
Werden Nacht- und Sonntagszuschlag zusammengerechnet?
Ja. Für Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen werden die Sätze addiert, etwa 25 plus 50 Prozent in einer Sonntagsnacht. Sonntags- und Feiertagssatz werden nicht addiert (R 3b Abs. 3 und 4 LStR). Die Summen liefert das Feld kombinationen.
Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?
Bei Gesetzesänderung. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.
Mehr zu SFN-Zuschläge
Verwandte Datensätze
Gesetzliche Feiertage
Feiertage je Bundesland und Jahr, regionale Feiertage gekennzeichnet.
Pflegemindestlohn
Mindestlöhne in der Pflege nach Qualifikation, dazu der zusätzliche Urlaub, seit 2015.
Steuerfreie Beträge und Werbungskostenpauschalen
Sachbezugsfreigrenze (50-Euro-Grenze), Betriebsveranstaltung und weitere Freibeträge, dazu Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Homeoffice- und Pendlerpauschale seit 2015.
Pausenregelung und Arbeitszeitgrenzen
Gesetzliche Mindestpause für eine Arbeitszeit, für Erwachsene und Jugendliche.