24.09.2026

Mindestlohnerhöhung 2027: was Arbeitgeber jetzt umstellen

Ab dem 01.01.2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Stunde, vorher sind es 13,90 Euro. Die Minijob-Grenze steigt im selben Schritt von 603 auf 633 Euro im Monat. Bis zum Jahreswechsel prüfst du Stundenlöhne, Monatsgehälter, Minijobs, Arbeitszeitkonten und den Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs.

Was sich zum 01.01.2027 ändert

Zum 01.01.2027 greift die zweite Stufe der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025. Der Mindestlohn steigt dann von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Weil die Minijob-Grenze seit Oktober 2022 am Mindestlohn hängt, steigt sie im selben Schritt von 603 auf 633 Euro im Monat.

Die Grenze folgt einer festen Formel aus § 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Das ist der Verdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Das Bundesarbeitsministerium hat die Grenzen für 2026 und 2027 mit einer Bekanntmachung vom 7. November 2025 zusammen veröffentlicht. Die Verordnung selbst ist seit dem 7. November 2025 verkündet, für die Stufe 2027 braucht es also keinen weiteren Beschluss. Alle Stufen seit 2015 findest du unter Mindestlohn 2026 und 2027.

Die Werte vor und nach dem Jahreswechsel

Wert20262027
Gültig ab01.01.202601.01.2027
Mindestlohn je Stunde13,90 Euro14,60 Euro
Minijob-Grenze je Monat603 Euro633 Euro
Übergangsbereich (Midijob) ab603,01 Euro633,01 Euro
Pauschalbeitrag Rentenversicherung, gewerblicher Minijob15 Prozent15 Prozent
Pauschalbeitrag Krankenversicherung, gewerblicher Minijob13 Prozentallgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (§ 249b Satz 1 SGB V)

Quelle: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268)

Checkliste für Lohnbüro und Lohnsoftware

  • Stundenlöhne unter 14,60 Euro zum 01.01.2027 anheben. Leg die Erhöhung als neue Stufe mit Gültig-ab-Datum an, damit der alte Satz für Dezember erhalten bleibt.
  • Feste Monatsgehälter gegen die tatsächlich geleisteten Stunden prüfen, besonders bei Teilzeit mit Mehrarbeit.
  • Minijobs mit einem Stundenlohn über dem Mindestlohn nachrechnen. Vor allem bei ihnen kann das Monatsentgelt über die neue Grenze rutschen.
  • Arbeitszeitkonten sichten: Plusstunden, die das Gehalt bisher abgedeckt hat, können mit dem höheren Satz unter die Fristen von § 2 Abs. 2 MiLoG fallen.
  • Den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs neu hinterlegen, sobald der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2027 bekannt gemacht ist.
  • Die Untergrenze des Übergangsbereichs in der Midijob-Berechnung auf 633,01 Euro setzen.
  • Pflegekräfte und Auszubildende getrennt prüfen, für sie gelten eigene Untergrenzen.

Stundenlöhne: der neue Satz gilt je Zeitstunde

Der Mindestlohn ist ein Bruttolohn je Zeitstunde. Die Verordnung setzt den neuen Betrag ab dem 01.01.2027 fest, für jede Stunde ab diesem Tag schuldest du also mindestens 14,60 Euro. Stunden aus dem Dezember bezahlst du mit dem alten Satz, auch wenn die Abrechnung erst im Januar läuft.

Fällig ist der Mindestlohn zum vereinbarten Termin, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Arbeitsmonat folgt (§ 2 Abs. 1 MiLoG). Für die Januarstunden ist das spätestens der letzte Bankarbeitstag im Februar. Wer den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro (§ 21 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 3 MiLoG).

Monatsgehälter: jeden Monat gegen die Stunden rechnen

Bei einem festen Monatsgehalt reicht ein Durchschnitt über das Jahr nicht. Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass der Mindestlohn für alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Stunden zum Fälligkeitstermin gezahlt wird, so beschreibt es der Zoll, der den Mindestlohn kontrolliert. Teile deshalb das Monatsgehalt durch die tatsächlich geleisteten Stunden des Monats und vergleiche das Ergebnis mit 14,60 Euro.

Knapp kalkulierte Gehälter kippen in Monaten mit vielen Arbeitstagen oder Überstunden. Stunden über die vertragliche Arbeitszeit hinaus darfst du nur dann später ausgleichen, wenn ein Arbeitszeitkonto schriftlich vereinbart ist (§ 2 Abs. 2 MiLoG). Fehlt der Nachweis dafür, bleibt es bei der normalen Fälligkeit.

Minijobs: neue Grenze, neue Pauschale zur Krankenversicherung

Für Minijobs zum Mindestlohn ändert sich wenig. Die Grenze wächst mit dem Mindestlohn, die mögliche Stundenzahl im Monat bleibt deshalb fast gleich. Wer bisher genau bis an die Grenze plant, rechnet die Stunden trotzdem nach. Knapp wird es bei Minijobbern mit einem Stundenlohn über dem Mindestlohn: Erhöhst du ihren Lohn zum Jahreswechsel, kann das Monatsentgelt über 633 Euro steigen.

Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres unschädlich, und zwar jeweils bis zur Höhe der Grenze (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Eine geplante Lohnerhöhung ist nicht unvorhersehbar. Wie eine Software Stunden und Stundenlohn laufend gegen die Grenze prüft, zeigt der Anwendungsfall Minijob-Grenze prüfen.

Neu ist 2027 der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung im gewerblichen Minijob. Bis Ende 2026 sind es 13 Prozent. Ab dem 1. Januar 2027 zahlt der Arbeitgeber den allgemeinen Beitragssatz plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz (§ 249b Satz 1 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 24. Juli 2026). Den Durchschnittssatz für 2027 gibt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November 2026 bekannt (§ 242a Abs. 2 SGB V).

Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung bleibt bei 15 Prozent. Für Minijobs im Privathaushalt bleibt es bei 5 Prozent zur Krankenversicherung, denn die Neufassung ersetzt nur Satz 1 der Vorschrift. Alle Sätze mit Rechtsgrundlage stehen unter Pauschalabgaben für Minijobs.

Arbeitszeitkonten nach § 2 Abs. 2 MiLoG

Plusstunden über die vertragliche Arbeitszeit dürfen nur auf ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto. Dort sind sie spätestens zwölf Kalendermonate nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeit oder durch Zahlung des Mindestlohns auszugleichen. Je Monat dürfen höchstens 50 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit auf das Konto (§ 2 Abs. 2 MiLoG).

Diese Grenzen gelten nur, soweit das verstetigte Gehalt den Mindestlohn für die geleisteten Stunden nicht schon deckt. Ein Gehalt, das 2026 alle Stunden zum alten Satz abdeckte, schafft das zum neuen Satz vielleicht nicht mehr. Dann greifen Zwölfmonatsfrist und 50-Prozent-Grenze bei Konten, für die sie bisher keine Rolle spielten. Prüfe deshalb im Dezember, welche Konten Plusstunden tragen, und plane ihren Ausgleich innerhalb der Frist. Endet das Arbeitsverhältnis, sind offene Stunden spätestens im Folgemonat auszugleichen.

Nach Auskunft des Zolls gilt die 50-Prozent-Grenze nur für Plusstunden, Minusstunden dürfen unbegrenzt auf das Konto. Wertguthaben im Sinne des SGB IV fallen nicht unter diese Regeln (§ 2 Abs. 3 MiLoG).

Aufzeichnungen für Minijobs und bestimmte Branchen

Für Minijobber und für Beschäftigte in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG zeichnest du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auf. Das muss bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag geschehen, und die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Für Minijobber gilt die Pflicht in jeder Branche, auch für kurzfristig Beschäftigte, denn beide fallen unter § 8 Abs. 1 SGB IV. Minijobs in Privathaushalten sind ausgenommen.

Zu den Branchen gehören unter anderem Bau, Gastronomie und Beherbergung, Personenbeförderung, Spedition und Logistik, Gebäudereinigung, Fleischwirtschaft und das Friseur- und Kosmetikgewerbe (§ 2a Abs. 1 SchwarzArbG). Für Beschäftigte mit einem verstetigten Monatsentgelt über 4.461 Euro brutto entfällt die Pflicht, bei nachweislich zwölf Monaten Zahlung schon über 2.974 Euro (§ 1 Abs. 1 MiLoDokV). Bei einer Prüfung belegen die Aufzeichnungen, dass jede Stunde ab Januar mit dem neuen Satz bezahlt wurde.

Pflege und Ausbildung: eigene Untergrenzen

In Pflegebetrieben gilt der Pflegemindestlohn nach der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung. Als Branchenmindestlohn geht er vor, soweit er den allgemeinen Mindestlohn nicht unterschreitet (§ 1 Abs. 3 MiLoG). Seine nächste Stufe gilt ab dem 01.07.2027: 16,95 Euro für Pflegehilfskräfte, 18,26 Euro für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und 21,58 Euro für Pflegefachkräfte, jeweils brutto je Stunde.

Für Beschäftigte in Verwaltung, Küche oder Haustechnik eines Pflegebetriebs gilt der Pflegemindestlohn nur, wenn sie mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit betreuend oder pflegend tätig sind (§ 1 Abs. 3 und 4 der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung). Die Beträge je Qualifikation mit Verlauf stehen unter Pflegemindestlohn nach Qualifikation.

Auszubildende fallen weder unter den Pflegemindestlohn (§ 1 Abs. 2 der Verordnung) noch unter das Mindestlohngesetz, das ihre Vergütung ausdrücklich nicht regelt (§ 22 Abs. 3 MiLoG). Für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, und zwar nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns. Bei einem Beginn im Jahr 2026 sind es im ersten Ausbildungsjahr 724 Euro im Monat. Die Beträge für einen Beginn 2027 macht das zuständige Bundesministerium spätestens bis zum 1. November 2026 im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 17 Abs. 2 BBiG).

Den Mindestlohn für einen Stichtag abfragen

Terminal
$ curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/mindestlohn?datum=2027-01-15" \
    -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"

# Ausschnitt der Antwort
{
  "datensatz": "mindestlohn",
  "datum": "2027-01-15",
  "minijob_grenze_monat": 633,
  "rechtsgrundlage": "Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268), Stufe 2",
  "zitat": "Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland am 15.01.2027: 14,60 Euro brutto je Stunde, gültig ab 01.01.2027. Minijob-Grenze: 633 Euro im Monat. Rechtsgrundlage: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025, Stufe 2. Quelle: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268), https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/268/VO.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev)."
}

In der Software: Stufen statt Überschreiben

Führe den Mindestlohn als Liste von Stufen mit Gültig-ab-Datum. Dann rechnet die Dezemberabrechnung mit dem alten und die Januarabrechnung mit dem neuen Satz, ohne dass jemand am 1. Januar einen Wert ändern muss. Die API führt beschlossene Stufen, sobald der wöchentliche Prüflauf sie nach der Verkündung eingetragen hat, und zeigt die nächste Stufe bei Abfragen für heute im Feld naechster_wert.

Manche Werte sind verkündet, aber noch nicht bezifferbar, wie der neue Krankenversicherungsbeitrag für Minijobs bis zur Bekanntmachung des Zusatzbeitragssatzes. Die API führt solche Bestandteile als ausstehend, statt einen alten Satz weiterzugeben. Wie das in der Antwort aussieht, steht unter Stichtage und künftige Werte.

So bildest du die Umstellung in der Lohnsoftware ab

  • Den neuen Satz als eigene Stufe mit Gültig-ab 01.01.2027 anlegen und die bisherige Stufe am Vortag enden lassen.
  • Minijob-Grenze und Untergrenze des Übergangsbereichs ebenfalls als Stufen führen, mit der amtlichen Bekanntmachung als Quelle.
  • Für jede Abrechnung den Stichtag aus dem Abrechnungsmonat nehmen, nicht das Datum des Laufs.
  • Vor dem Jahreswechsel einen Testlauf mit einem Stichtag im Januar rechnen und das Ergebnis mit der Tabelle oben vergleichen.
  • Einen Webhook oder eine tägliche Abfrage einrichten, damit die nächste Stufe ohne Handarbeit ankommt.

Die API liefert den gesetzlichen Mindestlohn und die Minijob-Grenze nach dem Gesetz, die Beispiele folgen ihm schematisch. Arbeitsverträge, Tarifverträge, Branchenmindestlöhne außer der Pflege und Besonderheiten des Einzelfalls prüfst du selbst.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Praktikanten?

Grundsätzlich ja, Praktikanten gelten als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Ausgenommen sind unter anderem Pflichtpraktika nach Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulrecht, Praktika bis zu drei Monaten zur Orientierung vor einer Ausbildung oder einem Studium und Praktika bis zu drei Monaten begleitend zu einer Ausbildung oder einem Studium, wenn es mit demselben Ausbildenden zuvor kein solches Praktikum gab (§ 22 Abs. 1 MiLoG).

Gilt der Mindestlohn für Jugendliche?

Nicht für Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Sie gelten nach § 22 Abs. 2 MiLoG nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes.

Darf ich Sachbezüge auf den Mindestlohn anrechnen?

Grundsätzlich nicht, der Mindestlohn ist als Geldleistung zu zahlen. Eine Ausnahme gibt es laut Zoll nur für Saisonarbeitskräfte: Verpflegung und Unterkunft dürfen nach § 107 Abs. 2 GewO angerechnet werden.

Wer entscheidet über die nächste Erhöhung?

Die Mindestlohnkommission beschließt alle zwei Jahre über Anpassungen (§ 9 Abs. 1 MiLoG). Die Bundesregierung macht den Vorschlag per Rechtsverordnung verbindlich (§ 11 MiLoG). Quellenkontor trägt die neue Stufe nach der Verkündung mit ihrem Gültig-ab-Datum ein.

Quellen

  1. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268)
  2. Bekanntmachung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV vom 7. November 2025 (BAnz AT 20.11.2025 B1)
  3. § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und Geringfügigkeitsgrenze
  4. § 20 SGB IV: Aufbringung der Mittel, Übergangsbereich
  5. Mindestlohngesetz (MiLoG), Gesamttext
  6. GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228)
  7. § 242a SGB V: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
  8. Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung vom 3. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 58)
  9. § 17 BBiG: Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
  10. § 1 Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV)
  11. § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Wirtschaftsbereiche mit Mitführungspflicht für Ausweispapiere
  12. Zoll: Fälligkeit des Mindestlohnanspruchs und Arbeitszeitkonten
  13. Zoll: Berechnung und Zahlung des Mindestlohns

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