Anteiliges Gehalt bei Eintritt oder Austritt nach Arbeitstagen berechnen
Bei Eintritt oder Austritt im Monat die Arbeitstage je Bundesland zählen und das Gehalt anteilig rechnen.
Beim anteiligen Gehalt nach Arbeitstagen teilst du die Arbeitstage des Teilmonats durch die des ganzen Monats. Beispiel: Eintritt am 15.01.2027 in Hessen, bis zum 31.01.2027 sind es 11 Arbeitstage. Die Methode ist nicht gesetzlich festgelegt, sie muss im Vertrag oder Tarif vorgesehen sein.
Eintritts- oder Austrittsdatum und das Bundesland des Arbeitsorts übergeben.
Arbeitstage im Teilmonat und im ganzen Monat mit hr_arbeitstage abrufen.
Das Gehalt im Verhältnis der Arbeitstage anteilig berechnen, wenn Vertrag oder Tarif diese Methode vorsehen.
Drei Methoden, eine Vorgabe
Für den Teilmonat gibt es drei gängige Rechenwege: nach Kalendertagen, nach 30 Tagen je Monat oder nach Arbeitstagen. Welcher gilt, legt der Arbeits- oder Tarifvertrag fest, nicht das Gesetz. Die Arbeitstage-Methode ist genau, braucht aber die Feiertage des Arbeitsorts.
Genau dafür zählt der Arbeitstage-Rechner: Montag bis Freitag, abzüglich der gesetzlichen Feiertage des Landes, auf Wunsch auch der regionalen.
So rechnest du
- Arbeitstage vom Eintritt bis zum Monatsende abfragen, beim Austritt vom Monatsersten bis zum letzten Arbeitstag.
- Arbeitstage des ganzen Monats abfragen.
- Monatsgehalt mal Arbeitstage im Teilmonat geteilt durch Arbeitstage im Monat.
Samstage zählt der Rechner nur mit, wenn du samstag=true übergibst, zum Beispiel für eine Sechs-Tage-Woche.
So sieht der Aufruf aus
Beispiel mit dem Datensatz Arbeitstage-Rechner. Die Antwort kommt aus demselben Code wie die API.
Häufige Fragen
Welche Methode ist gesetzlich vorgeschrieben?
Keine. Welche Methode gilt, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Arbeitstage-Methode ist eine von drei üblichen.
Zählen Feiertage als Arbeitstage?
Nein. Der Rechner zieht die gesetzlichen Feiertage des Landes ab, die auf Montag bis Freitag fallen.