Arbeitsrecht und Fristen

Sonderkündigungsschutz 2026: Fristen je Personengruppe

API Die Fristen des besonderen Kündigungsschutzes als REST-API, JSON und CSV, mit Norm je Wert.

Fristen des besonderen Kündigungsschutzes für Schwangere, Pflegende, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte seit 2015.

Die Kündigungsfrist selbst berechnet der Kündigungsfristen-Rechner, die Mutterschutzfristen nach § 3 MuSchG der Mutterschutz-Rechner.

Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 26.09.2026. Nächste erwartete Änderung: nur bei Gesetzesänderung.

REST /v1/hr/sonderkuendigungsschutzMCP hr_sonderkuendigungsschutzCLI qk sonderkuendigungsschutz

Wie lange Schwangere, Pflegende, schwerbehinderte Menschen, Betriebsräte, Wahlbewerber und Datenschutzbeauftragte vor einer Kündigung geschützt sind. Dazu die Fristen beim Integrationsamt und die Zahl der geschützten Initiatoren einer Betriebsratswahl, jeweils mit Norm und Gültigkeit.

Gültig am 26.09.2026
Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens
4 Monate
Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist
6 Monate
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im Seebetriebsrat
1 Jahre
Quelle
MuSchG, PflegeZG, SGB IX, KSchG, BDSG
Lizenz
Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierung
bei Gesetzesänderung
Abdeckung
Deutschland, ab 01.01.2015

Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.

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api.quellenkontor.dev/v1/hr/sonderkuendigungsschutz?datum=2026-10-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/sonderkuendigungsschutz?datum=2026-10-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "sonderkuendigungsschutz",
  "datum": "2026-10-01",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "mutterschutz_nach_entbindung": 4,
    "mutterschutz_nach_fehlgeburt": 4,
    "mutterschutz_mitteilungsfrist": 2,
    "pflegezeit_vorlauf": 12,
    "schwerbehindert_wartezeit": 6,
    "integrationsamt_entscheidungsfrist": 1,
    "kuendigung_nach_zustimmung": 1,
    "ausserordentlich_antragsfrist": 2,
    "ausserordentlich_entscheidungsfrist": 2,
    "anzeige_probezeit": 4,
    "betriebsrat_nachwirkung": 1,
    "bordvertretung_nachwirkung": 6,
    "personalrat_nachwirkung": 1,
    "wahlbewerber_nachwirkung": 6,
    "initiatoren_ohne_wahl": 3,
    "initiatoren_einladung_anzahl": 6,
    "initiatoren_antrag_anzahl": 3,
    "vorfeld_initiatoren_hoechstens": 3,
    "datenschutzbeauftragter_nachwirkung": 1
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "mutterschutz_nach_entbindung",
      "name": "Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens",
      "gruppe": "Schwangerschaft und Mutterschutz",
      "art": "schutzdauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 4,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MuSchG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1228.pdf"
      },
      "hinweis": "Bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch vier Monate nach der Entbindung. Während der Schwangerschaft gilt das Verbot ohnehin.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "mutterschutz_nach_fehlgeburt",
      "name": "Kündigungsverbot nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche",
      "gruppe": "Schwangerschaft und Mutterschutz",
      "art": "schutzdauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 4,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1228.pdf"
      },
      "hinweis": null,
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    }
  ],
  "hinweise": [
    "Die Kündigungsfrist selbst liefert der Datensatz kuendigungsfrist. Schutz während der Elternzeit steht im Datensatz elternzeit."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-26",
  "zitat": "Sonderkündigungsschutz am 01.10.2026: Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens: 4 Monate; Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist: 6 Monate; Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im Seebetriebsrat: 1 Jahre. Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MuSchG. Quelle: Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228), https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1228.pdf. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-26.27"
}

Antwort gekürzt. Alle Parameter und Antwortfelder stehen in der Referenz zu Sonderkündigungsschutz.

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Schwangerschaft und Mutterschutz 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens4 Monateschutzdauerab 01.01.2018§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MuSchG
Kündigungsverbot nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche4 Monateschutzdauerab 01.01.2018§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG
Frist, den Arbeitgeber nach Zugang der Kündigung zu informieren2 Wochenfristab 01.01.2018§ 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

Pflegezeit und Familienpflegezeit 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Beginn des Kündigungsschutzes vor einer Pflegezeit oder Freistellung, höchstens12 Wochenvorlaufab 01.01.2015§ 5 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014

Schwerbehinderte Menschen 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist6 Monatewartezeitab 01.01.2018§ 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX
Frist des Integrationsamts für die Entscheidung bei ordentlicher Kündigung1 Monatefristab 01.01.2018§ 171 Abs. 1 SGB IX
Frist, die Kündigung nach Zustellung der Zustimmung zu erklären1 Monatefristab 01.01.2018§ 171 Abs. 3 SGB IX
Antragsfrist beim Integrationsamt für eine außerordentliche Kündigung2 Wochenfristab 01.01.2018§ 174 Abs. 2 SGB IX
Entscheidungsfrist des Integrationsamts bei außerordentlicher Kündigung2 Wochenfristab 01.01.2018§ 174 Abs. 3 SGB IX
Frist für die Anzeige an das Integrationsamt bei Einstellung auf Probe und Beendigung in den ersten sechs Monaten4 Tagefristab 01.01.2018§ 173 Abs. 4 SGB IX

Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im Seebetriebsrat1 Jahrenachwirkungab 01.01.2015§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in der Bordvertretung6 Monatenachwirkungab 01.01.2015§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in einer Personalvertretung1 Jahrenachwirkungab 01.01.2015§ 15 Abs. 2 Satz 2 KSchG
Nachwirkender Kündigungsschutz für Wahlbewerber und Wahlvorstand nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses6 Monatenachwirkungab 01.01.2015§ 15 Abs. 3 Satz 2 KSchG
Kündigungsschutz für Einladende und Antragsteller, wenn keine Vertretung gewählt wird3 Monateschutzdauerab 01.01.2015§ 15 Abs. 3a Satz 2 KSchG
Geschützte Einladende zur Betriebs- oder Wahlversammlung6personenab 18.06.2021§ 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. a des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes
Geschützte Antragsteller für die Bestellung eines Wahlvorstands3personenab 01.01.2015§ 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG
Kündigungsschutz für Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, höchstens3 Monateschutzdauerab 18.06.2021§ 15 Abs. 3b Satz 2 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes

Datenschutzbeauftragte 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter1 Jahrenachwirkungab 25.05.2018§ 6 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 BDSG

Sonderkündigungsschutz seit 2015

Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.

Alle 30 Einträge anzeigen30 Einträge ausblenden: Sonderkündigungsschutz seit 2015
BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Geschützte Einladende zur Betriebs- oder Wahlversammlung6personenab 18.06.2021§ 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. a des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes
Kündigungsschutz für Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, höchstens3 Monateschutzdauerab 18.06.2021§ 15 Abs. 3b Satz 2 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter1 Jahrenachwirkungab 25.05.2018§ 6 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 BDSG
Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens4 Monateschutzdauerab 01.01.2018§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MuSchG
Kündigungsverbot nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche4 Monateschutzdauerab 01.01.2018§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG
Frist, den Arbeitgeber nach Zugang der Kündigung zu informieren2 Wochenfristab 01.01.2018§ 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG
Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist6 Monatewartezeitab 01.01.2018§ 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX
Frist des Integrationsamts für die Entscheidung bei ordentlicher Kündigung1 Monatefristab 01.01.2018§ 171 Abs. 1 SGB IX
Frist, die Kündigung nach Zustellung der Zustimmung zu erklären1 Monatefristab 01.01.2018§ 171 Abs. 3 SGB IX
Antragsfrist beim Integrationsamt für eine außerordentliche Kündigung2 Wochenfristab 01.01.2018§ 174 Abs. 2 SGB IX
Entscheidungsfrist des Integrationsamts bei außerordentlicher Kündigung2 Wochenfristab 01.01.2018§ 174 Abs. 3 SGB IX
Frist für die Anzeige an das Integrationsamt bei Einstellung auf Probe und Beendigung in den ersten sechs Monaten4 Tagefristab 01.01.2018§ 173 Abs. 4 SGB IX
Kündigungsverbot nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche4 Monateschutzdauer30.05.2017 bis 31.12.2017§ 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG a. F. in der Fassung von Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2017
Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens4 Monateschutzdauer01.01.2015 bis 31.12.2017§ 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG a. F.
Frist, den Arbeitgeber nach Zugang der Kündigung zu informieren2 Wochenfrist01.01.2015 bis 31.12.2017§ 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG a. F.
Beginn des Kündigungsschutzes vor einer Pflegezeit oder Freistellung, höchstens12 Wochenvorlaufab 01.01.2015§ 5 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014
Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist6 Monatewartezeit01.01.2015 bis 31.12.2017§ 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX a. F.
Frist des Integrationsamts für die Entscheidung bei ordentlicher Kündigung1 Monatefrist01.01.2015 bis 31.12.2017§ 88 Abs. 1 SGB IX a. F.
Frist, die Kündigung nach Zustellung der Zustimmung zu erklären1 Monatefrist01.01.2015 bis 31.12.2017§ 88 Abs. 3 SGB IX a. F.
Antragsfrist beim Integrationsamt für eine außerordentliche Kündigung2 Wochenfrist01.01.2015 bis 31.12.2017§ 91 Abs. 2 SGB IX a. F.
Entscheidungsfrist des Integrationsamts bei außerordentlicher Kündigung2 Wochenfrist01.01.2015 bis 31.12.2017§ 91 Abs. 3 SGB IX a. F.
Frist für die Anzeige an das Integrationsamt bei Einstellung auf Probe und Beendigung in den ersten sechs Monaten4 Tagefrist01.01.2015 bis 31.12.2017§ 90 Abs. 3 SGB IX a. F.
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im Seebetriebsrat1 Jahrenachwirkungab 01.01.2015§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in der Bordvertretung6 Monatenachwirkungab 01.01.2015§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in einer Personalvertretung1 Jahrenachwirkungab 01.01.2015§ 15 Abs. 2 Satz 2 KSchG
Nachwirkender Kündigungsschutz für Wahlbewerber und Wahlvorstand nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses6 Monatenachwirkungab 01.01.2015§ 15 Abs. 3 Satz 2 KSchG
Kündigungsschutz für Einladende und Antragsteller, wenn keine Vertretung gewählt wird3 Monateschutzdauerab 01.01.2015§ 15 Abs. 3a Satz 2 KSchG
Geschützte Einladende zur Betriebs- oder Wahlversammlung3personen01.01.2015 bis 17.06.2021§ 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG a. F.
Geschützte Antragsteller für die Bestellung eines Wahlvorstands3personenab 01.01.2015§ 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG
Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter1 Jahrenachwirkung01.01.2015 bis 24.05.2018§ 4f Abs. 3 Satz 6 BDSG a. F. in der Fassung von Artikel 1 Nr. 6 des Gesetzes vom 14. August 2009

Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften

Die API liefert diese Sätze im Feld regeln mit, damit Software und Agenten sie anzeigen können.

Als JSON und CSV

Jede Abfrage kommt als JSON. Den Verlauf seit 2015 gibt es mit format=csv auch als CSV-Datei, mit trennzeichen=semikolon passend für Excel mit deutschen Einstellungen. Mehr dazu unter Antworten und CSV.

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/sonderkuendigungsschutz/verlauf?format=csv&trennzeichen=semikolon" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY" -o sonderkuendigungsschutz.csv

Parameter

ParameterTypBedeutung
datumdatumdatumStichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.
bestandteiltexttextNur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Sonderkündigungsschutz.

Fragen zu diesem Datensatz

Wie lange gilt der Kündigungsschutz nach der Geburt?

Bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens vier Monate nach der Entbindung. Der Arbeitgeber muss davon wissen oder es innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung erfahren (§ 17 Abs. 1 MuSchG).

Gilt Kündigungsschutz auch nach einer Fehlgeburt?

Ja, nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche vier Monate lang (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG). Das gilt seit dem 30. Mai 2017.

Wie lange ist ein Betriebsratsmitglied nach dem Ende der Amtszeit geschützt?

Ein Jahr, gekündigt werden darf nur aus wichtigem Grund. Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstands sind sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses geschützt (§ 15 Abs. 1 und 3 KSchG).

Braucht der Arbeitgeber immer die Zustimmung des Integrationsamts?

Nur wenn das Arbeitsverhältnis beim Zugang der Kündigung länger als sechs Monate besteht und die Schwerbehinderung nachgewiesen ist. Nach Zustimmung muss die Kündigung innerhalb eines Monats erklärt werden (§§ 171, 173 SGB IX). Den Schutz vor und während der Elternzeit zeigt der Datensatz Elternzeit.

Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?

Bei Gesetzesänderung. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.

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