Arbeitsrecht und Fristen

Elternzeit 2026: Anmeldefristen, Teilzeit und Kündigungsschutz

API Die Regeln der Elternzeit nach Geburtsdatum als REST-API, JSON und CSV, mit Rechtsgrundlage je Wert.

Höchstdauer, Anmeldefristen, Kündigungsschutz und Teilzeitgrenzen der Elternzeit nach dem BEEG, je nach Geburtsdatum des Kindes.

Die Schutzfristen vor und nach der Geburt berechnet der Mutterschutz-Rechner, sie werden bei der Mutter auf die Elternzeit angerechnet. Elterngeld ist nicht Teil dieses Datensatzes.

Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 26.09.2026. Nächste erwartete Änderung: nur bei Gesetzesänderung.

REST /v1/hr/elternzeitMCP hr_elternzeitCLI qk elternzeit

Elternzeit gibt es bis zum dritten Geburtstag, bis zu 24 Monate davon auch bis zum achten. Der Datensatz zeigt die Anmeldefristen, den Kündigungsschutz vor Beginn, die Grenze der Wochenstunden in Teilzeit und die Voraussetzungen für den Teilzeitanspruch. Welche Fassung gilt, hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab.

Gültig am 26.09.2026
Höchstdauer der Elternzeit je Kind
3 Jahre
Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag
7 Wochen
Höchstarbeitszeit während der Elternzeit
32 Stunden je Woche
Quelle
§§ 15, 16 und 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Lizenz
Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierung
bei Gesetzesänderung, Übergang nach Geburtsdatum
Abdeckung
Deutschland, ab 01.01.2007

Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.

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api.quellenkontor.dev/v1/hr/elternzeit?geburtsdatum=2026-03-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/elternzeit?geburtsdatum=2026-03-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "elternzeit",
  "datum": "2026-03-01",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "hoechstdauer": 3,
    "uebertragbarer_anteil": 24,
    "zeitabschnitte": 3,
    "anmeldefrist_bis_3": 7,
    "anmeldefrist_3_bis_8": 13,
    "festlegung_zeitraum": 2,
    "kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3": 8,
    "kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8": 14,
    "teilzeit_hoechstens": 32,
    "teilzeitanspruch_mindestens": 15,
    "teilzeitanspruch_beschaeftigte": 15,
    "teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit": 6,
    "teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8": 13
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "hoechstdauer",
      "name": "Höchstdauer der Elternzeit je Kind",
      "gruppe": "Dauer",
      "art": "dauer",
      "einheit": "jahre",
      "wert": 3,
      "gueltig_ab": "2007-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
      },
      "hinweis": "Anspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, für jedes Kind gesondert, auch wenn sich Zeiträume überschneiden. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird bei der Mutter angerechnet. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "uebertragbarer_anteil",
      "name": "Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann",
      "gruppe": "Dauer",
      "art": "dauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 24,
      "gueltig_ab": "2015-07-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
      },
      "hinweis": "Ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr. Einen dritten Abschnitt in diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG). Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    }
  ],
  "hinweise": [
    "Maßgeblich ist das Geburtsdatum des Kindes oder der Tag der Aufnahme bei Adoption, nicht der Tag der Abfrage."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-26",
  "zitat": "Elternzeit am 01.03.2026: Höchstdauer der Elternzeit je Kind: 3 Jahre; Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag: 7 Wochen; Höchstarbeitszeit während der Elternzeit: 32 Stunden je Woche. Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG. Quelle: Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG), https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-26.26"
}

Antwort gekürzt. Alle Parameter und Antwortfelder stehen in der Referenz zu Elternzeit.

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Dauer 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Höchstdauer der Elternzeit je Kind3 Jahredauerab 01.01.2007§ 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG
Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann24 Monatedauerab 01.07.2015§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG
Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers3anzahlab 01.07.2015§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG

Anmeldung 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag7 Wochenfristab 01.01.2007§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG
Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag13 Wochenfristab 01.07.2015§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG
Zeitraum, für den die Elternzeit bei der Anmeldung festgelegt wird2 Jahrefristab 01.01.2007§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG

Kündigungsschutz 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit bis zum dritten Geburtstag8 Wochenfristab 01.01.2007§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG
Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag14 Wochenfristab 01.07.2015§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEEG

Teilzeit 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Höchstarbeitszeit während der Elternzeit32 Stunden je WocheHöchstbetragab 01.09.2021§ 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG
Mindestarbeitszeit beim Anspruch auf Teilzeit15 Stunden je Wochegrenzeab 01.01.2007§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG
Beschäftigtenzahl, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss15 Beschäftigtegrenzeab 01.01.2007§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG
Betriebszugehörigkeit, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss6 Monatefristab 01.01.2007§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BEEG
Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag13 Wochenfristab 01.07.2015§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b BEEG

Elternzeit seit 2007

Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.

Alle 19 Einträge anzeigen19 Einträge ausblenden: Elternzeit seit 2007
BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Höchstarbeitszeit während der Elternzeit32 Stunden je WocheHöchstbetragab 01.09.2021§ 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG
Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann24 Monatedauerab 01.07.2015§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG
Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers3anzahlab 01.07.2015§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG
Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag13 Wochenfristab 01.07.2015§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG
Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag14 Wochenfristab 01.07.2015§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEEG
Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag13 Wochenfristab 01.07.2015§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b BEEG
Höchstdauer der Elternzeit je Kind3 Jahredauerab 01.01.2007§ 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG
Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann12 Monatedauer01.01.2007 bis 30.06.2015§ 15 Abs. 2 Satz 4 BEEG a. F.
Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers2anzahl01.01.2007 bis 30.06.2015§ 16 Abs. 1 Satz 5 BEEG a. F.
Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag7 Wochenfristab 01.01.2007§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG
Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag7 Wochenfrist01.01.2007 bis 30.06.2015§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG a. F.
Zeitraum, für den die Elternzeit bei der Anmeldung festgelegt wird2 Jahrefristab 01.01.2007§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG
Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit bis zum dritten Geburtstag8 Wochenfristab 01.01.2007§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG
Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag8 Wochenfrist01.01.2007 bis 30.06.2015§ 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG a. F.
Höchstarbeitszeit während der Elternzeit30 Stunden je WocheHöchstbetrag01.01.2007 bis 31.08.2021§ 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG a. F.
Mindestarbeitszeit beim Anspruch auf Teilzeit15 Stunden je Wochegrenzeab 01.01.2007§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG
Beschäftigtenzahl, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss15 Beschäftigtegrenzeab 01.01.2007§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG
Betriebszugehörigkeit, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss6 Monatefristab 01.01.2007§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BEEG
Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag7 Wochenfrist01.01.2007 bis 30.06.2015§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG a. F.

Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften

Die API liefert diese Sätze im Feld regeln mit, damit Software und Agenten sie anzeigen können.

Als JSON und CSV

Jede Abfrage kommt als JSON. Den Verlauf seit 2015 gibt es mit format=csv auch als CSV-Datei, mit trennzeichen=semikolon passend für Excel mit deutschen Einstellungen. Mehr dazu unter Antworten und CSV.

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/elternzeit/verlauf?format=csv&trennzeichen=semikolon" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY" -o elternzeit.csv

Parameter

ParameterTypBedeutung
geburtsdatumdatumdatumGeburtsdatum des Kindes oder Tag der Aufnahme bei Adoption, JJJJ-MM-TT. Welche Fassung des BEEG gilt, hängt davon ab. Ohne Angabe gilt das heutige Recht.
bestandteiltexttextNur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Elternzeit.

Fragen zu diesem Datensatz

Wann musst du Elternzeit anmelden?

Spätestens sieben Wochen vor Beginn, für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher (§ 16 Abs. 1 BEEG). Die 13 Wochen gelten für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind. Für Kinder ab dem 1. Mai 2025 reicht Textform, davor schriftlich.

Wie viele Stunden darfst du in Elternzeit arbeiten?

Höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4 BEEG). Für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren sind, gelten 30 Stunden (§ 28 Abs. 1 BEEG).

Wie viel Elternzeit kannst du nach dem dritten Geburtstag nehmen?

Bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag, ohne Zustimmung des Arbeitgebers (§ 15 Abs. 2 BEEG). Für Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren sind, waren es 12 Monate und nur mit Zustimmung.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?

Ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher, und während der ganzen Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG).

Hast du einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit?

Ja, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat, du länger als sechs Monate dort bist, die Teilzeit mindestens zwei Monate dauert, zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegt und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen (§ 15 Abs. 7 BEEG).

Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?

Bei Gesetzesänderung, Übergang nach Geburtsdatum. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.

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