Referenz

Referenz: Ausbildungsvergütung

Gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende (Azubi-Mindestlohn) je Ausbildungsjahr, nach Ausbildungsbeginn seit 2020.

Die Mindestvergütung für Auszubildende nach § 17 BBiG für das erste bis vierte Ausbildungsjahr. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Ausbildung beginnt: Wer 2024 anfängt, bekommt auch im dritten Jahr den Wert der Kohorte 2024. Seit 2020 im Gesetz, seit 2024 jährlich per Bekanntmachung fortgeschrieben. Eine niedrigere tarifliche Vergütung gilt nur bei Tarifbindung.

Endpunkte und Aufrufe

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ZugangAufruf
REST-APIGET /hr/mindestausbildungsverguetung
VerlaufGET /hr/mindestausbildungsverguetung/verlauf
SDK JavaScriptqk.hr.mindestausbildungsverguetung(…)
SDK Pythonqk.hr.mindestausbildungsverguetung(…)
CLIqk mindestausbildungsverguetung --beginn 2026-08-01 --ausbildungsjahr 2
MCP-Werkzeughr_mindestausbildungsverguetung

Parameter

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NameTypPflichtStandardErlaubtBeschreibung
beginnDatum (JJJJ-MM-TT)neinheuteBeginn der Ausbildung im Format JJJJ-MM-TT, ab 2020-01-01. Ohne Angabe gilt der heutige Tag; für das 2. bis 4. Ausbildungsjahr Pflicht.
ausbildungsjahrganze Zahlnein1 bis 4Ausbildungsjahr 1 bis 4. Ohne Angabe kommen alle vier Beträge. Ab dem 2. Jahr nur zusammen mit beginn.
bestandteilTextneinausbildungsjahr_1, ausbildungsjahr_2, ausbildungsjahr_3, ausbildungsjahr_4Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Unbekannte Parameter lehnt die API mit unbekannter_parameter ab. Dazu kommen format und trennzeichen, siehe CSV.

Antwortfelder

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FeldTypBedeutung
datensatzTextKennung des Datensatzes
vorlaeufigBooleschtrue, wenn für den Stichtag noch nicht alle Werte festgelegt sind
werteObjektBeträge für ausbildungsjahr_1 bis ausbildungsjahr_4
bestandteileListeJe Ausbildungsjahr Betrag, Rechtsgrundlage und Quelle
regelnListeRegeln aus § 17 BBiG
hinweiseListeGrenzen der Werte oder der Berechnung, in Sätzen
lizenzTextNutzungsbedingungen der Werte
standDatumTag der letzten Prüfung gegen die Quelle
beginnDatumBeginn der Ausbildung
ausbildungsjahrGanzzahl oder nullGefragtes Ausbildungsjahr
mindestverguetung_monatDezimal oder nullMindestvergütung je Monat im gefragten Jahr
zitatTextFertiger Satz mit Wert, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle zum Zitieren
datenstandTextKennung des Datenstands: Datum und laufende Nummer der letzten Änderung im Änderungsprotokoll (/v1/aenderungen), die diesen Datensatz betrifft. Gleicher Datenstand heißt unveränderter Inhalt, praktisch für Prüfer und zum Vergleich zweier Abfragen

Bestandteile

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Die Antwort enthält je Stichtag die gültigen Bestandteile, jeweils mit id, name, gruppe, einheit, wert, gueltig_ab, rechtsgrundlage, quelle, hinweis und naechster_wert. Im Objekt werte steht dieselbe Liste als Kurzform. Ein Bestandteil fehlt, wenn er am Stichtag noch nicht oder nicht mehr gilt.

idBestandteilEinheitErste StufeAktueller WertEnde
ausbildungsjahr_1Mindestvergütung im ersten AusbildungsjahrEuro im Monat01.01.2020724 € im Monatoffen
ausbildungsjahr_2Mindestvergütung im zweiten AusbildungsjahrEuro im Monat01.01.2020854 € im Monatoffen
ausbildungsjahr_3Mindestvergütung im dritten AusbildungsjahrEuro im Monat01.01.2020977 € im Monatoffen
ausbildungsjahr_4Mindestvergütung im vierten AusbildungsjahrEuro im Monat01.01.20201.014 € im Monatoffen

Beispiel

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Aufruf mit beginn = 2026-08-01, ausbildungsjahr = 2. Die Antwort erzeugt derselbe Code, der auch die API beantwortet.

api.quellenkontor.dev/v1/hr/mindestausbildungsverguetung?beginn=2026-08-01&ausbildungsjahr=2
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/mindestausbildungsverguetung?beginn=2026-08-01&ausbildungsjahr=2" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "mindestausbildungsverguetung",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "ausbildungsjahr_1": 724,
    "ausbildungsjahr_2": 854,
    "ausbildungsjahr_3": 977,
    "ausbildungsjahr_4": 1014
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "ausbildungsjahr_1",
      "name": "Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr",
      "gruppe": "Mindestvergütung je Monat",
      "einheit": "euro_monat",
      "wert": 724,
      "gueltig_ab": "2026-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 bis 6 BBiG, Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025",
      "quelle": {
        "titel": "Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2026) vom 7. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 235)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/235/VO.html"
      },
      "hinweis": "Fortschreibung nach § 17 Abs. 2 Satz 2 bis 4 BBiG, auf volle Euro gerundet.",
      "naechster_wert": null
    },
    {
      "id": "ausbildungsjahr_2",
      "name": "Mindestvergütung im zweiten Ausbildungsjahr",
      "gruppe": "Mindestvergütung je Monat",
      "einheit": "euro_monat",
      "wert": 854,
      "gueltig_ab": "2026-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BBiG, Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025",
      "quelle": {
        "titel": "Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2026) vom 7. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 235)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/235/VO.html"
      },
      "hinweis": "724 Euro zuzüglich 18 Prozent (854,32 Euro), auf volle Euro gerundet, ab 0,50 Euro aufwärts (§ 17 Abs. 2 Satz 4 und 7 BBiG).",
      "naechster_wert": null
    },
    {
      "id": "ausbildungsjahr_3",
      "name": "Mindestvergütung im dritten Ausbildungsjahr",
      "gruppe": "Mindestvergütung je Monat",
      "einheit": "euro_monat",
      "wert": 977,
      "gueltig_ab": "2026-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BBiG, Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025",
      "quelle": {
        "titel": "Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2026) vom 7. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 235)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/235/VO.html"
      },
      "hinweis": "724 Euro zuzüglich 35 Prozent (977,40 Euro), auf volle Euro gerundet, ab 0,50 Euro aufwärts (§ 17 Abs. 2 Satz 4 und 7 BBiG).",
      "naechster_wert": null
    },
    {
      "id": "ausbildungsjahr_4",
      "name": "Mindestvergütung im vierten Ausbildungsjahr",
      "gruppe": "Mindestvergütung je Monat",
      "einheit": "euro_monat",
      "wert": 1014,
      "gueltig_ab": "2026-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BBiG, Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025",
      "quelle": {
        "titel": "Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2026) vom 7. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 235)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/235/VO.html"
      },
      "hinweis": "724 Euro zuzüglich 40 Prozent (1.013,60 Euro), auf volle Euro gerundet, ab 0,50 Euro aufwärts (§ 17 Abs. 2 Satz 4 und 7 BBiG).",
      "naechster_wert": null
    }
  ],
  "regeln": [
    "Ausbildende müssen eine angemessene Vergütung zahlen, die mit fortschreitender Ausbildung mindestens jährlich steigt; unterschreitet sie die Mindestvergütung, ist sie nicht angemessen (§ 17 Abs. 1 und 2 BBiG).",
    "Maßgeblich ist die Mindestvergütung des Kalenderjahres, in dem die Ausbildung beginnt, auch für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr (§ 17 Abs. 2 Satz 1 und 6 BBiG).",
    "Eine für den Ausbildenden nach § 3 Abs. 1 TVG geltende tarifliche Vergütung ist auch unterhalb der Mindestvergütung angemessen und gilt nach Ablauf des Tarifvertrags für bestehende Ausbildungsverhältnisse weiter, bis ein neuer Tarifvertrag sie ersetzt (§ 17 Abs. 3 BBiG).",
    "Ohne Tarifbindung ist eine Vergütung auch oberhalb der Mindestvergütung in der Regel nicht angemessen, wenn sie die einschlägige tarifliche Vergütung um mehr als 20 Prozent unterschreitet (§ 17 Abs. 4 BBiG).",
    "Bei einer Teilzeitberufsausbildung darf die Vergütung prozentual höchstens so stark gekürzt werden wie die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit, und für die verlängerte Ausbildungsdauer muss sie nicht weiter steigen (§ 17 Abs. 5 BBiG)."
  ],
  "hinweise": [
    "Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Ausbildung beginnt, auch für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr.",
    "Tarifliche Vergütungen gehen vor, auch wenn sie niedriger sind (§ 17 Abs. 3 BBiG)."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-24",
  "beginn": "2026-08-01",
  "ausbildungsjahr": 2,
  "mindestverguetung_monat": 854,
  "zitat": "Mindestvergütung im 2. Ausbildungsjahr bei Ausbildungsbeginn am 01.08.2026: 854 Euro im Monat. Maßgeblich ist das Jahr des Ausbildungsbeginns; eine niedrigere tarifliche Vergütung gilt nur bei Tarifbindung. Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 2 und 3 BBiG. Quelle: Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2026) vom 7. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 235), https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/235/VO.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-24.8"
}

Verlauf

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Alle Stufen seit 2015 mit einem Aufruf, als JSON oder mit format=csv als CSV. Die letzten beiden Stufen:

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/mindestausbildungsverguetung/verlauf" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Ausschnitt der Antwort
{
  "datensatz": "mindestausbildungsverguetung",
  "verlauf": [
    {
      "bestandteil": "ausbildungsjahr_3",
      "name": "Mindestvergütung im dritten Ausbildungsjahr",
      "gruppe": "Mindestvergütung je Monat",
      "einheit": "euro_monat",
      "gueltig_ab": "2026-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "wert": 977,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BBiG, Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025",
      "quelle_url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/235/VO.html",
      "hinweis": "724 Euro zuzüglich 35 Prozent (977,40 Euro), auf volle Euro gerundet, ab 0,50 Euro aufwärts (§ 17 Abs. 2 Satz 4 und 7 BBiG)."
    },
    {
      "bestandteil": "ausbildungsjahr_4",
      "name": "Mindestvergütung im vierten Ausbildungsjahr",
      "gruppe": "Mindestvergütung je Monat",
      "einheit": "euro_monat",
      "gueltig_ab": "2026-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "wert": 1014,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BBiG, Bekanntmachung vom 7. Oktober 2025",
      "quelle_url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/235/VO.html",
      "hinweis": "724 Euro zuzüglich 40 Prozent (1.013,60 Euro), auf volle Euro gerundet, ab 0,50 Euro aufwärts (§ 17 Abs. 2 Satz 4 und 7 BBiG)."
    }
  ]
}

Fehlerfälle

#
StatusCodeWann
400ungueltiger_parameterfalsches Format oder Wert außerhalb von: ausbildungsjahr (1 bis 4); bestandteil (ausbildungsjahr_1, ausbildungsjahr_2, ausbildungsjahr_3, ausbildungsjahr_4)
400unbekannter_parameterParameter, den es für diesen Datensatz nicht gibt
404kein_wertaußerhalb der Abdeckung (Ausbildungsbeginn ab 2020) oder Wert für diesen Zeitraum noch nicht verkündet
401, 429siehe Fehleralle Fehlercodes

Schema für MCP

#

So beschreibt der MCP-Server die Argumente des Werkzeugs hr_mindestausbildungsverguetung:

inputSchema
{
  "type": "object",
  "properties": {
    "beginn": {
      "description": "Beginn der Ausbildung im Format JJJJ-MM-TT, ab 2020-01-01. Ohne Angabe gilt der heutige Tag; für das 2. bis 4. Ausbildungsjahr Pflicht.",
      "type": "string",
      "format": "date",
      "pattern": "^\\d{4}-\\d{2}-\\d{2}$",
      "examples": [
        "2026-08-01"
      ]
    },
    "ausbildungsjahr": {
      "description": "Ausbildungsjahr 1 bis 4. Ohne Angabe kommen alle vier Beträge. Ab dem 2. Jahr nur zusammen mit beginn.",
      "type": "integer",
      "minimum": 1,
      "maximum": 4,
      "examples": [
        2
      ]
    },
    "bestandteil": {
      "description": "Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.",
      "type": "string",
      "enum": [
        "ausbildungsjahr_1",
        "ausbildungsjahr_2",
        "ausbildungsjahr_3",
        "ausbildungsjahr_4"
      ]
    }
  },
  "required": [],
  "additionalProperties": false
}

Quelle und Stand

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AngabeInhalt
Quelle§ 17 Abs. 2 BBiG, Bekanntmachungen zur Mindestvergütung im Bundesgesetzblatt
LizenzWerte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierungjährlich, Bekanntmachung bis 1. November
AbdeckungDeutschland, Ausbildungsbeginn ab 2020
Zuletzt geprüft24.09.2026
Nächste erwartete ÄnderungBekanntmachung für Ausbildungsbeginn 2027 bis 01.11.2026
Überblick mit Tabellen und Fragen zum Datensatz: Mindestausbildungsvergütung. Einen Fehler meldest du über das Kontaktformular.

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