Steuer und Reisekosten

Dienstwagen versteuern: 1-Prozent-Regel und E-Auto

API Der geldwerte Vorteil kommt direkt aus der REST-API, für Verbrenner, Hybrid und Elektroauto mit allen Sonderregeln.

Für die private Nutzung eines Dienstwagens gilt je Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises als Arbeitslohn (1-Prozent-Regel), dazu 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg (§ 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2 EStG). Bei reinen Elektroautos zählt je nach Preis und Anschaffung nur ein Viertel oder die Hälfte des Listenpreises, im Ergebnis also 0,25 oder 0,5 Prozent. Beispiel: E-Auto für 58.900 Euro, 18 km Arbeitsweg, 226,38 Euro geldwerter Vorteil im Monat.

Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 24.09.2026. Nächste erwartete Änderung: Elektro-Regeln gelten für Anschaffungen bis 2030, Änderung nur per Gesetz.

REST /v1/hr/dienstwagenMCP hr_dienstwagenCLI qk dienstwagen

Berechnet den monatlichen geldwerten Vorteil eines Dienstwagens nach der Listenpreismethode: 1 Prozent für Privatfahrten und 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg, wahlweise 0,002 Prozent je Fahrt nach Einzelbewertung. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge wendet der Rechner die Minderung an, die zum Tag der Anschaffung passt: ein Viertel oder die Hälfte des Listenpreises oder bei älteren Fahrzeugen den Batterieabzug. Zuzahlungen der Beschäftigten zieht er ab.

Gültig am 25.09.2026
Privatfahrten, pauschal je Kalendermonat
1 % des Bruttolistenpreises
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, je Entfernungskilometer und Kalendermonat
0,03 % des Bruttolistenpreises
Einzelbewertung je Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, je Entfernungskilometer
0,002 % des Bruttolistenpreises
Quelle
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 8 Abs. 2 EStG, R 8.1 LStR, BMF-Schreiben
Lizenz
Berechnung nach den genannten Normen. Nutzung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierung
bei Gesetzesänderung
Abdeckung
Deutschland, Nutzung ab 2015

Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.

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api.quellenkontor.dev/v1/hr/dienstwagen?listenpreis=58900&antrieb=elektro&anschaffung=2025-09-01&entfernung_km=18
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/dienstwagen?listenpreis=58900&antrieb=elektro&anschaffung=2025-09-01&entfernung_km=18" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "dienstwagen",
  "datum": "2026-09-25",
  "antrieb": "elektro",
  "anschaffung": "2025-09-01",
  "listenpreis": 58900,
  "ueberlassung": null,
  "minderung": {
    "id": "elektro_viertel_bis_100000",
    "anteil_listenpreis": 0.25,
    "rechtsgrundlage": "§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG in der Fassung des Gesetzes vom 14. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161), für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 (§ 52 Abs. 12 Satz 6 EStG)",
    "quelle": {
      "titel": "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 14. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161)",
      "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html"
    },
    "hinweis": "Nur Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß."
  },
  "batterie_abzug": 0,
  "bemessungsgrundlage": 14700,
  "privatnutzung_monat": 147,
  "entfernung_km": 18,
  "co2_g_km": null,
  "reichweite_km": null,
  "batterie_kwh": null,
  "fahrten_wohnung_monat": 79.38,
  "fahrten_monat": null,
  "fahrten_wohnung_monat_einzel": null,
  "arbeitsweg_methode": "pauschal",
  "zuzahlung_monat": 0,
  "geldwerter_vorteil_monat": 226.38,
  "rechtsgrundlage": "§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG",
  "quelle": {
    "titel": "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 14. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161)",
    "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html"
  },
  "hinweise": [
    "Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer, auch bei Gebraucht- und Leasingfahrzeugen."
  ],
  "stand": "2026-09-24",
  "lizenz": "Berechnung nach den genannten Normen. Nutzung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "zitat": "Geldwerter Vorteil eines Dienstwagens, Elektroauto mit 58.900 Euro Bruttolistenpreis, im Monat 09/2026: Bemessungsgrundlage 14.700 Euro, weil nur ein Viertel des Listenpreises zählt, Privatnutzung 147 Euro, Arbeitsweg 79,38 Euro bei 18 Entfernungskilometern, zusammen 226,38 Euro. Der Betrag wird dem Bruttolohn zugerechnet und versteuert, er ist nicht die Steuer. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG. Quelle: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vom 14. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161), https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/161/VO.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-24.6"
}

Antwort gekürzt. Alle Parameter und Antwortfelder stehen in der Referenz zu Dienstwagen.

Diesen Aufruf mit eigenem Schlüssel ausführen. 500 Abfragen im Monat kostenlos, ohne Kreditkarte.

Dienstwagen 2026: 1-Prozent-Regel für Privatfahrten

Stand: gültig am 25.09.2026, unverändert seit 01.01.2015.

BestandteilWertGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Privatfahrten, pauschal je Kalendermonat1 % des Bruttolistenpreisesab 01.01.2015§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG

Dienstwagen 2026: 0,03-Prozent-Regel für den Arbeitsweg

Stand: gültig am 25.09.2026, unverändert seit 01.01.2015.

BestandteilWertGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, je Entfernungskilometer und Kalendermonat0,03 % des Bruttolistenpreisesab 01.01.2015§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG
Einzelbewertung je Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, je Entfernungskilometer0,002 % des Bruttolistenpreisesab 01.01.2015BMF-Schreiben vom 3. März 2022 (BStBl I S. 232), Rn. 13, nach den BFH-Urteilen vom 22. September 2010 (VI R 54/09, VI R 55/09, VI R 57/09)
Einzelbewertung, höchstens anzusetzende Fahrten im Kalenderjahr180 Fahrtenab 01.01.2015BMF-Schreiben vom 3. März 2022 (BStBl I S. 232), Rn. 13 Buchst. c

Dienstwagen 2026: Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Stand: gültig am 25.09.2026, unverändert seit 01.01.2015.

BestandteilWertGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung, je Entfernungskilometer und Fahrt0,002 % des Bruttolistenpreisesab 01.01.2015§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG

Dienstwagen seit 2015

Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.

BestandteilWertGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Privatfahrten, pauschal je Kalendermonat1 % des Bruttolistenpreisesab 01.01.2015§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, je Entfernungskilometer und Kalendermonat0,03 % des Bruttolistenpreisesab 01.01.2015§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG
Einzelbewertung je Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, je Entfernungskilometer0,002 % des Bruttolistenpreisesab 01.01.2015BMF-Schreiben vom 3. März 2022 (BStBl I S. 232), Rn. 13, nach den BFH-Urteilen vom 22. September 2010 (VI R 54/09, VI R 55/09, VI R 57/09)
Einzelbewertung, höchstens anzusetzende Fahrten im Kalenderjahr180 Fahrtenab 01.01.2015BMF-Schreiben vom 3. März 2022 (BStBl I S. 232), Rn. 13 Buchst. c
Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung, je Entfernungskilometer und Fahrt0,002 % des Bruttolistenpreisesab 01.01.2015§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG

Elektro- und Hybridfahrzeuge: Minderungen nach Anschaffung

Maßgeblich ist der Tag der Anschaffung. Bei Anschaffung bis 31.12.2023 zählt stattdessen die erste Überlassung zur privaten Nutzung, wenn sie später liegt. Ein Viertel des Listenpreises geht der Hälfte vor, der Batterieabzug gilt nur, wenn keines von beiden greift.

AntriebWirkungAnschaffungBedingungQuelle
Elektrodie Hälfte des Listenpreises01.01.2019 bis 31.12.2021keine
Hybriddie Hälfte des Listenpreises01.01.2019 bis 31.12.2021höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 40 km elektrisch
Elektroein Viertel des Listenpreises01.01.2019 bis 31.12.2023Listenpreis bis 60.000 €, Nutzung ab 01.01.2020
Elektroein Viertel des Listenpreises01.01.2024 bis 30.06.2025Listenpreis bis 70.000 €
Elektroein Viertel des Listenpreises01.07.2025 bis 31.12.2030Listenpreis bis 100.000 €
Elektrodie Hälfte des Listenpreises01.01.2022 bis 31.12.2024keine
Hybriddie Hälfte des Listenpreises01.01.2022 bis 31.12.2024höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 60 km elektrisch
Elektrodie Hälfte des Listenpreises01.01.2025 bis 31.12.2030keine
Hybriddie Hälfte des Listenpreises01.01.2025 bis 31.12.2030höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrisch
Elektro, HybridBatterieabzug 500 € je kWh, höchstens 10.000 €bis 31.12.2013keine
Elektro, HybridBatterieabzug 450 € je kWh, höchstens 9.500 €01.01.2014 bis 31.12.2014keine
Elektro, HybridBatterieabzug 400 € je kWh, höchstens 9.000 €01.01.2015 bis 31.12.2015keine
Elektro, HybridBatterieabzug 350 € je kWh, höchstens 8.500 €01.01.2016 bis 31.12.2016keine
Elektro, HybridBatterieabzug 300 € je kWh, höchstens 8.000 €01.01.2017 bis 31.12.2017keine
Elektro, HybridBatterieabzug 250 € je kWh, höchstens 7.500 €01.01.2018 bis 31.12.2018keine
HybridBatterieabzug 200 € je kWh, höchstens 7.000 €01.01.2019 bis 31.12.2019keine
HybridBatterieabzug 150 € je kWh, höchstens 6.500 €01.01.2020 bis 31.12.2020keine
HybridBatterieabzug 100 € je kWh, höchstens 6.000 €01.01.2021 bis 31.12.2021keine
HybridBatterieabzug 50 € je kWh, höchstens 5.500 €01.01.2022 bis 31.12.2022keine

Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften

Die API liefert diese Sätze im Feld regeln mit, damit Software und Agenten sie anzeigen können.

Parameter

ParameterTypBedeutung
listenpreisPflichtzahlzahlBruttolistenpreis in Euro bei Erstzulassung, mit Sonderausstattung und Umsatzsteuer
antriebtexttextAntrieb. elektro für reine Elektrofahrzeuge, hybrid für extern aufladbare Hybride. Standard: verbrenner
anschaffungdatumdatumTag der Anschaffung durch den Arbeitgeber. Pflicht bei elektro und hybrid
ueberlassungdatumdatumTag der ersten Überlassung an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung, wenn er nach der Anschaffung liegt (optional). Bei Anschaffung bis 31.12.2023 zählt dann dieser Tag (BMF-Schreiben vom 5. November 2021, Rn. 21 und 22).
entfernung_kmzahlzahlEntfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in vollen Kilometern (optional)
fahrten_monatganzzahlganzzahlTage mit Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte im Monat (optional). Dann rechnet die API den Arbeitsweg nach Einzelbewertung mit 0,002 Prozent je Fahrt statt 0,03 Prozent im Monat. Nur zusammen mit entfernung_km
zuzahlung_monatzahlzahlZuzahlung des Arbeitnehmers je Monat in Euro, etwa ein Nutzungsentgelt (optional). Mindert den geldwerten Vorteil bis auf null
co2_g_kmzahlzahlCO2-Ausstoß in Gramm je Kilometer, nur bei hybrid (optional)
reichweite_kmzahlzahlRein elektrische Reichweite in Kilometern, nur bei hybrid (optional)
batterie_kwhzahlzahlBatteriekapazität in kWh, nur für den Batterieabzug bei älteren Fahrzeugen (optional)
datumdatumdatumNutzungsmonat als Datum. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.

Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Dienstwagen.

Fragen zu diesem Datensatz

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei 45.000 Euro Listenpreis?

Bei 25 km Arbeitsweg 787,50 Euro im Monat: 450 Euro für die Privatnutzung und 337,50 Euro für den Arbeitsweg. Darauf fallen Lohnsteuer nach dem persönlichen Steuersatz und, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, Sozialversicherungsbeiträge an.

Gilt ein Viertel des Listenpreises auch für teure Elektroautos?

Nein. Über der Preisgrenze gilt die Hälfte: Ein E-Auto für 110.000 Euro mit Anschaffung 2026 hat eine Bemessungsgrundlage von 55.000 Euro, also 550 Euro im Monat für die Privatnutzung.

Wann gilt für ein Elektroauto nur ein Viertel des Listenpreises?

Für reine Elektrofahrzeuge, wenn der Bruttolistenpreis die Grenze zum Zeitpunkt der Anschaffung nicht übersteigt: 60.000 Euro bei Anschaffung bis 2023, 70.000 Euro von 2024 bis Juni 2025 und 100.000 Euro ab Juli 2025. Darüber gilt die Hälfte.

Wird zuerst gerundet oder zuerst geviertelt?

Zuerst gemindert, dann auf volle 100 Euro abgerundet. So steht es im BMF-Schreiben vom 5. November 2021, und so rechnet die API.

Welche Abgaben fallen auf den geldwerten Vorteil an?

Lohnsteuer nach dem persönlichen Steuersatz und, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, Sozialversicherungsbeiträge. Der Rechner liefert den Betrag, der dem Bruttolohn zugerechnet wird, nicht die Steuer.

Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?

Bei Gesetzesänderung. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.

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