Referenz

Referenz: Regelaltersgrenze

Renteneintrittsalter nach Jahrgang: ab wann die Regelaltersrente beginnt, aus dem Geburtsdatum nach § 235 SGB VI.

Berechnet aus dem Geburtsdatum die Regelaltersgrenze, den Tag, an dem sie erreicht ist, und den Beginn der Regelaltersrente. Mit der Anhebung für die Jahrgänge 1947 bis 1963 nach § 235 SGB VI, 67 Jahren ab Jahrgang 1964 und dem Vertrauensschutz für Altersteilzeit vor 2007.

Endpunkte und Aufrufe

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ZugangAufruf
REST-APIGET /hr/regelaltersgrenze
SDK JavaScriptqk.hr.regelaltersgrenze(…)
SDK Pythonqk.hr.regelaltersgrenze(…)
CLIqk regelaltersgrenze --geburtsdatum 1961-08-15
MCP-Werkzeughr_regelaltersgrenze

Parameter

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NameTypPflichtStandardErlaubtBeschreibung
geburtsdatumDatum (JJJJ-MM-TT)neinGeburtsdatum der versicherten Person. Pflicht, außer es ist geburtsjahr angegeben
geburtsjahrganze Zahlnein1900 bis 2020Nur der Jahrgang, wenn das Geburtsdatum fehlt (optional, statt geburtsdatum). Dann kommt die Grenze und die Spanne des frühesten Rentenbeginns im Feld rentenbeginn_spanne
vertrauensschutztrue oder falseneinfalsetrue bei Vertrauensschutz nach § 235 Abs. 2 Satz 3 SGB VI: Geburt vor 1955 und Altersteilzeit vereinbart vor dem 01.01.2007, oder Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus (Geburt vor 1964). Standard: false

Unbekannte Parameter lehnt die API mit unbekannter_parameter ab. Dazu kommen format und trennzeichen, siehe CSV.

Antwortfelder

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FeldTypBedeutung
datensatzTextKennung des Datensatzes
geburtsdatumDatumGeburtsdatum der versicherten Person
geburtsjahrGanzzahlJahr der Geburt, entscheidet über die Anhebung
vertrauensschutzBooleschOb der Vertrauensschutz nach § 235 Abs. 2 Satz 3 SGB VI angewendet wurde
regelaltersgrenze_jahreGanzzahlJahre der Regelaltersgrenze
regelaltersgrenze_monateGanzzahlZusätzliche Monate
anhebung_monateGanzzahlAnhebung gegenüber 65 Jahren
erreicht_amDatum oder nullTag, an dem die Grenze erreicht ist
rentenbeginnDatum oder nullErster Tag der Regelaltersrente
rechtsgrundlageTextParagraf
quelleObjektTitel und URL der Quelle, auf der der Wert beruht
quellenListeAlle Normen, auf denen die Antwort beruht, mit Titel und URL
hinweiseListeGrenzen der Werte oder der Berechnung, in Sätzen
standDatumTag der letzten Prüfung gegen die Quelle
lizenzTextNutzungsbedingungen der Werte
zitatTextFertiger Satz mit Wert, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle zum Zitieren
datenstandTextKennung des Datenstands: Datum und laufende Nummer der letzten Änderung im Änderungsprotokoll (/v1/aenderungen), die diesen Datensatz betrifft. Gleicher Datenstand heißt unveränderter Inhalt, praktisch für Prüfer und zum Vergleich zweier Abfragen
rentenbeginn_spanneObjektNur bei geburtsjahr: frühester Rentenbeginn von und bis im Jahrgang

Beispiel

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Aufruf mit geburtsdatum = 1961-08-15. Die Antwort erzeugt derselbe Code, der auch die API beantwortet.

api.quellenkontor.dev/v1/hr/regelaltersgrenze?geburtsdatum=1961-08-15
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/regelaltersgrenze?geburtsdatum=1961-08-15" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "regelaltersgrenze",
  "geburtsdatum": "1961-08-15",
  "geburtsjahr": 1961,
  "vertrauensschutz": false,
  "regelaltersgrenze_jahre": 66,
  "regelaltersgrenze_monate": 6,
  "anhebung_monate": 18,
  "erreicht_am": "2028-02-14",
  "rentenbeginn": "2028-03-01",
  "rechtsgrundlage": "§ 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI",
  "quelle": {
    "titel": "§ 235 SGB VI (Regelaltersrente, Anhebung der Regelaltersgrenze)",
    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html"
  },
  "quellen": [
    {
      "titel": "§ 235 SGB VI (Regelaltersrente, Anhebung der Regelaltersgrenze)",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html"
    },
    {
      "titel": "§ 35 SGB VI (Regelaltersrente)",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__35.html"
    },
    {
      "titel": "§ 99 SGB VI (Beginn der Rente)",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__99.html"
    },
    {
      "titel": "§ 50 SGB VI (Wartezeiten)",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__50.html"
    },
    {
      "titel": "§ 41 SGB VI (Altersrente und Kündigungsschutz)",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html"
    }
  ],
  "hinweise": [
    "Die Regelaltersgrenze ist mit Ablauf des Tages vor dem entsprechenden Geburtstag erreicht, die Rente beginnt am Ersten des Folgemonats. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, erreicht die Grenze schon am letzten Tag des Vormonats und bekommt die Rente einen Monat früher.",
    "Voraussetzung ist die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI). Der genannte Rentenbeginn gilt, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Grenze erreicht ist. Bei späterem Antrag beginnt sie erst im Antragsmonat, der Anspruch selbst bleibt bestehen (§ 99 Abs. 1 SGB VI).",
    "Mit der Regelaltersgrenze endet ein Arbeitsverhältnis nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine Altersgrenze vorsehen; die einzelvertragliche Vereinbarung braucht Textform (§ 41 Abs. 3 SGB VI). Der Rentenanspruch ist kein Kündigungsgrund (§ 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VI).",
    "Sieht eine ältere Klausel ein früheres Ende vor, etwa mit 65, gilt sie als auf die Regelaltersgrenze vereinbart, außer sie wurde in den letzten drei Jahren davor geschlossen oder bestätigt. Das Ende lässt sich während des Arbeitsverhältnisses hinausschieben (§ 41 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI).",
    "Vorgezogene Altersrenten, etwa für langjährig Versicherte ab 63 mit Abschlägen oder für besonders langjährig Versicherte, berechnet dieser Rechner nicht. Die persönliche Rentenauskunft gibt die Deutsche Rentenversicherung."
  ],
  "stand": "2026-09-24",
  "lizenz": "Berechnung nach den genannten Normen. Nutzung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "zitat": "Regelaltersgrenze bei Geburt am 15.08.1961: 66 Jahre und 6 Monate, erreicht am 14.02.2028. Frühestmöglicher Beginn der Regelaltersrente am 01.03.2028, wenn die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und die Rente rechtzeitig beantragt wird. Frühere Altersrenten, etwa nach 45 Beitragsjahren, sind nicht berechnet. Ein Arbeitsverhältnis endet damit nicht von selbst. Rechtsgrundlage: § 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, §§ 41, 50 und 99 SGB VI. Quelle: § 235 SGB VI (Regelaltersrente, Anhebung der Regelaltersgrenze), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__235.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-24.12"
}

Fehlerfälle

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StatusCodeWann
400ungueltiger_parameterfalsches Format oder Wert außerhalb von: geburtsjahr (1900 bis 2020)
400unbekannter_parameterParameter, den es für diesen Datensatz nicht gibt
404kein_wertaußerhalb der Abdeckung (geltendes Recht) oder Wert für diesen Zeitraum noch nicht verkündet
401, 429siehe Fehleralle Fehlercodes

Schema für MCP

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So beschreibt der MCP-Server die Argumente des Werkzeugs hr_regelaltersgrenze:

inputSchema
{
  "type": "object",
  "properties": {
    "geburtsdatum": {
      "description": "Geburtsdatum der versicherten Person. Pflicht, außer es ist geburtsjahr angegeben",
      "type": "string",
      "format": "date",
      "pattern": "^\\d{4}-\\d{2}-\\d{2}$",
      "examples": [
        "1961-08-15"
      ]
    },
    "geburtsjahr": {
      "description": "Nur der Jahrgang, wenn das Geburtsdatum fehlt (optional, statt geburtsdatum). Dann kommt die Grenze und die Spanne des frühesten Rentenbeginns im Feld rentenbeginn_spanne",
      "type": "integer",
      "minimum": 1900,
      "maximum": 2020
    },
    "vertrauensschutz": {
      "description": "true bei Vertrauensschutz nach § 235 Abs. 2 Satz 3 SGB VI: Geburt vor 1955 und Altersteilzeit vereinbart vor dem 01.01.2007, oder Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus (Geburt vor 1964). Standard: false",
      "type": "boolean"
    }
  },
  "required": [],
  "additionalProperties": false
}

Quelle und Stand

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AngabeInhalt
Quelle§§ 35, 99 und 235 SGB VI
LizenzBerechnung nach den genannten Normen. Nutzung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierungbei Gesetzesänderung
AbdeckungDeutschland, geltendes Recht
Zuletzt geprüft24.09.2026
Nächste erwartete Änderungnur bei Gesetzesänderung
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