Sonderkündigungsschutz 2026: Fristen je Personengruppe
API Die Fristen des besonderen Kündigungsschutzes als REST-API, JSON und CSV, mit Norm je Wert.
Fristen des besonderen Kündigungsschutzes für Schwangere, Pflegende, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte seit 2015.
Die Kündigungsfrist selbst berechnet der Kündigungsfristen-Rechner, die Mutterschutzfristen nach § 3 MuSchG der Mutterschutz-Rechner.
Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 26.09.2026. Nächste erwartete Änderung: nur bei Gesetzesänderung.
Wie lange Schwangere, Pflegende, schwerbehinderte Menschen, Betriebsräte, Wahlbewerber und Datenschutzbeauftragte vor einer Kündigung geschützt sind. Dazu die Fristen beim Integrationsamt und die Zahl der geschützten Initiatoren einer Betriebsratswahl, jeweils mit Norm und Gültigkeit.
- Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens
- 4 Monate
- Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist
- 6 Monate
- Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im Seebetriebsrat
- 1 Jahre
- Quelle
- MuSchG, PflegeZG, SGB IX, KSchG, BDSG
- Lizenz
- Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
- Aktualisierung
- bei Gesetzesänderung
- Abdeckung
- Deutschland, ab 01.01.2015
Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.
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Schwangerschaft und Mutterschutz 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens | 4 Monate | schutzdauer | ab 01.01.2018 | § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MuSchG | Quelle |
| Kündigungsverbot nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche | 4 Monate | schutzdauer | ab 01.01.2018 | § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG | Quelle |
| Frist, den Arbeitgeber nach Zugang der Kündigung zu informieren | 2 Wochen | frist | ab 01.01.2018 | § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG | Quelle |
Pflegezeit und Familienpflegezeit 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Beginn des Kündigungsschutzes vor einer Pflegezeit oder Freistellung, höchstens | 12 Wochen | vorlauf | ab 01.01.2015 | § 5 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 | Quelle |
Schwerbehinderte Menschen 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist | 6 Monate | wartezeit | ab 01.01.2018 | § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX | Quelle |
| Frist des Integrationsamts für die Entscheidung bei ordentlicher Kündigung | 1 Monate | frist | ab 01.01.2018 | § 171 Abs. 1 SGB IX | Quelle |
| Frist, die Kündigung nach Zustellung der Zustimmung zu erklären | 1 Monate | frist | ab 01.01.2018 | § 171 Abs. 3 SGB IX | Quelle |
| Antragsfrist beim Integrationsamt für eine außerordentliche Kündigung | 2 Wochen | frist | ab 01.01.2018 | § 174 Abs. 2 SGB IX | Quelle |
| Entscheidungsfrist des Integrationsamts bei außerordentlicher Kündigung | 2 Wochen | frist | ab 01.01.2018 | § 174 Abs. 3 SGB IX | Quelle |
| Frist für die Anzeige an das Integrationsamt bei Einstellung auf Probe und Beendigung in den ersten sechs Monaten | 4 Tage | frist | ab 01.01.2018 | § 173 Abs. 4 SGB IX | Quelle |
Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im Seebetriebsrat | 1 Jahre | nachwirkung | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG | Quelle |
| Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in der Bordvertretung | 6 Monate | nachwirkung | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG | Quelle |
| Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in einer Personalvertretung | 1 Jahre | nachwirkung | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 2 Satz 2 KSchG | Quelle |
| Nachwirkender Kündigungsschutz für Wahlbewerber und Wahlvorstand nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses | 6 Monate | nachwirkung | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 3 Satz 2 KSchG | Quelle |
| Kündigungsschutz für Einladende und Antragsteller, wenn keine Vertretung gewählt wird | 3 Monate | schutzdauer | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 3a Satz 2 KSchG | Quelle |
| Geschützte Einladende zur Betriebs- oder Wahlversammlung | 6 | personen | ab 18.06.2021 | § 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. a des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes | Quelle |
| Geschützte Antragsteller für die Bestellung eines Wahlvorstands | 3 | personen | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG | Quelle |
| Kündigungsschutz für Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, höchstens | 3 Monate | schutzdauer | ab 18.06.2021 | § 15 Abs. 3b Satz 2 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes | Quelle |
Datenschutzbeauftragte 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter | 1 Jahre | nachwirkung | ab 25.05.2018 | § 6 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 BDSG | Quelle |
Sonderkündigungsschutz seit 2015
Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.
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| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Geschützte Einladende zur Betriebs- oder Wahlversammlung | 6 | personen | ab 18.06.2021 | § 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. a des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes | Quelle |
| Kündigungsschutz für Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, höchstens | 3 Monate | schutzdauer | ab 18.06.2021 | § 15 Abs. 3b Satz 2 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes | Quelle |
| Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter | 1 Jahre | nachwirkung | ab 25.05.2018 | § 6 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 BDSG | Quelle |
| Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens | 4 Monate | schutzdauer | ab 01.01.2018 | § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MuSchG | Quelle |
| Kündigungsverbot nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche | 4 Monate | schutzdauer | ab 01.01.2018 | § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG | Quelle |
| Frist, den Arbeitgeber nach Zugang der Kündigung zu informieren | 2 Wochen | frist | ab 01.01.2018 | § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG | Quelle |
| Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist | 6 Monate | wartezeit | ab 01.01.2018 | § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX | Quelle |
| Frist des Integrationsamts für die Entscheidung bei ordentlicher Kündigung | 1 Monate | frist | ab 01.01.2018 | § 171 Abs. 1 SGB IX | Quelle |
| Frist, die Kündigung nach Zustellung der Zustimmung zu erklären | 1 Monate | frist | ab 01.01.2018 | § 171 Abs. 3 SGB IX | Quelle |
| Antragsfrist beim Integrationsamt für eine außerordentliche Kündigung | 2 Wochen | frist | ab 01.01.2018 | § 174 Abs. 2 SGB IX | Quelle |
| Entscheidungsfrist des Integrationsamts bei außerordentlicher Kündigung | 2 Wochen | frist | ab 01.01.2018 | § 174 Abs. 3 SGB IX | Quelle |
| Frist für die Anzeige an das Integrationsamt bei Einstellung auf Probe und Beendigung in den ersten sechs Monaten | 4 Tage | frist | ab 01.01.2018 | § 173 Abs. 4 SGB IX | Quelle |
| Kündigungsverbot nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche | 4 Monate | schutzdauer | 30.05.2017 bis 31.12.2017 | § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG a. F. in der Fassung von Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2017 | Quelle |
| Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens | 4 Monate | schutzdauer | 01.01.2015 bis 31.12.2017 | § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG a. F. | Quelle |
| Frist, den Arbeitgeber nach Zugang der Kündigung zu informieren | 2 Wochen | frist | 01.01.2015 bis 31.12.2017 | § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG a. F. | Quelle |
| Beginn des Kündigungsschutzes vor einer Pflegezeit oder Freistellung, höchstens | 12 Wochen | vorlauf | ab 01.01.2015 | § 5 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 | Quelle |
| Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist | 6 Monate | wartezeit | 01.01.2015 bis 31.12.2017 | § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX a. F. | Quelle |
| Frist des Integrationsamts für die Entscheidung bei ordentlicher Kündigung | 1 Monate | frist | 01.01.2015 bis 31.12.2017 | § 88 Abs. 1 SGB IX a. F. | Quelle |
| Frist, die Kündigung nach Zustellung der Zustimmung zu erklären | 1 Monate | frist | 01.01.2015 bis 31.12.2017 | § 88 Abs. 3 SGB IX a. F. | Quelle |
| Antragsfrist beim Integrationsamt für eine außerordentliche Kündigung | 2 Wochen | frist | 01.01.2015 bis 31.12.2017 | § 91 Abs. 2 SGB IX a. F. | Quelle |
| Entscheidungsfrist des Integrationsamts bei außerordentlicher Kündigung | 2 Wochen | frist | 01.01.2015 bis 31.12.2017 | § 91 Abs. 3 SGB IX a. F. | Quelle |
| Frist für die Anzeige an das Integrationsamt bei Einstellung auf Probe und Beendigung in den ersten sechs Monaten | 4 Tage | frist | 01.01.2015 bis 31.12.2017 | § 90 Abs. 3 SGB IX a. F. | Quelle |
| Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im Seebetriebsrat | 1 Jahre | nachwirkung | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG | Quelle |
| Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in der Bordvertretung | 6 Monate | nachwirkung | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG | Quelle |
| Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in einer Personalvertretung | 1 Jahre | nachwirkung | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 2 Satz 2 KSchG | Quelle |
| Nachwirkender Kündigungsschutz für Wahlbewerber und Wahlvorstand nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses | 6 Monate | nachwirkung | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 3 Satz 2 KSchG | Quelle |
| Kündigungsschutz für Einladende und Antragsteller, wenn keine Vertretung gewählt wird | 3 Monate | schutzdauer | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 3a Satz 2 KSchG | Quelle |
| Geschützte Einladende zur Betriebs- oder Wahlversammlung | 3 | personen | 01.01.2015 bis 17.06.2021 | § 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG a. F. | Quelle |
| Geschützte Antragsteller für die Bestellung eines Wahlvorstands | 3 | personen | ab 01.01.2015 | § 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG | Quelle |
| Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter | 1 Jahre | nachwirkung | 01.01.2015 bis 24.05.2018 | § 4f Abs. 3 Satz 6 BDSG a. F. in der Fassung von Artikel 1 Nr. 6 des Gesetzes vom 14. August 2009 | Quelle |
Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften
- Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig während der Schwangerschaft, bis vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens vier Monate danach, wenn der Arbeitgeber davon weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung davon erfährt (§ 17 Abs. 1 MuSchG).
- Das Verbot gilt auch für Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf eine Kündigung (§ 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG).
- Ausnahmsweise kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die Kündigung in besonderen Fällen für zulässig erklären, die nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt oder nach der Entbindung in Zusammenhang stehen; die Kündigung bedarf dann der Schriftform und muss den Grund angeben (§ 17 Abs. 2 MuSchG).
- Ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn (bei Elternzeit zwischen drittem Geburtstag und vollendetem achten Lebensjahr frühestens 14 Wochen), und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen; das gilt auch bei Teilzeit während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber (§ 18 BEEG). Die Werte je Geburtsdatum führt der Datensatz elternzeit.
- Von der Ankündigung einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder Pflegezeit bis zu ihrem Ende darf der Arbeitgeber nicht kündigen (§ 5 Abs. 1 PflegeZG).
- Die Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (§ 168, § 151 Abs. 3 SGB IX), nach sechs Monaten Bestand des Arbeitsverhältnisses (§ 173 Abs. 1 SGB IX).
- Der Schutz gilt nicht, wenn die Schwerbehinderung beim Zugang der Kündigung nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt mangels Mitwirkung nicht entscheiden konnte (§ 173 Abs. 3 SGB IX).
- Eine Kündigung ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist unwirksam (§ 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX).
- Mitglieder von Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bordvertretung und Seebetriebsrat sind nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG kündbar (§ 15 Abs. 1 KSchG).
- Wird der Betrieb stillgelegt, ist die Kündigung geschützter Mandatsträger frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung zulässig (§ 15 Abs. 4 KSchG).
- Ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, ist seine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig (§ 6 Abs. 4 Satz 2, § 38 Abs. 2 BDSG). Nichtöffentliche Stellen müssen ihn benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG).
- Von der Zustellung des Einberufungsbescheids bis zum Ende des Grundwehrdienstes und während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber nicht kündigen, im Übrigen nicht aus Anlass des Wehrdienstes (§ 2 Abs. 1 und 2 ArbPlSchG). Das gilt auch für den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG (§ 16 Abs. 5 ArbPlSchG).
- Geht die Kündigung nach Zustellung des Einberufungsbescheids oder während des Wehrdienstes zu, beginnt die Klagefrist von § 4 KSchG erst zwei Wochen nach Ende des Wehrdienstes (§ 2 Abs. 4 ArbPlSchG).
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| Parameter | Typ | Bedeutung |
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datumdatum | datum | Stichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag. |
bestandteiltext | text | Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile. |
Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Sonderkündigungsschutz.
Fragen zu diesem Datensatz
Wie lange gilt der Kündigungsschutz nach der Geburt?
Bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens vier Monate nach der Entbindung. Der Arbeitgeber muss davon wissen oder es innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung erfahren (§ 17 Abs. 1 MuSchG).
Gilt Kündigungsschutz auch nach einer Fehlgeburt?
Ja, nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche vier Monate lang (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG). Das gilt seit dem 30. Mai 2017.
Wie lange ist ein Betriebsratsmitglied nach dem Ende der Amtszeit geschützt?
Ein Jahr, gekündigt werden darf nur aus wichtigem Grund. Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstands sind sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses geschützt (§ 15 Abs. 1 und 3 KSchG).
Braucht der Arbeitgeber immer die Zustimmung des Integrationsamts?
Nur wenn das Arbeitsverhältnis beim Zugang der Kündigung länger als sechs Monate besteht und die Schwerbehinderung nachgewiesen ist. Nach Zustimmung muss die Kündigung innerhalb eines Monats erklärt werden (§§ 171, 173 SGB IX). Den Schutz vor und während der Elternzeit zeigt der Datensatz Elternzeit.
Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?
Bei Gesetzesänderung. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.
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