Aufbewahrungsfristen 2026 für Lohn- und Personalunterlagen
API Die Aufbewahrungsfristen als REST-API, JSON und CSV, mit Rechtsgrundlage je Frist.
Wie lange du Lohnkonten, Buchungsbelege und Arbeitszeitnachweise aufbewahren musst, seit 2015.
Arbeitszeitgrenzen stehen im Pausenrechner, die Termine im Lohnjahr im Lohnjahr-Kalender.
Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 26.09.2026. Nächste erwartete Änderung: nur bei Gesetzesänderung.
Aufbewahrungsfristen in Jahren für Lohnkonto, Buchungsbelege wie Lohnabrechnungen, Bücher und Abschlüsse, Geschäftsbriefe und Arbeitszeitaufzeichnungen nach ArbZG und MiLoG. Mit der Verkürzung für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre ab 2025 und den Regeln zum Fristbeginn, zu Entgeltunterlagen der Sozialversicherung und zu Bewerbungen.
- Lohnkonten
- 6 Jahre
- Buchungsbelege, etwa Lohnabrechnungen und Belege zur Lohnbuchung
- 8 Jahre
- Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz
- 2 Jahre
- Quelle
- § 147 AO, § 257 HGB, § 41 EStG, § 28f SGB IV, § 16 ArbZG, § 17 MiLoG
- Lizenz
- Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
- Aktualisierung
- bei Gesetzesänderung
- Abdeckung
- Deutschland, ab 01.01.2015
Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.
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Antwort gekürzt. Alle Parameter und Antwortfelder stehen in der Referenz zu Aufbewahrungsfristen.
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Steuer und Buchführung 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Lohnkonten | 6 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2015 | § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG | Quelle |
| Buchungsbelege, etwa Lohnabrechnungen und Belege zur Lohnbuchung | 8 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2025 | § 147 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 3 Nr. 4 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes | Quelle |
| Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte | 10 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2025 | § 147 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 3 Nr. 4 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes | Quelle |
| Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen | 6 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2025 | § 147 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 3 Nr. 4 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes | Quelle |
Arbeitszeit 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Nachweise über Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich | 2 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2015 | § 16 Abs. 2 Satz 2 ArbZG | Quelle |
| Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz | 2 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2015 | § 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG | Quelle |
Aufbewahrungsfristen seit 2015
Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchungsbelege, etwa Lohnabrechnungen und Belege zur Lohnbuchung | 8 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2025 | § 147 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 3 Nr. 4 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes | Quelle |
| Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte | 10 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2025 | § 147 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 3 Nr. 4 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes | Quelle |
| Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen | 6 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2025 | § 147 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 3 Nr. 4 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes | Quelle |
| Lohnkonten | 6 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2015 | § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG | Quelle |
| Buchungsbelege, etwa Lohnabrechnungen und Belege zur Lohnbuchung | 10 Jahre | aufbewahrungsfrist | 01.01.2015 bis 31.12.2024 | § 147 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 4 AO a. F. | Quelle |
| Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte | 10 Jahre | aufbewahrungsfrist | 01.01.2015 bis 31.12.2024 | § 147 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 AO a. F. | Quelle |
| Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen | 6 Jahre | aufbewahrungsfrist | 01.01.2015 bis 31.12.2024 | § 147 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 AO a. F. | Quelle |
| Nachweise über Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich | 2 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2015 | § 16 Abs. 2 Satz 2 ArbZG | Quelle |
| Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz | 2 Jahre | aufbewahrungsfrist | ab 01.01.2015 | § 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG | Quelle |
Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften
- Die Aufbewahrungsfrist nach der Abgabenordnung beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden, der Brief empfangen oder abgesandt oder die letzte Eintragung gemacht wurde (§ 147 Abs. 4 AO).
- Die Frist läuft nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO).
- Kürzere Fristen aus Gesetzen außerhalb des Steuerrechts lassen die steuerliche Frist unberührt (§ 147 Abs. 3 Satz 2 AO).
- Nach Handelsrecht gelten für Kaufleute dieselben Fristen: zehn Jahre für Bücher und Abschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege, sechs Jahre für Handelsbriefe, jeweils ab Schluss des Kalenderjahres (§ 257 Abs. 4 und 5 HGB). Institute nach § 1 Abs. 1b KWG, Versicherungsunternehmen unter Aufsicht nach dem VAG und Wertpapierinstitute bewahren Buchungsbelege seit 30. Dezember 2025 wieder zehn Jahre auf (§ 257 Abs. 4 Satz 2 HGB).
- Das Lohnkonto ist bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres aufzubewahren, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt (§ 41 Abs. 1 Satz 9 EStG).
- Entgeltunterlagen, Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherung sind je Beschäftigtem getrennt nach Kalenderjahren zu führen und bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren, das auf die letzte Betriebsprüfung der Rentenversicherung folgt (§ 28f Abs. 1 SGB IV).
- Für Bewerbungsunterlagen gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Maßgeblich sind die Fristen für Ansprüche wegen Benachteiligung: schriftliche Geltendmachung innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Ablehnung (§ 15 Abs. 4 AGG) und Klage innerhalb von drei Monaten nach der Geltendmachung (§ 61b Abs. 1 ArbGG).
Die API liefert diese Sätze im Feld regeln mit, damit Software und Agenten sie anzeigen können.
Als JSON und CSV
Jede Abfrage kommt als JSON. Den Verlauf seit 2015 gibt es mit format=csv auch als CSV-Datei, mit trennzeichen=semikolon passend für Excel mit deutschen Einstellungen. Mehr dazu unter Antworten und CSV.
Parameter
| Parameter | Typ | Bedeutung |
|---|---|---|
datumdatum | datum | Stichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag. |
bestandteiltext | text | Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile. |
Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Aufbewahrungsfristen.
Fragen zu diesem Datensatz
Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?
Als Buchungsbelege acht Jahre, bis Ende 2024 waren es zehn Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die acht Jahre gelten für alle Belege, deren zehnjährige Frist Ende 2024 noch lief. Für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute gelten weiter zehn Jahre. Das Lohnkonto selbst bewahrst du bis zum Ende des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Lohnzahlung auf (§ 41 Abs. 1 EStG).
Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?
Mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO). Ein Beleg vom März 2025 zählt also ab 31. Dezember 2025.
Wie lange muss ich Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahren?
Mindestens zwei Jahre. Das gilt für Nachweise über Arbeitszeit über acht Stunden am Werktag (§ 16 Abs. 2 ArbZG) und für die Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz, etwa bei Minijobs (§ 17 Abs. 1 MiLoG).
Wie lange darf ich Bewerbungsunterlagen behalten?
Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt es nicht. Maßgeblich ist, wie lange abgelehnte Bewerber Ansprüche wegen Benachteiligung geltend machen können: zwei Monate ab Zugang der Absage (§ 15 Abs. 4 AGG), danach drei Monate für die Klage (§ 61b Abs. 1 ArbGG).
Wie lange gelten die Fristen für Sozialversicherungsunterlagen?
Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnungen bewahrst du bis zum Ablauf des Kalenderjahres auf, das auf die letzte Betriebsprüfung der Rentenversicherung folgt (§ 28f Abs. 1 SGB IV).
Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?
Bei Gesetzesänderung. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.
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