Referenz

Referenz: Pflegemindestlohn

Mindestlöhne in der Pflege nach Qualifikation, dazu der zusätzliche Urlaub, seit 2015.

Die Mindestlöhne für Pflegebetriebe aus den Pflegearbeitsbedingungenverordnungen: Pflegehilfskräfte, Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und Pflegefachkräfte, bis zur Angleichung 2021 getrennt nach West und Ost, dazu der Mehrurlaub über den gesetzlichen Urlaub hinaus. Verkündete Erhöhungen stehen mit ihrem Datum bereit.

Endpunkte und Aufrufe

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ZugangAufruf
REST-APIGET /hr/pflegemindestlohn
VerlaufGET /hr/pflegemindestlohn/verlauf
SDK JavaScriptqk.hr.pflegemindestlohn(…)
SDK Pythonqk.hr.pflegemindestlohn(…)
CLIqk pflegemindestlohn --datum 2027-07-01
MCP-Werkzeughr_pflegemindestlohn

Parameter

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NameTypPflichtStandardErlaubtBeschreibung
datumDatum (JJJJ-MM-TT)neinheuteStichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.
bestandteilTextneinpflegehilfskraft, pflegehilfskraft_ost, qualifizierte_pflegehilfskraft, qualifizierte_pflegehilfskraft_ost, pflegefachkraft, zusatzurlaub_tageNur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Unbekannte Parameter lehnt die API mit unbekannter_parameter ab. Dazu kommen format und trennzeichen, siehe CSV.

Antwortfelder

#
FeldTypBedeutung
datensatzTextKennung des Datensatzes
datumDatumAbgefragter Stichtag
vorlaeufigBooleschtrue, wenn für den Stichtag noch nicht alle Werte festgelegt sind
werteObjektEuro je Stunde je Qualifikation, Mehrurlaub in Tagen
bestandteileListeJe Qualifikation Betrag, Gültigkeit, Verordnung und Quelle
regelnListeGeltungsbereich und Regeln aus der Verordnung
hinweiseListeGrenzen der Werte oder der Berechnung, in Sätzen
lizenzTextNutzungsbedingungen der Werte
standDatumTag der letzten Prüfung gegen die Quelle
zitatTextFertiger Satz mit Wert, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle zum Zitieren
datenstandTextKennung des Datenstands: Datum und laufende Nummer der letzten Änderung im Änderungsprotokoll (/v1/aenderungen), die diesen Datensatz betrifft. Gleicher Datenstand heißt unveränderter Inhalt, praktisch für Prüfer und zum Vergleich zweier Abfragen

Bestandteile

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Die Antwort enthält je Stichtag die gültigen Bestandteile, jeweils mit id, name, gruppe, einheit, wert, gueltig_ab, rechtsgrundlage, quelle, hinweis und naechster_wert. Im Objekt werte steht dieselbe Liste als Kurzform. Ein Bestandteil fehlt, wenn er am Stichtag noch nicht oder nicht mehr gilt.

idBestandteilEinheitErste StufeAktueller WertEnde
pflegehilfskraftMindestlohn für PflegehilfskräfteEuro je Stunde01.01.201516,95 € je Stunde30.09.2028
pflegehilfskraft_ostMindestlohn für Pflegehilfskräfte im Ostgebiet ohne Berlin (bis 31.08.2021)Euro je Stunde01.01.201511,50 € je Stunde31.08.2021
qualifizierte_pflegehilfskraftMindestlohn für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger AusbildungEuro je Stunde01.04.202118,26 € je Stunde30.09.2028
qualifizierte_pflegehilfskraft_ostMindestlohn für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung im Ostgebiet ohne Berlin (bis 31.08.2021)Euro je Stunde01.04.202112,20 € je Stunde31.08.2021
pflegefachkraftMindestlohn für PflegefachkräfteEuro je Stunde01.04.202121,58 € je Stunde30.09.2028
zusatzurlaub_tageMehrurlaub je Kalenderjahr bei Fünf-Tage-WocheTage01.05.20209 Tage30.09.2028

Beispiel

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Aufruf mit datum = 2027-07-01. Die Antwort erzeugt derselbe Code, der auch die API beantwortet.

api.quellenkontor.dev/v1/hr/pflegemindestlohn?datum=2027-07-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/pflegemindestlohn?datum=2027-07-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "pflegemindestlohn",
  "datum": "2027-07-01",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "pflegehilfskraft": 16.95,
    "qualifizierte_pflegehilfskraft": 18.26,
    "pflegefachkraft": 21.58,
    "zusatzurlaub_tage": 9
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "pflegehilfskraft",
      "name": "Mindestlohn für Pflegehilfskräfte",
      "gruppe": "Mindestlohn je Stunde",
      "einheit": "euro_stunde",
      "wert": 16.95,
      "gueltig_ab": "2027-07-01",
      "gueltig_bis": "2028-09-30",
      "rechtsgrundlage": "§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 7. PflegeArbbV vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
      "quelle": {
        "titel": "Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (7. PflegeArbbV) vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/58/VO.html"
      },
      "hinweis": "Die 7. PflegeArbbV tritt mit Ablauf des 30.09.2028 außer Kraft (§ 6), ein Nachfolger ist noch nicht verkündet.",
      "naechster_wert": null
    },
    {
      "id": "qualifizierte_pflegehilfskraft",
      "name": "Mindestlohn für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung",
      "gruppe": "Mindestlohn je Stunde",
      "einheit": "euro_stunde",
      "wert": 18.26,
      "gueltig_ab": "2027-07-01",
      "gueltig_bis": "2028-09-30",
      "rechtsgrundlage": "§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der 7. PflegeArbbV vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
      "quelle": {
        "titel": "Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (7. PflegeArbbV) vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/58/VO.html"
      },
      "hinweis": "Die 7. PflegeArbbV tritt mit Ablauf des 30.09.2028 außer Kraft (§ 6), ein Nachfolger ist noch nicht verkündet.",
      "naechster_wert": null
    },
    {
      "id": "pflegefachkraft",
      "name": "Mindestlohn für Pflegefachkräfte",
      "gruppe": "Mindestlohn je Stunde",
      "einheit": "euro_stunde",
      "wert": 21.58,
      "gueltig_ab": "2027-07-01",
      "gueltig_bis": "2028-09-30",
      "rechtsgrundlage": "§ 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 der 7. PflegeArbbV vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
      "quelle": {
        "titel": "Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (7. PflegeArbbV) vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/58/VO.html"
      },
      "hinweis": "Die 7. PflegeArbbV tritt mit Ablauf des 30.09.2028 außer Kraft (§ 6), ein Nachfolger ist noch nicht verkündet.",
      "naechster_wert": null
    },
    {
      "id": "zusatzurlaub_tage",
      "name": "Mehrurlaub je Kalenderjahr bei Fünf-Tage-Woche",
      "gruppe": "Mehrurlaub",
      "einheit": "tage",
      "wert": 9,
      "gueltig_ab": "2026-07-01",
      "gueltig_bis": "2028-09-30",
      "rechtsgrundlage": "§ 4 Abs. 1 der 7. PflegeArbbV vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
      "quelle": {
        "titel": "Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (7. PflegeArbbV) vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/58/VO.html"
      },
      "hinweis": "Neun Tage je Kalenderjahr, neue Rechtsgrundlage 7. PflegeArbbV (in Kraft seit 01.07.2026). Die 7. PflegeArbbV tritt mit Ablauf des 30.09.2028 außer Kraft (§ 6), ein Nachfolger ist noch nicht verkündet.",
      "naechster_wert": null
    }
  ],
  "regeln": [
    "Der Pflegemindestlohn gilt in Pflegebetrieben: Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflege für Pflegebedürftige erbringen, einschließlich Betreuungsdiensten nach § 71 Abs. 1a SGB XI (§ 1 Abs. 1 der 7. PflegeArbbV).",
    "Krankenhäuser und Einrichtungen mit Schwerpunkt Vorsorge, Rehabilitation, Teilhabe, Schule oder Erziehung fallen nicht darunter (§ 1 Abs. 1 der 7. PflegeArbbV).",
    "Der Pflegemindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Betriebe außer Auszubildenden (§ 1 Abs. 2 der 7. PflegeArbbV).",
    "Wer in Verwaltung, Haustechnik, Küche, Hauswirtschaft, Gebäudereinigung, Empfang und Sicherheitsdienst, Garten, Wäscherei oder Logistik arbeitet, fällt nur darunter, wenn mindestens 25 Prozent der vereinbarten Arbeitszeit auf Betreuung oder Pflege entfallen (§ 1 Abs. 3 und 4 der 7. PflegeArbbV).",
    "Pflegefachkraft ist, wer zur Ausübung der Tätigkeiten nach § 4 Pflegeberufegesetz berechtigt ist; den mittleren Betrag erhalten Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung in einem Assistenz- oder Helferberuf der Pflege, die auch entsprechende Tätigkeiten ausführen (§ 2 Abs. 2 und 3 der 7. PflegeArbbV).",
    "Als Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz geht der Pflegemindestlohn dem allgemeinen Mindestlohn vor, soweit er ihn nicht unterschreitet; bei Bereitschaftsdienst muss die monatliche Bruttovergütung geteilt durch alle Arbeits- und Bereitschaftsstunden mindestens den allgemeinen Mindestlohn erreichen (§ 1 Abs. 3 MiLoG, § 2 Abs. 5 der 7. PflegeArbbV).",
    "Urlaub aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, wird auf den Mehrurlaub angerechnet (§ 4 Abs. 2 der 7. PflegeArbbV).",
    "Beispiel bei 9 Tagen Mehrurlaub und Fünf-Tage-Woche: Bei 26 vertraglichen Urlaubstagen kommen 3 Tage hinzu, ab 29 vertraglichen Tagen keiner."
  ],
  "hinweise": [
    "Gilt nur in Pflegebetrieben nach § 1 der jeweiligen Pflegearbeitsbedingungenverordnung, nicht in Krankenhäusern.",
    "Bis zur Angleichung am 01.09.2021 galten im Ostgebiet ohne Berlin eigene Beträge. Die Bestandteile mit _ost gibt es nur für Stichtage bis 31.08.2021."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-24",
  "zitat": "Pflegemindestlohn am 01.07.2027: Pflegehilfskräfte 16,95 Euro, Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung 18,26 Euro, Pflegefachkräfte 21,58 Euro, jeweils brutto je Stunde, gültig ab 01.07.2027. Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 7. PflegeArbbV vom 3. März 2026. Quelle: Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (7. PflegeArbbV) vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58), https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/58/VO.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-24.9"
}

Verlauf

#

Alle Stufen seit 2015 mit einem Aufruf, als JSON oder mit format=csv als CSV. Die letzten beiden Stufen:

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/pflegemindestlohn/verlauf" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Ausschnitt der Antwort
{
  "datensatz": "pflegemindestlohn",
  "verlauf": [
    {
      "bestandteil": "pflegehilfskraft",
      "name": "Mindestlohn für Pflegehilfskräfte",
      "gruppe": "Mindestlohn je Stunde",
      "einheit": "euro_stunde",
      "gueltig_ab": "2027-07-01",
      "gueltig_bis": "2028-09-30",
      "wert": 16.95,
      "rechtsgrundlage": "§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 7. PflegeArbbV vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
      "quelle_url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/58/VO.html",
      "hinweis": "Die 7. PflegeArbbV tritt mit Ablauf des 30.09.2028 außer Kraft (§ 6), ein Nachfolger ist noch nicht verkündet."
    },
    {
      "bestandteil": "qualifizierte_pflegehilfskraft",
      "name": "Mindestlohn für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung",
      "gruppe": "Mindestlohn je Stunde",
      "einheit": "euro_stunde",
      "gueltig_ab": "2027-07-01",
      "gueltig_bis": "2028-09-30",
      "wert": 18.26,
      "rechtsgrundlage": "§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der 7. PflegeArbbV vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)",
      "quelle_url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/58/VO.html",
      "hinweis": "Die 7. PflegeArbbV tritt mit Ablauf des 30.09.2028 außer Kraft (§ 6), ein Nachfolger ist noch nicht verkündet."
    }
  ]
}

Fehlerfälle

#
StatusCodeWann
400ungueltiger_parameterfalsches Format oder Wert außerhalb von: bestandteil (pflegehilfskraft, pflegehilfskraft_ost, qualifizierte_pflegehilfskraft, qualifizierte_pflegehilfskraft_ost, pflegefachkraft, zusatzurlaub_tage)
400unbekannter_parameterParameter, den es für diesen Datensatz nicht gibt
404kein_wertaußerhalb der Abdeckung (ab 2015) oder Wert für diesen Zeitraum noch nicht verkündet
401, 429siehe Fehleralle Fehlercodes

Schema für MCP

#

So beschreibt der MCP-Server die Argumente des Werkzeugs hr_pflegemindestlohn:

inputSchema
{
  "type": "object",
  "properties": {
    "datum": {
      "description": "Stichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.",
      "type": "string",
      "format": "date",
      "pattern": "^\\d{4}-\\d{2}-\\d{2}$"
    },
    "bestandteil": {
      "description": "Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.",
      "type": "string",
      "enum": [
        "pflegehilfskraft",
        "pflegehilfskraft_ost",
        "qualifizierte_pflegehilfskraft",
        "qualifizierte_pflegehilfskraft_ost",
        "pflegefachkraft",
        "zusatzurlaub_tage"
      ]
    }
  },
  "required": [],
  "additionalProperties": false
}

Quelle und Stand

#
AngabeInhalt
QuelleZweite bis Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
LizenzWerte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierungmit jeder neuen Verordnung, meist zum 1. Juli
AbdeckungDeutschland, ab 2015
Zuletzt geprüft24.09.2026
Nächste erwartete ÄnderungStufen bis 01.07.2027 verkündet, Verordnung gilt bis 30.09.2028
Überblick mit Tabellen und Fragen zum Datensatz: Pflegemindestlohn. Einen Fehler meldest du über das Kontaktformular.

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