24.09.2026

Lohnabrechnung API: was Schnittstellen liefern und was fehlt

Eine Lohnabrechnung API überträgt meist Stammdaten, Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung und Meldungen an Behörden und Krankenkassen zwischen bereits bekannten Systemen. Die amtlichen Werte, mit denen gerechnet wird, etwa die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro für 01.01.2026, liefert sie meist nicht als eigenständig abrufbare, belegte Quelle. Dafür braucht es eine zweite, spezialisierte Schnittstelle.

Was eine Lohnabrechnung API liefert

Eine Schnittstelle zur Lohnabrechnung überträgt in erster Linie Daten, die dein Unternehmen selbst erzeugt hat: Stammdaten der Beschäftigten, die Ergebnisse einer Abrechnung als Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung und Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und Berufsgenossenschaft. Sie verbindet also Systeme, die bereits wissen, mit welchen Sätzen und Grenzen gerechnet wird.

Was sie in aller Regel nicht liefert, ist eine eigenständig abrufbare, mit Rechtsgrundlage belegte Liste genau dieser Sätze und Grenzen. Woher der Beitragssatz zur Rentenversicherung oder die Beitragsbemessungsgrenze stammt, bleibt Konfigurationssache des jeweiligen Anbieters, nicht Teil der Schnittstelle selbst.

Das zeigt sich am Beispiel eines verbreiteten Anbieters: Sage beschreibt die Schnittstellen seiner Business Cloud Lohnabrechnung als Weg, um Daten sicher an Buchhaltungssoftware wie Sage ERP oder Sage 50 zu übertragen, dazu einen Buchhaltungsexport für Sage und DATEV. Details dazu stehen auf der eigenen Seite Sage: Die Schnittstellen in der Lohnabrechnung.

Was in einer typischen Schnittstelle steckt

  • Stammdaten: Personalnummer, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Kostenstelle, Eintrittsdatum.
  • Buchungssätze: Lohnarten und Kontierung für die Finanzbuchhaltung, häufig im DATEV-Format.
  • Meldungen und Exporte: Sozialversicherungsmeldungen an Krankenkassen, Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt, Beitragsnachweise an die Berufsgenossenschaft.
  • Was meist fehlt: eine eigene, versionierte Quelle für die zugrunde liegenden amtlichen Werte mit Gültig-ab-Datum und Beleg.

Das Beispiel Sage: Schnittstelle für die Buchhaltung, nicht für Referenzwerte

Sages eigene Beschreibung ihrer Lohnabrechnungs-Schnittstellen nennt drei Ziele: Daten sicher übertragen, Fehler durch doppelte manuelle Eingabe vermeiden und Zeit sparen. Übertragen werden laut der Anbieterseite Gehaltsabrechnungen, Steuerinformationen und Daten, die die Sozialversicherung betreffen, an die verbundene Buchhaltung.

Für die Frage dieses Artikels ist entscheidend, was dabei nicht beschrieben wird: eine Möglichkeit, die Beitragssätze oder Rechengrößen selbst, unabhängig von einer laufenden Abrechnung, mit Rechtsgrundlage und Stichtag abzufragen. Das ist keine Kritik an Sage, sondern am Zuschnitt dieser Art von Schnittstelle: Sie verbindet Lohnabrechnung und Buchhaltung, nicht Gesetzestext und Software.

Rechnest du nur für dein eigenes Unternehmen ab und nutzt eine Komplettlösung wie Sage, DATEV oder Lexware durchgängig, pflegt der Anbieter die zugrunde liegenden Werte in aller Regel selbst, dafür zahlst du die Lizenz. Die folgenden Abschnitte richten sich vor allem an alle, die selbst Software bauen, mehrere Mandanten bedienen oder Werte unabhängig von einem einzelnen Anbieter nachweisen müssen.

Warum die amtlichen Referenzwerte trotzdem eine eigene Quelle brauchen

Jede Lohnabrechnung braucht Zahlen, die aus Gesetzen und Verordnungen stammen, nicht aus der eigenen Buchhaltung: den Mindestlohn, die Beitragsbemessungsgrenzen, die Beitragssätze, Sachbezugswerte und weitere Rechengrößen. Diese Zahlen ändern sich laufend, meist zum Jahreswechsel, teils unterjährig, und jede hat ein eigenes Gültig-ab-Datum.

Eine Lohnabrechnungs-Schnittstelle setzt voraus, dass diese Werte bereits im System hinterlegt sind. Wer die Werte selbst pflegt, etwa weil er eine eigene Abrechnungslogik baut, mehrere Mandanten mit unterschiedlichen Stichtagen betreut oder eine Rückrechnung für einen Monat mit den damals gültigen Werten braucht, kommt an einer zweiten, auf Referenzwerte spezialisierten Quelle nicht vorbei. Wie eine Lohnsoftware Rechengrößen, Beitragssätze und Sachbezugswerte automatisiert bezieht, zeigt die Lösung API für Lohnsoftware und Lohnbüros.

Der Unterschied zeigt sich am Detail: Eine Buchhaltungsschnittstelle kennt in der Regel nur den aktuellen Stand. Eine Referenzwert-API wie die von Quellenkontor liefert jeden Wert für einen beliebigen Stichtag seit 2015, mit Rechtsgrundlage, Quelle und einem Feld, das anzeigt, ob der Wert schon endgültig amtlich feststeht oder noch vorläufig ist.

Verlauf und Rückrechnung: mehr als der aktuelle Stand

Eine Rückrechnung für einen vergangenen Monat braucht nicht den heutigen Wert, sondern den, der in diesem Monat galt. Eine Lohnabrechnungs-Schnittstelle wie die von Sage kennt in der Regel nur den aktuellen Stand der verbundenen Systeme, eine Referenzwert-API dagegen jeden Stichtag seit 2015.

Für 01.01.2026 liefert eine einzige Abfrage die Beitragsbemessungsgrenzen, dieselbe Abfrage mit einem Datum aus einem früheren Jahr liefert die damals gültigen Werte, jeweils mit eigener Rechtsgrundlage und Quelle. Der Endpunkt /verlauf fasst alle Stufen eines Datensatzes seit 2015 in einem Aufruf zusammen, mit den Parametern von und bis lässt sich der Zeitraum eingrenzen. Details zur Stichtag-Logik zeigt die Doku zu Stichtagen und Gültigkeit.

Für Lohnbüros mit mehreren Mandanten oder Steuerjahren ist das oft der eigentliche Grund für eine zweite Quelle: nicht, weil die vorhandene Software fehlerhaft wäre, sondern weil sie nicht dafür gebaut ist, historische Stichtage unabhängig von einer laufenden Abrechnung nachzuschlagen.

Beispielwerte, die eine Lohnabrechnung laufend braucht

WertAktueller StandRechtsgrundlage
Mindestlohn je Stunde14,60 Euro ab 01.01.2027Mindestlohnanpassungsverordnung
Minijob-Grenze je Monat633 Euro§ 8 Abs. 1a SGB IV
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 Euro je Monat (01.01.2026)Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung
Beitragssatz Rentenversicherung18,6 ProzentBeitragssatzverordnung
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenversicherung2,9 Prozent§ 242a SGB V

Schnittstelle und Referenzwert-API im Vergleich

Lohnabrechnungs-SchnittstelleReferenzwert-API
Was sie überträgtStammdaten, Buchungssätze, Meldungenamtliche Werte mit Rechtsgrundlage
Woher die Zahlen kommenaus der eigenen Konfigurationaus Gesetzen und Verordnungen, geprüft
Verfügbare Historiemeist nur der aktuelle Standjeder Stichtag seit 2015
Formatmeist proprietär oder DATEVREST, CSV, SDK, CLI, MCP
Ersetzt eine die andere?nein, beide lösen unterschiedliche Aufgabennein, beide lösen unterschiedliche Aufgaben

Wenn du selbst eine Lohnabrechnung baust

Baust du selbst eine Abrechnungslogik, etwa für eine Nische wie Minijobs, Kurzarbeit oder ein bestimmtes Branchenmodell, brauchst du die amtlichen Werte von Anfang an als Eingabe für deinen Code, nicht erst am Ende als Buchungssatz für die Buchhaltung. Eine Referenzwert-API übernimmt dabei die Rolle, die sonst eine intern gepflegte Tabelle mit Gesetzestexten hätte.

Der Unterschied zu einer fertigen Lohnabrechnung wie Sage, DATEV oder Lexware liegt im Ausgangspunkt: Diese Anbieter pflegen Werte für ihre eigene, geschlossene Berechnung. Eine Referenzwert-API liefert dieselben Werte offen für eine beliebige eigene Berechnung, mit CSV-Export für Tabellenkalkulationen und einem SDK für Node.js oder Python.

Damit lässt sich schon in der Angebots- oder Planungsphase mit den Werten rechnen, die zu einem künftigen Starttermin gelten, auch wenn sie erst als beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Stufe vorliegen, mit dem Feld naechster_wert.

CSV für Lohnbüros ohne eigene Entwicklung

Nicht jedes Lohnbüro braucht eine Programmierschnittstelle. Wer nur gelegentlich einen amtlichen Wert nachschlägt oder eine eigene Tabelle für die Ablage pflegt, kommt oft mit dem CSV-Export aus, ohne eine Zeile Code zu schreiben.

Der Verlauf jedes Datensatzes lässt sich mit format=csv als Datei herunterladen, mit trennzeichen=semikolon direkt mit Semikolon und Dezimalkomma für ein deutsch eingestelltes Excel. Für ein einzelnes Lohnbüro mit wenigen Mandanten reicht das oft aus. Eine Programmierschnittstelle lohnt sich vor allem, sobald Werte automatisch und ohne manuellen Export in eine eigene Software einfließen sollen.

So ergänzt du eine bestehende Lohnabrechnung

Die bestehende Software bleibt zuständig für Stammdaten, Buchungssätze und Meldungen, genau dafür ist sie gebaut. Eine Referenzwert-API kommt als zusätzliche, schmale Quelle dazu, nur für die Zahlen, die aus Recht und Verwaltung stammen.

Technisch bedeutet das: Werte per Stichtag abfragen, statt sie fest im Code oder in einer Tabelle einzutragen, und sie mit Gültig-ab-Datum in der eigenen Konfiguration speichern. Für laufende Aktualisierungen reicht eine tägliche Abfrage oder, ab dem Tarif Pro, ein Webhook, der jede neue oder geänderte Stufe automatisch meldet.

Ein guter Einstieg ist ein Parallellauf: Werte zunächst nur lesen und mit den bisher im System hinterlegten Zahlen vergleichen, bevor die Referenzwert-API produktiv in die Berechnung einfließt. So fallen Abweichungen auf, etwa weil ein Wert im bestehenden System veraltet war, bevor sie eine echte Abrechnung beeinflussen.

Für einen ersten Test reicht ein kostenloser Schlüssel, ohne Kreditkarte: kostenlos anmelden.

Rechengrößen für ein Jahr abfragen

Terminal
$ curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/rechengroessen?jahr=2026" \
    -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"

# Ausschnitt der Antwort
{
  "jahr": 2026,
  "bbg_kv_monat": 5812.5,
  "bbg_rv_west_monat": 8450,
  "gueltig_ab": "2026-01-01",
  "rechtsgrundlage": "Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24.11.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 278)"
}

Werte in die eigene Konfiguration übernehmen

JavaScript
import { Quellenkontor } from "@quellenkontor/sdk";

const qk = new Quellenkontor(process.env.QK_KEY);

// Referenzwerte einmal im eigenen Konfigurations-Store ablegen, Buchungssätze und
// Meldungen bleiben Aufgabe der bestehenden Lohnabrechnung.
const rechengroessen = await qk.hr.rechengroessen({ jahr: 2026 });
const beitragssaetze = await qk.hr.beitragssaetze({ datum: "2026-07-01" });
await konfiguration.speichern("rechengroessen", rechengroessen);
await konfiguration.speichern("beitragssaetze", beitragssaetze);

Wann sich eine zusätzliche Quelle für Referenzwerte lohnt

  • Du betreust mehrere Mandanten oder Kunden mit unterschiedlichen Stichtagen und Historien.
  • Du baust eine eigene Abrechnungslogik oder ein eigenes Auswertungsmodul statt nur eine Komplettlösung zu bedienen.
  • Du brauchst Rückrechnungen mit den Werten, die in einem vergangenen Monat tatsächlich galten.
  • Du willst automatisch benachrichtigt werden, sobald sich ein Wert ändert, statt Verordnungen selbst zu verfolgen.
  • Du musst gegenüber Prüfern oder Kunden belegen, aus welchem Gesetz ein verwendeter Wert stammt.
  • Du willst Werte in einer eigenen Tabellenkalkulation weiterverarbeiten, ohne sie von Hand abzutippen.

Dieser Artikel beschreibt Lohnabrechnungs-Schnittstellen allgemein und am öffentlich zugänglichen Beispiel Sage. Er bewertet keinen einzelnen Anbieter abschließend und ist keine Kaufempfehlung.

Häufige Fragen

Ersetzt Quellenkontor meine Lohnabrechnungssoftware?

Nein. Quellenkontor liefert nur die amtlichen Referenzwerte, mit denen eine Abrechnung rechnet. Stammdatenverwaltung, Buchungssätze, Meldungen und die eigentliche Abrechnung bleiben Aufgabe deiner Lohnsoftware.

Kann ich Quellenkontor direkt mit Sage oder DATEV verbinden?

Dafür gibt es keine vorgefertigte Verbindung. Beide APIs lösen unterschiedliche Aufgaben, du verbindest sie über deine eigene Anwendung oder ein Skript, etwa indem du Referenzwerte per Webhook in deine eigene Konfiguration schreibst.

Woher weiß ich, ob ein Wert schon amtlich verkündet ist?

Jede Antwort trägt ein Feld vorlaeufig. Ist es gesetzt, sind noch nicht alle Bestandteile amtlich festgelegt, angezeigt wird der zuletzt bekannt gemachte Stand.

Liefert Quellenkontor auch Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung?

Nein. Die API liefert Werte wie Sätze, Grenzen und Fristen, keine Kontierung und keine Buchungslogik. Das bleibt Aufgabe der Lohn- oder Buchhaltungssoftware.

Was, wenn meine Lohnabrechnung schon alle Werte richtig hat?

Dann brauchst du Quellenkontor vielleicht gar nicht als laufende Quelle, sondern höchstens zur Kontrolle oder für Sonderfälle wie eine Rückrechnung mit historischen Werten oder einen Wert, den deine bisherige Software nicht abbildet.

Quellen

  1. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 268)
  2. § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und Geringfügigkeitsgrenze
  3. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 278)
  4. § 242a SGB V: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
  5. § 241 SGB V: Allgemeiner Beitragssatz der Krankenversicherung
  6. Beitragssatzverordnung 2018 vom 18. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3976, Beitragssatz Rentenversicherung)
  7. § 341 SGB III: Beitragssatz und Beitragsbemessung der Arbeitslosenversicherung
  8. Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 vom 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 446)
  9. Sage: Die Schnittstellen in der Sage Business Cloud Lohnabrechnung

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