24.09.2026

Regionale Feiertage in Deutschland: wo sie gelten

Regionale Feiertage gelten nur in einem Teil eines Bundeslands: Fronleichnam in einzelnen Gemeinden Sachsens und Thüringens, Mariä Himmelfahrt in 1.708 von 2.056 bayerischen Gemeinden und das Friedensfest am 8. August nur in Augsburg. Fronleichnam fällt 2027 auf den 27.05.2027, die beiden bayerischen Tage fallen auf einen Sonntag. Maßgeblich ist der Ort, an dem gearbeitet wird.

Was einen Feiertag regional macht

Ein Feiertag ist regional, wenn er nur in einem Teil eines Bundeslands gesetzlicher Feiertag ist. Nach den Feiertagsgesetzen der 16 Länder betrifft das drei Tage: Fronleichnam in Sachsen und Thüringen, Mariä Himmelfahrt in Bayern und das Augsburger Hohe Friedensfest. Wo genau sie gelten, regelt je nach Land eine Verordnung, eine Feststellung des Statistikamts, eine Übergangsvorschrift oder, im Fall Augsburgs, das Gesetz selbst.

Davon zu unterscheiden sind Feiertage, die in einem ganzen Land gelten, aber nicht in allen Ländern, etwa Allerheiligen oder der Reformationstag. Feiertage festzulegen ist grundsätzlich Sache der Länder, nur der Tag der Deutschen Einheit ist Bundesrecht. Welche Tage in welchem Land gelten, zeigt der Datensatz Feiertage je Bundesland.

Regionale Feiertage und wo sie gelten

FeiertagLand2027Gilt inRechtsgrundlage
FronleichnamSachsen27.05.202725 Gemeinden, die eine Verordnung von 1993 aufzählt, in den damaligen Landkreisen Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz§ 1 Abs. 1 SächsSFG, FronleichnamsVO
FronleichnamThüringen27.05.2027Orte, in denen er 1994 als Feiertag begangen wurde, vor allem im Eichsfeld§ 2 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 ThürFGtG
Mariä HimmelfahrtBayern15.08.2027, ein SonntagGemeinden mit mehr katholischen als evangelischen Einwohnern, nach dem Zensus 2022 1.708 von 2.056Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BayFTG
Augsburger Hohes FriedensfestBayern08.08.2027, ein SonntagStadt AugsburgArt. 1 Abs. 2 BayFTG

Bayern: Mariä Himmelfahrt und das Friedensfest

In Bayern ist Mariä Himmelfahrt am 15. August gesetzlicher Feiertag in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung (Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 BayFTG). Welche das sind, stellt das Landesamt für Statistik nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest. Gezählt werden katholische und evangelische Einwohner (Art. 1 Abs. 3 BayFTG). Nach dem Zensus 2022 ist der Tag in 1.708 der 2.056 Gemeinden Feiertag, in 348 nicht. In Ober- und Niederbayern gilt er überall, in Mittelfranken ist er in 81,0 Prozent der Gemeinden kein Feiertag.

Die Liste ändert sich mit jedem Zensus. Seit 2025 gilt die Feststellung nach dem Zensus 2022: Sechs Gemeinden haben den Feiertag hinzugewonnen, darunter Baiersdorf und Weisendorf, zwei haben ihn verloren, Marktschorgast und Seßlach.

Wo der 15. August kein Feiertag ist, dürfen katholische Beschäftigte der Arbeit fernbleiben, außer bei Arbeiten, die auch an Feiertagen erlaubt oder für den Betrieb notwendig sind. Außer dem Lohnausfall für die versäumte Zeit dürfen ihnen daraus keine Nachteile entstehen (Art. 4 Nr. 2 BayFTG).

Das Augsburger Hohe Friedensfest am 8. August ist nur in der Stadt Augsburg Feiertag (Art. 1 Abs. 2 BayFTG). 2027 fallen beide bayerischen Regionalfeiertage auf einen Sonntag. Die Zahl der Arbeitstage ändert sich in Bayern 2027 deshalb nicht: 253 ohne und 253 mit regionalen Feiertagen.

Sachsen und Thüringen: Fronleichnam in einzelnen Gemeinden

Sachsen zählt Fronleichnam nur in den Regionen zu den gesetzlichen Feiertagen, die das Innenministerium per Verordnung bestimmt (§ 1 Abs. 1 SächsSFG). Die Verordnung von 1993 nennt 25 Gemeinden in den damaligen Landkreisen Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz, darunter Crostwitz, Panschwitz-Kuckau und Wittichenau. Ist eine dieser Gemeinden inzwischen Teil einer anderen Gemeinde, gilt der Feiertag nur im früheren Gemeindegebiet (§ 1 FronleichnamsVO).

Thüringen erlaubt dem Ministerium, Fronleichnam per Verordnung für Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung festzulegen (§ 2 Abs. 2 ThürFGtG). Solange das nicht geschehen ist, gilt der Tag dort als Feiertag fort, wo er 1994 als Feiertag begangen wurde (§ 10 Abs. 1 ThürFGtG). Eine solche Verordnung gab es 2011 nicht. Das Innenministerium nannte damals 93 Gemeinden im Eichsfeld, 7 im Unstrut-Hainich-Kreis und 6 im Wartburgkreis.

In beiden Ländern ist Fronleichnam 2027 ein Donnerstag. Für einen Standort in einer der Gemeinden ist der Tag frei, für den Rest des Landes ein Arbeitstag. In Sachsen zählt der Arbeitstage-Rechner für den 27.05.2027 deshalb 1 Arbeitstag, mit regionale=true 0.

Welcher Ort zählt

Für Beschäftigte zählen die Feiertage am Arbeitsort, nicht am Wohnort und nicht am Firmensitz. Wer in Leipzig wohnt und in Crostwitz arbeitet, hat an Fronleichnam frei, wer in Crostwitz wohnt und in Leipzig arbeitet, nicht. Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, folgt den Feiertagen am Wohnort, denn dort liegt dann der Arbeitsort. Wer an wechselnden Orten arbeitet, etwa im Außendienst, richtet sich nach dem Ort, an dem er am jeweiligen Tag tätig ist.

Für die Steuer steht es im Gesetz: Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmen die Vorschriften am Ort der Arbeitsstätte (§ 3b Abs. 2 Satz 4 EStG). Tarifliche Zuschläge können anders anknüpfen. Für den TV-L stellt das BAG auf den regelmäßigen Beschäftigungsort ab: Ein Beschäftigter aus Nordrhein-Westfalen, der an Allerheiligen 2021 auf einer Schulung in Hessen war, bekam den Feiertagszuschlag, obwohl Allerheiligen in Hessen kein Feiertag ist (BAG, 1. August 2024, 6 AZR 38/24).

Wie genau der Ort zählt, zeigt ein Beschluss zu einer Frist. Eine Beschwerde hätte bis zum 23. Juni 2011 beim BAG in Erfurt eingehen müssen. Der Tag war Fronleichnam und in Nordrhein-Westfalen Feiertag, in Erfurt aber nicht. Die Beschwerde kam einen Tag später per Fax und war unzulässig (BAG, 24. August 2011, 8 AZN 808/11).

Lohnabrechnung und Zuschläge

Fällt ein regionaler Feiertag auf einen Arbeitstag, gilt für Beschäftigte am betroffenen Ort dasselbe wie an jedem anderen Feiertag. Die ausgefallene Arbeitszeit wird bezahlt (§ 2 Abs. 1 EFZG), und arbeiten dürfen sie nur, wenn eine Ausnahme vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen greift (§ 9 ArbZG). Für Kolleginnen und Kollegen an einem Standort ohne den Feiertag ist es ein normaler Arbeitstag.

Wer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet, kann Zuschläge bis 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei bekommen, an einem Sonntag bis 50 Prozent. Fällt der Feiertag auf einen Sonntag, wie Mariä Himmelfahrt 2027, gilt der Feiertagssatz. Die beiden Sätze werden nicht addiert (§ 3b Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG).

Bei einem Grundlohn von 20,00 Euro je Stunde sind am 15.08.2027 in einer Gemeinde mit dem Feiertag bis zu 25,00 Euro je Stunde steuerfrei, in einer Nachbargemeinde ohne ihn nur der Sonntagszuschlag bis 10,00 Euro. Die Sätze und die Grenzen für Steuer und Sozialversicherung stehen im Datensatz SFN-Zuschläge.

Beginnt eine Nachtschicht vor 0 Uhr, zählt die Arbeit von 0 bis 4 Uhr des Folgetags noch als Feiertagsarbeit (§ 3b Abs. 3 Nr. 2 EStG). Das betrifft Schichtbetriebe an einem Standort mit regionalem Feiertag in der Nacht danach. In der Sozialversicherung bleiben die Zuschläge nur beitragsfrei, soweit der Grundlohn 25,00 Euro je Stunde nicht übersteigt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).

So bildest du regionale Feiertage im HR-System ab

  • Feiertage je Standort pflegen, nicht je Land: Zu jedem Standort gehören Land und Gemeinde, dazu die Angabe, ob Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt oder das Friedensfest dort gelten.
  • Für Beschäftigte im Homeoffice den Ort hinterlegen, dessen Feiertage gelten, für Außendienst und Montage den Einsatzort je Tag.
  • Gemeindelisten regelmäßig prüfen: Bayern stellt die Gemeinden nach jedem Zensus neu fest, zuletzt mit Wirkung ab 2025. In Sachsen gilt der Feiertag nach Eingemeindungen nur im früheren Gemeindegebiet.
  • Im Arbeitstage-Rechner regionale=true nur für Standorte im betroffenen Gebiet setzen. Ohne den Parameter zieht er nur landesweite Feiertage ab.
  • Mit Zahlen für 2027: Sachsen hat 255 Arbeitstage ohne und 254 mit Fronleichnam, Thüringen 255 und 254.
  • Feiertage am Sonntag nicht vergessen: Sie kosten keinen Arbeitstag, ändern aber die Zuschläge. Die Feiertagsliste der API führt sie mit Wochentag.

Typische Fehler

  • Feiertage nach dem Firmensitz pflegen statt nach dem Arbeitsort der Beschäftigten.
  • Mariä Himmelfahrt für ganz Bayern ansetzen, obwohl der Tag in 348 Gemeinden kein Feiertag ist.
  • Fronleichnam in Sachsen oder Thüringen für das ganze Land ansetzen oder ganz weglassen.
  • Eine bayerische Gemeindeliste von vor 2025 weiter nutzen, obwohl seit dem Zensus 2022 acht Gemeinden gewechselt haben.
  • Einen Feiertag am Sonntag bei den Zuschlägen übersehen. Dann gilt für die steuerfreie Grenze der Feiertagssatz, nicht der Sonntagssatz.

Regionale Feiertage per API abfragen

Terminal
$ curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/feiertage?jahr=2027&land=SN" \
    -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"

# Ausschnitt der Antwort
{
  "land": "SN",
  "anzahl": 12,
  "anzahl_landesweit_montag_bis_freitag": 6,
  "feiertage": [
    {
      "datum": "2027-05-27",
      "id": "fronleichnam",
      "name": "Fronleichnam",
      "wochentag": "Donnerstag",
      "regional": true,
      "regional_hinweis": "nur in einzelnen Gemeinden im Landkreis Bautzen (sorbisches Siedlungsgebiet)",
      "sonntag": false
    }
  ]
}
MCP
# Werkzeugaufruf über den MCP-Server
{
  "name": "hr_arbeitstage",
  "arguments": { "von": "2027-01-01", "bis": "2027-12-31", "land": "SN", "regionale": true }
}

# Ausschnitt der Antwort
{
  "regionale_feiertage_abgezogen": true,
  "kalendertage": 365,
  "arbeitstage": 254
}

Was die API liefert und was du entscheidest

Die API kennzeichnet regionale Feiertage, die Entscheidung je Standort bleibt bei dir. Mit land liefert hr_feiertage alle Feiertage eines Landes. Regionale tragen regional: true und in regional_hinweis den Geltungsbereich. anzahl zählt sie mit, anzahl_landesweit_montag_bis_freitag nicht. Ohne land kommt jeder Feiertag einmal, mit den Ländern in laender und laender_regional.

Ein praktikabler Weg für HR-Software: Die Feiertage je Land einmal im Jahr abrufen und speichern, regionale Feiertage je Standort über ein Merkmal freischalten und Arbeitstage mit regionale passend zum Standort abfragen. So bleibt die Entscheidung, welcher Standort betroffen ist, an einer Stelle.

Alle Felder mit Typ stehen in der Referenz der Feiertage. Brandenburg zählt Oster- und Pfingstsonntag zu den gesetzlichen Feiertagen, die API markiert sie mit sonntag: true, weil sie immer auf einen Sonntag fallen.

Die Feiertagsgesetze prüft der Prüflauf im Wechsel, vier Länder je Woche, dazu jede Woche die Suche nach neu beschlossenen einmaligen Feiertagen. Mehr dazu steht im Prüfverfahren.

Die API kennzeichnet regionale Feiertage, entscheidet aber nicht, ob ein Standort im betroffenen Gebiet liegt. Die Zählung folgt den Feiertagsgesetzen schematisch. Verträge, Tarifverträge und der Einzelfall können abweichen.

Häufige Fragen

Ist Rosenmontag ein regionaler Feiertag?

Nein. Er ist in keinem Land gesetzlicher Feiertag, auch nicht in Nordrhein-Westfalen, dessen Feiertagsgesetz elf Feiertage aufzählt. Ob an Rosenmontag frei ist, regeln Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

Gilt Mariä Himmelfahrt im Saarland nur regional?

Nein. Im Saarland ist der 15. August im ganzen Land gesetzlicher Feiertag (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 SFG). Regional ist er nur in Bayern.

Wie erfahre ich, ob eine bayerische Gemeinde Mariä Himmelfahrt feiert?

Das Landesamt für Statistik stellt die Feststellung für jede Gemeinde in einer Datenbank bereit. Ist der Tag in einer Gemeinde Feiertag, macht die Gemeinde das außerdem ortsüblich bekannt (Art. 1 Abs. 3 BayFTG).

Ist der Buß- und Bettag in Bayern ein Feiertag?

Nein, gesetzlicher Feiertag ist er nur in Sachsen. In Bayern dürfen evangelische Beschäftigte an diesem Tag der Arbeit fernbleiben, außer bei Arbeiten, die auch an Feiertagen erlaubt oder für den Betrieb notwendig sind. Der Lohn für die versäumte Zeit kann dann entfallen (Art. 4 BayFTG).

Quellen

  1. Feiertagsgesetz Bayern (BayFTG), Art. 1: Gesetzliche Feiertage
  2. Feiertagsgesetz Bayern (BayFTG), Art. 4: Schutz von Mariä Himmelfahrt und Buß- und Bettag
  3. Bayerisches Landesamt für Statistik: Mariä Himmelfahrt nach dem Zensus 2022, Änderungen in acht Gemeinden (Pressemitteilung 107/2025)
  4. Bayerisches Landesamt für Statistik: Mariä Himmelfahrt 2026 in 1.708 Gemeinden (Pressemitteilung 217/2026)
  5. Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG), § 1
  6. Verordnung über den regionalen Feiertag Fronleichnam in Sachsen (FronleichnamsVO)
  7. Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG), § 2
  8. Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG), § 10
  9. Feiertagsgesetz Saarland (SFG), § 2
  10. Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 2
  11. Bundesministerium des Innern: Nationale Feiertage
  12. § 3b EStG: Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
  13. § 2 EFZG: Entgeltzahlung an Feiertagen
  14. § 9 ArbZG: Sonn- und Feiertagsruhe
  15. § 1 SvEV: Beitragsfreiheit von Zuschlägen bis 25 Euro Grundlohn je Stunde
  16. BAG, Beschluss vom 24. August 2011, 8 AZN 808/11: Fronleichnam in Erfurt kein gesetzlicher Feiertag
  17. BAG, Urteil vom 1. August 2024, 6 AZR 38/24: Feiertagszuschlag nach dem regelmäßigen Beschäftigungsort
  18. Haufe: Entgeltfortzahlung an Feiertagen, der Arbeitsort ist maßgeblich

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