Anwendungsfall · Für Lohnsoftware und Lohnbüros

Jahreswechsel in der Lohnabrechnung automatisieren

Neue Grenzen und Sätze automatisch übernehmen, bevor sie gelten.

Zum Jahreswechsel ändern sich Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze und Sachbezugswerte, oft auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat. Deine Lohnsoftware fragt jeden Wert für den Stichtag ab und bekommt neue Werte mit Gültig-ab-Datum, nachdem sie verkündet sind.

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Webhook für Rechengrößen, Beitragssätze und Sachbezugswerte anlegen, ab dem Tarif Pro.

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Bei einer Nachricht den neuen Wert mit Gültig-ab-Datum in der eigenen Tabelle speichern.

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Abrechnungen ab dem Stichtag mit dem neuen Wert rechnen, Korrekturen für Vorjahresmonate mit dem alten.

Welche Werte sich zum Jahreswechsel ändern

Die Rechengrößen der Sozialversicherung kommen jedes Jahr mit einer eigenen Verordnung, die Sachbezugswerte mit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag gibt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November bekannt, den Faktor F für Midijobs das Bundesarbeitsministerium bis zum Jahresende.

Welche Änderungen als Nächstes anstehen, zeigt die Statusseite. Die Werte des laufenden Jahres stehen auf der Seite der Beitragsbemessungsgrenzen.

Was die Lohnsoftware braucht

  • Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, je Monat und Jahr.
  • Allgemeine und besondere Versicherungspflichtgrenze für die Prüfung der Krankenversicherungspflicht.
  • Beitragssätze mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, dazu die Pflegeversicherung nach Kinderzahl.
  • Sachbezugswerte für Mahlzeiten und Unterkunft.

Mit Stichtagen statt Jahreswerten rechnen

Rechne nicht mit dem Jahr, sondern mit dem Tag, für den du abrechnest. Eine Korrektur für den Dezember, die im Februar läuft, braucht die Werte vom Dezember. Jede Abfrage nimmt deshalb ein Datum oder ein Jahr, und den Verlauf seit 2015 holst du in einem Aufruf.

Ohne Webhook reicht eine tägliche Abfrage der drei Datensätze. Das sind rund 90 Abfragen im Monat und passt in den kostenlosen Tarif. Mehr dazu unter Stichtage und Gültigkeit.

Die Umlagen U1 und U2 und der Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkasse hängen von der Kasse ab und sind nicht enthalten.

So sieht der Aufruf aus

Beispiel mit dem Datensatz Rechengrößen der Sozialversicherung. Die Antwort kommt aus demselben Code wie die API.

api.quellenkontor.dev/v1/hr/rechengroessen?jahr=2026
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/rechengroessen?jahr=2026" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "rechengroessen",
  "jahr": 2026,
  "gueltig_ab": "2026-01-01",
  "gueltig_bis": "2026-12-31",
  "bbg_rv_west_monat": 8450,
  "bbg_rv_west_jahr": 101400,
  "bbg_rv_ost_monat": 8450,
  "bbg_rv_ost_jahr": 101400,
  "bbg_knappschaft_west_monat": 10400,
  "bbg_knappschaft_west_jahr": 124800,
  "bbg_knappschaft_ost_monat": 10400,
  "bbg_knappschaft_ost_jahr": 124800,
  "bbg_kv_monat": 5812.5,
  "bbg_kv_jahr": 69750,
  "jaeg_allgemein_jahr": 77400,
  "jaeg_besonders_jahr": 69750,
  "bezugsgroesse_west_monat": 3955,
  "bezugsgroesse_west_jahr": 47460,
  "bezugsgroesse_ost_monat": 3955,
  "bezugsgroesse_ost_jahr": 47460,
  "bbg_pv_monat": 5812.5,
  "bbg_pv_jahr": 69750,
  "rechtskreise_einheitlich": true,
  "rechtsgrundlage": "Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24.11.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 278)",
  "quelle": {
    "titel": "Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 278)",
    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/svbezgrv_2026/BJNR1160A0025.html"
  },
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-23",
  "zitat": "Rechengrößen der Sozialversicherung 2026: Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 Euro im Monat, der Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 Euro im Monat, Versicherungspflichtgrenze 77.400 Euro im Jahr. Rechtsgrundlage: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24.11.2025. Quelle: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 278), https://www.gesetze-im-internet.de/svbezgrv_2026/BJNR1160A0025.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-24.15"
}

Häufige Fragen

Wann stehen die Werte für das nächste Jahr bereit?

Nach der Verkündung der Verordnungen, meist im November oder Dezember. Der wöchentliche Prüflauf trägt sie ein, ein Webhook meldet sie am Morgen danach.

Kann ich Werte früherer Jahre abfragen?

Ja. Die Tabellen reichen bis 2015 zurück, jede Abfrage nimmt einen Stichtag.

Brauche ich für Webhooks einen bezahlten Tarif?

Ja, Webhooks gibt es ab dem Tarif Pro. Ohne Webhook fragst du die Werte regelmäßig ab, zum Beispiel einmal am Tag.

Verwendete Datensätze

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