Künstlersozialabgabe 2026 und 2027
API Der Abgabesatz mit Verlauf seit 2015 kommt als REST-API und CSV, mit amtlicher Quelle zu jedem Jahr.
Für 2026 beträgt die Künstlersozialabgabe 4,9 Prozent der Entgelte, die Unternehmen an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen. Für 2027 steht der Satz schon fest: 5 Prozent. Das Bundesarbeitsministerium legt den Satz jedes Jahr per Verordnung fest (§ 26 KSVG).
Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 24.09.2026. Nächste erwartete Änderung: Satz für 2027 steht fest, Verordnung für 2028 im Herbst 2027.
Der Prozentsatz, den Unternehmen auf Entgelte an selbstständige Künstler und Publizisten an die Künstlersozialkasse zahlen, etwa für Grafik, Texte, Fotos oder Musik in der eigenen Werbung. Festgelegt jedes Jahr durch Verordnung des Bundesarbeitsministeriums.
- Abgabesatz der Künstlersozialabgabe
- 4,9 %
Verkündet: Abgabesatz der Künstlersozialabgabe ab 01.01.2027 5 %.
- Quelle
- Künstlersozialabgabe-Verordnungen (§ 26 KSVG)
- Lizenz
- Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
- Aktualisierung
- jährlich, Verordnung im Herbst
- Abdeckung
- Deutschland, ab 2015
Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.
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Künstlersozialabgabe 2026
Stand: gültig am 25.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 4,9 % | 01.01.2026 bis 31.12.2026 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 | Quelle |
Künstlersozialabgabe 2027
Bereits verkündet, noch nicht in Kraft.
| Bestandteil | Wert | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 5 % | ab 01.01.2027 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (Artikel 1 der Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027) | Quelle |
Künstlersozialabgabe seit 2015
Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.
| Bestandteil | Wert | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 5 % | ab 01.01.2027 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (Artikel 1 der Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027) | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 4,9 % | 01.01.2026 bis 31.12.2026 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 5 % | 01.01.2025 bis 31.12.2025 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 5 % | 01.01.2024 bis 31.12.2024 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 5 % | 01.01.2023 bis 31.12.2023 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 4,2 % | 01.01.2022 bis 31.12.2022 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 4,2 % | 01.01.2021 bis 31.12.2021 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 4,2 % | 01.01.2020 bis 31.12.2020 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 4,2 % | 01.01.2019 bis 31.12.2019 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 4,2 % | 01.01.2018 bis 31.12.2018 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 4,8 % | 01.01.2017 bis 31.12.2017 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 5,2 % | 01.01.2016 bis 31.12.2016 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 | Quelle |
| Abgabesatz der Künstlersozialabgabe | 5,2 % | 01.01.2015 bis 31.12.2015 | § 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 | Quelle |
Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften
- Die Künstlersozialkasse erhebt die Abgabe als Prozentsatz der Bemessungsgrundlage (§ 23 KSVG).
- Den Abgabesatz bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich für das folgende Kalenderjahr durch Rechtsverordnung, möglichst bis 30. September (§ 26 Abs. 5 KSVG).
- Bemessungsgrundlage sind alle Entgelte, die ein Unternehmen im Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen zahlt, auch wenn diese selbst nicht versichert sind (§ 25 KSVG).
- Nicht dazu gehören gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, Zahlungen an Verwertungsgesellschaften, steuerfreie Aufwandsentschädigungen und Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG, seit 2025 auch nach § 3 Nr. 26a EStG (§ 25 KSVG).
- Zahlungen an juristische Personen, etwa eine GmbH oder UG, sind nicht abgabepflichtig (§ 25 KSVG).
- Wer Künstler oder Publizisten nur für eigene Werbung und Öffentlichkeitsarbeit oder nach der Generalklausel beauftragt, zahlt erst, wenn diese Entgelte im Kalenderjahr eine Grenze übersteigen (§ 24 Abs. 2 KSVG).
- Die Grenze lag von 2015 bis 2024 bei 450 Euro, 2025 bei 700 Euro (§ 54 KSVG) und liegt seit 2026 bei 1.000 Euro (§ 24 Abs. 2 Satz 2 KSVG).
- Die Entgelte eines Jahres sind der Künstlersozialkasse bis 31. März des Folgejahres zu melden; auf die Abgabe des laufenden Jahres sind monatliche Vorauszahlungen zu leisten (§ 27 KSVG).
Die API liefert diese Sätze im Feld regeln mit, damit Software und Agenten sie anzeigen können.
Als JSON und CSV
Jede Abfrage kommt als JSON. Den Verlauf seit 2015 gibt es mit format=csv auch als CSV-Datei, mit trennzeichen=semikolon passend für Excel mit deutschen Einstellungen. Mehr dazu unter Antworten und CSV.
Parameter
| Parameter | Typ | Bedeutung |
|---|---|---|
jahrjahr | jahr | Kalenderjahr. Ohne Angabe gilt das laufende Jahr. |
datumdatum | datum | Alternativ zu jahr: Stichtag im Format JJJJ-MM-TT, das Jahr wird daraus genommen. |
bestandteiltext | text | Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile. |
Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Künstlersozialabgabe.
Fragen zu diesem Datensatz
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2026?
4,9 Prozent der Entgelte an selbstständige Künstler und Publizisten.
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2027?
5 Prozent. Die Verordnung für 2027 ist verkündet (§ 1 Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (Artikel 1 der Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027)).
Wie viel Abgabe fällt auf eine Rechnung über 10.000 Euro an?
490 Euro bei 4,9 Prozent, gerechnet auf das Nettoentgelt ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer (§ 25 KSVG).
Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?
Unternehmen, die regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten vergeben, etwa für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, und Verwerter wie Verlage oder Agenturen (§ 24 KSVG). Die Abgabe fällt auf das gezahlte Entgelt an. Zahlungen an juristische Personen wie eine GmbH gehören nicht dazu.
Gibt es eine Bagatellgrenze?
Ja, für Unternehmen, die Künstler nur für eigene Werbung und Öffentlichkeitsarbeit beauftragen: Sie zahlen erst, wenn die Entgelte im Kalenderjahr eine Grenze übersteigen. Sie lag bis 2024 bei 450 Euro, 2025 bei 700 Euro und liegt seit 2026 bei 1.000 Euro (§ 24 Abs. 2 Satz 2 und § 54 KSVG).
Bis wann muss die Künstlersozialabgabe gemeldet werden?
Die Entgelte eines Jahres sind der Künstlersozialkasse bis 31. März des Folgejahres zu melden. Auf die Abgabe des laufenden Jahres sind monatliche Vorauszahlungen zu leisten (§ 27 KSVG).
Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?
Jährlich, Verordnung im Herbst. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.
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