Sozialversicherung und Abgaben

Übergangsbereich (Midijob) 2026 und 2027

API Midijob-Grenzen und Faktor F kommen als REST-API und CSV, mit der Formel für die beitragspflichtige Einnahme.

Der Übergangsbereich (Midijob) reicht 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat, der Faktor F beträgt 0,6619. Ab dem 01.01.2027 beginnt er bei 633,01 Euro, der Faktor F für 2027 ist noch nicht bekannt gegeben. Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV.

Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 23.09.2026. Nächste erwartete Änderung: Faktor F für 2027 bis 31.12.2026, ab 2027 nach neuer Formel (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz).

REST /v1/hr/uebergangsbereichMCP hr_uebergangsbereichCLI qk uebergangsbereich

Die Grenzen des Übergangsbereichs nach § 20 Abs. 2 SGB IV (bis Juni 2019 Gleitzone) und der jährliche Faktor F, mit dem die beitragspflichtige Einnahme berechnet wird.

Gültig am 25.09.2026
Untergrenze
603,01 €
Obergrenze
2.000,00 €
Faktor F
0,6619
Quelle
§ 20 Abs. 2 und 2a SGB IV, Bekanntmachungen des Faktors F
Lizenz
Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierung
jährlich und bei Änderung der Grenzen
Abdeckung
Deutschland, ab 2015

Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.

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api.quellenkontor.dev/v1/hr/uebergangsbereich?datum=2026-01-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/uebergangsbereich?datum=2026-01-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "uebergangsbereich",
  "datum": "2026-01-01",
  "bezeichnung": "Übergangsbereich",
  "untergrenze_monat": 603.01,
  "obergrenze_monat": 2000,
  "faktor_f": 0.6619,
  "gueltig_ab": "2026-01-01",
  "gueltig_bis": "2026-12-31",
  "rechtsgrundlage": "§ 20 Abs. 2 SGB IV; Untergrenze: Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro (BAnz AT 20.11.2025 B1) plus 1 Cent",
  "quelle": {
    "titel": "§ 20 SGB IV (Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich)",
    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html"
  },
  "faktor_f_rechtsgrundlage": "§ 20 Abs. 2a SGB IV, Bekanntmachung des Faktors F für 2026",
  "faktor_f_definition": "28 Prozent ÷ Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz",
  "faktor_f_quelle": {
    "titel": "Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes und des Faktors F für das Jahr 2026 vom 25. November 2025 (BAnz AT 18.12.2025 B5)",
    "url": "https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/tEVvKJtcxc4VdUgfyAg/content/tEVvKJtcxc4VdUgfyAg/BAnz%20AT%2018.12.2025%20B5.pdf"
  },
  "formel": {
    "beitragspflichtige_einnahme_gesamt": "F × G + (OG ÷ (OG − G) − G ÷ (OG − G) × F) × (AE − G)",
    "beitragspflichtige_einnahme_arbeitnehmer": "OG ÷ (OG − G) × (AE − G)",
    "erlaeuterung": "Seit 01.10.2022 (§ 20 Abs. 2a SGB IV): Die Beiträge werden aus der Einnahme gesamt berechnet, der Arbeitnehmer trägt den Anteil aus seiner eigenen, reduzierten Einnahme, der Arbeitgeber den Rest.",
    "variablen": {
      "F": 0.6619,
      "G": 603,
      "OG": 2000,
      "AE": "monatliches Arbeitsentgelt"
    }
  },
  "hinweise": [
    "Die Formeln gelten nicht für Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 20 Abs. 2a SGB IV)."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-23",
  "zitat": "Übergangsbereich (Midijob) am 01.01.2026: 603,01 bis 2.000 Euro im Monat, Faktor F 0,6619. Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2 SGB IV; Untergrenze: Geringfügigkeitsgrenze 603 Euro plus 1 Cent. Quelle: § 20 SGB IV (Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-24.16"
}

Antwort gekürzt. Alle Parameter und Antwortfelder stehen in der Referenz zu Übergangsbereich.

Diesen Aufruf mit eigenem Schlüssel ausführen. 500 Abfragen im Monat kostenlos, ohne Kreditkarte.

Übergangsbereich und Faktor F

Beitragspflichtige Einnahme gesamt: F × G + (OG ÷ (OG − G) − G ÷ (OG − G) × F) × (AE − G), davon Arbeitnehmer: OG ÷ (OG − G) × (AE − G). Dabei ist G die Minijob-Grenze, OG die Obergrenze und AE das Arbeitsentgelt. Seit 01.10.2022 (§ 20 Abs. 2a SGB IV): Die Beiträge werden aus der Einnahme gesamt berechnet, der Arbeitnehmer trägt den Anteil aus seiner eigenen, reduzierten Einnahme, der Arbeitgeber den Rest.

Alle 15 Einträge anzeigen15 Einträge ausblenden: Übergangsbereich und Faktor F
Gültig abUntergrenzeObergrenzeFaktor F
01.01.2027633,01 €2.000,00 €noch nicht bekanntgegeben
01.01.2026603,01 €2.000,00 €0,6619
01.01.2025556,01 €2.000,00 €0,6683
01.01.2024538,01 €2.000,00 €0,6846
01.01.2023520,01 €2.000,00 €0,6922
01.10.2022520,01 €1.600,00 €0,7009
01.01.2022450,01 €1.300,00 €0,7509
01.01.2021450,01 €1.300,00 €0,7509
01.01.2020450,01 €1.300,00 €0,7547
01.07.2019450,01 €1.300,00 €0,7566
01.01.2019450,01 €850,00 €0,7566
01.01.2018450,01 €850,00 €0,7547
01.01.2017450,01 €850,00 €0,7509
01.01.2016450,01 €850,00 €0,7547
01.01.2015450,01 €850,00 €0,7585

Als JSON und CSV

Jede Abfrage kommt als JSON. Den Verlauf seit 2015 gibt es mit format=csv auch als CSV-Datei, mit trennzeichen=semikolon passend für Excel mit deutschen Einstellungen. Mehr dazu unter Antworten und CSV.

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/uebergangsbereich/verlauf?format=csv&trennzeichen=semikolon" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY" -o uebergangsbereich.csv

Parameter

ParameterTypBedeutung
datumdatumdatumStichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.

Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Übergangsbereich.

Fragen zu diesem Datensatz

Wo liegt der Übergangsbereich 2026?

Zwischen 603,01 und 2.000 Euro Arbeitsentgelt im Monat.

Wie hoch ist der Faktor F 2026?

0,6619. Mit ihm berechnet sich die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich.

Warum ändert sich die Untergrenze jedes Jahr?

Sie liegt einen Cent über der Minijob-Grenze. Die folgt seit Oktober 2022 dem Mindestlohn.

Was ändert sich 2027 beim Faktor F?

Ab 2027 steht im Zähler nicht mehr 28 Prozent, sondern die Summe aus allgemeinem Beitragssatz der Krankenversicherung, durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz und 15 Prozent (§ 20 Abs. 2a Satz 2 SGB IV in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes). Der Faktor steigt dadurch, Arbeitgeber zahlen im Midijob mehr. Den Wert tragen wir nach der Bekanntmachung ein.

Gilt der Übergangsbereich für Auszubildende?

Nein. Die Formeln gelten nicht für Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Bei mehreren Beschäftigungen zählt das gesamte Arbeitsentgelt.

Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?

Jährlich und bei Änderung der Grenzen. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.

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