Prüfverfahren

So prüfen wir die Werte

Quellenkontor ist nur so gut wie seine Werte. Hier steht, woher sie kommen, wie oft wir sie prüfen und was passiert, wenn einer nicht stimmt.

Nur verkündete amtliche Quellen

Ein Wert kommt erst in den Bestand, wenn er amtlich verkündet ist: im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger, als Gesetzestext oder in einer amtlichen Bekanntmachung. Referentenentwürfe, Kabinettsbeschlüsse, Pressemitteilungen und Seiten von Krankenkassen oder Fachportalen sind für uns Hinweise, wann wir nachsehen müssen, aber nie der Beleg.

Jede Stufe in den Daten trägt ihr Gültig-ab-Datum, die Rechtsgrundlage und die Quelle mit Link. Welche Quellen und Lizenzen gelten, steht unter Quellen und Lizenzen.

Jede Woche ein Prüflauf

Jeden Dienstag prüfen wir die Datensätze gegen die amtlichen Quellen: Stimmen die Werte, sind die Links erreichbar, ist eine neue Verordnung oder Bekanntmachung erschienen? Bei den Rechnern vergleichen wir den Änderungsstand der Gesetze. Die Feiertagsgesetze der Länder prüfen wir im Wechsel, vier Länder je Woche, dazu jede Woche die Suche nach neu beschlossenen einmaligen Feiertagen.

Vom 1. Dezember bis 15. Januar, wenn die meisten Werte für das neue Jahr erscheinen, läuft die Prüfung täglich. Zusätzlich überwacht ein Quellenwächter jeden Tag die amtlichen Fundstellen aller Datensätze und meldet jede Änderung, damit ein verkündeter Wert in den Tarifen Pro und Enterprise spätestens zwei Werktage nach Verkündung im Bestand steht (Leistungsschein).

Zuletzt geprüft wurde am 24.09.2026. Das Datum je Datensatz steht auf der Statusseite:

Tests mit amtlichen Beispielen

Die Rechner und Tabellen laufen gegen automatische Tests. Sie prüfen Werte an den Grenzen jeder Stufe, also am letzten Tag des alten und am ersten Tag des neuen Werts, und Rechenbeispiele aus den amtlichen Quellen, etwa die Pfändungstabelle oder Fristen nach § 622 BGB. Schlägt ein Test fehl, geht keine Änderung in den Bestand.

Offenes Änderungsprotokoll

Jeder neue, geänderte oder korrigierte Wert steht mit Datum und Beleg im Änderungsprotokoll. Korrekturen kennzeichnen wir als solche, statt sie still zu überschreiben. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook jede Änderung an deine Software.

Wenn ein Wert nicht stimmt

Passt ein Wert nicht zur amtlichen Quelle, die du kennst, schreib uns über das Kontaktformular. Wir prüfen gegen die Primärquelle, korrigieren und dokumentieren die Korrektur im Änderungsprotokoll.

Was wir nicht leisten

Die Rechner wenden die gesetzliche Regel schematisch an. Verträge, Tarifverträge und Besonderheiten des Einzelfalls kennen sie nicht. Quellenkontor ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung.

Wer dahintersteht

Quellenkontor betreibt Nick aus Frankfurt am Main. Er arbeitet seit mehr als sieben Jahren im Personalwesen und hat Quellenkontor gebaut, weil dieselben Werte in jedem Projekt neu zusammengesucht werden. Die Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.