Elternzeit 2026: Anmeldefristen, Teilzeit und Kündigungsschutz
API Die Regeln der Elternzeit nach Geburtsdatum als REST-API, JSON und CSV, mit Rechtsgrundlage je Wert.
Höchstdauer, Anmeldefristen, Kündigungsschutz und Teilzeitgrenzen der Elternzeit nach dem BEEG, je nach Geburtsdatum des Kindes.
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt berechnet der Mutterschutz-Rechner, sie werden bei der Mutter auf die Elternzeit angerechnet. Elterngeld ist nicht Teil dieses Datensatzes.
Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 26.09.2026. Nächste erwartete Änderung: nur bei Gesetzesänderung.
Elternzeit gibt es bis zum dritten Geburtstag, bis zu 24 Monate davon auch bis zum achten. Der Datensatz zeigt die Anmeldefristen, den Kündigungsschutz vor Beginn, die Grenze der Wochenstunden in Teilzeit und die Voraussetzungen für den Teilzeitanspruch. Welche Fassung gilt, hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab.
- Höchstdauer der Elternzeit je Kind
- 3 Jahre
- Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag
- 7 Wochen
- Höchstarbeitszeit während der Elternzeit
- 32 Stunden je Woche
- Quelle
- §§ 15, 16 und 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Lizenz
- Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
- Aktualisierung
- bei Gesetzesänderung, Übergang nach Geburtsdatum
- Abdeckung
- Deutschland, ab 01.01.2007
Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.
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Dauer 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Höchstdauer der Elternzeit je Kind | 3 Jahre | dauer | ab 01.01.2007 | § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG | Quelle |
| Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann | 24 Monate | dauer | ab 01.07.2015 | § 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG | Quelle |
| Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers | 3 | anzahl | ab 01.07.2015 | § 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG | Quelle |
Anmeldung 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag | 7 Wochen | frist | ab 01.01.2007 | § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG | Quelle |
| Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag | 13 Wochen | frist | ab 01.07.2015 | § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG | Quelle |
| Zeitraum, für den die Elternzeit bei der Anmeldung festgelegt wird | 2 Jahre | frist | ab 01.01.2007 | § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG | Quelle |
Kündigungsschutz 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit bis zum dritten Geburtstag | 8 Wochen | frist | ab 01.01.2007 | § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG | Quelle |
| Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag | 14 Wochen | frist | ab 01.07.2015 | § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEEG | Quelle |
Teilzeit 2026
Stand: gültig am 26.09.2026.
| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Höchstarbeitszeit während der Elternzeit | 32 Stunden je Woche | Höchstbetrag | ab 01.09.2021 | § 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG | Quelle |
| Mindestarbeitszeit beim Anspruch auf Teilzeit | 15 Stunden je Woche | grenze | ab 01.01.2007 | § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG | Quelle |
| Beschäftigtenzahl, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss | 15 Beschäftigte | grenze | ab 01.01.2007 | § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG | Quelle |
| Betriebszugehörigkeit, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss | 6 Monate | frist | ab 01.01.2007 | § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BEEG | Quelle |
| Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag | 13 Wochen | frist | ab 01.07.2015 | § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b BEEG | Quelle |
Elternzeit seit 2007
Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.
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| Bestandteil | Wert | Art | Gültigkeit | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Höchstarbeitszeit während der Elternzeit | 32 Stunden je Woche | Höchstbetrag | ab 01.09.2021 | § 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG | Quelle |
| Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann | 24 Monate | dauer | ab 01.07.2015 | § 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG | Quelle |
| Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers | 3 | anzahl | ab 01.07.2015 | § 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG | Quelle |
| Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag | 13 Wochen | frist | ab 01.07.2015 | § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG | Quelle |
| Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag | 14 Wochen | frist | ab 01.07.2015 | § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEEG | Quelle |
| Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag | 13 Wochen | frist | ab 01.07.2015 | § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b BEEG | Quelle |
| Höchstdauer der Elternzeit je Kind | 3 Jahre | dauer | ab 01.01.2007 | § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG | Quelle |
| Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann | 12 Monate | dauer | 01.01.2007 bis 30.06.2015 | § 15 Abs. 2 Satz 4 BEEG a. F. | Quelle |
| Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers | 2 | anzahl | 01.01.2007 bis 30.06.2015 | § 16 Abs. 1 Satz 5 BEEG a. F. | Quelle |
| Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag | 7 Wochen | frist | ab 01.01.2007 | § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG | Quelle |
| Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag | 7 Wochen | frist | 01.01.2007 bis 30.06.2015 | § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG a. F. | Quelle |
| Zeitraum, für den die Elternzeit bei der Anmeldung festgelegt wird | 2 Jahre | frist | ab 01.01.2007 | § 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG | Quelle |
| Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit bis zum dritten Geburtstag | 8 Wochen | frist | ab 01.01.2007 | § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG | Quelle |
| Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag | 8 Wochen | frist | 01.01.2007 bis 30.06.2015 | § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG a. F. | Quelle |
| Höchstarbeitszeit während der Elternzeit | 30 Stunden je Woche | Höchstbetrag | 01.01.2007 bis 31.08.2021 | § 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG a. F. | Quelle |
| Mindestarbeitszeit beim Anspruch auf Teilzeit | 15 Stunden je Woche | grenze | ab 01.01.2007 | § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG | Quelle |
| Beschäftigtenzahl, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss | 15 Beschäftigte | grenze | ab 01.01.2007 | § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG | Quelle |
| Betriebszugehörigkeit, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss | 6 Monate | frist | ab 01.01.2007 | § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BEEG | Quelle |
| Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag | 7 Wochen | frist | 01.01.2007 bis 30.06.2015 | § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG a. F. | Quelle |
Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften
- Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen (§ 15 Abs. 1 BEEG).
- Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, bis zu 24 Monate davon können zwischen drittem Geburtstag und vollendetem achten Lebensjahr genommen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 BEEG).
- Bei Adoptiv- und Pflegekindern gibt es bis zu drei Jahre ab der Aufnahme, längstens bis zum achten Geburtstag (§ 15 Abs. 2 Satz 5 BEEG).
- Beide Elternteile können Elternzeit allein, anteilig oder gleichzeitig nehmen (§ 15 Abs. 3 BEEG).
- Der Anspruch kann vertraglich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG).
- Elternzeit ist spätestens sieben Wochen vor Beginn zu verlangen, für die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher, in Textform (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG).
- Wer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag verlangt, muss gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie genommen wird (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG).
- Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen; einen dritten Abschnitt nach dem dritten Geburtstag kann der Arbeitgeber binnen acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 6 und 7 BEEG).
- Vorzeitig beenden oder verlängern geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers; bei Geburt eines weiteren Kindes oder besonderer Härte kann er eine vorzeitige Beendigung nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 3 BEEG).
- Während der Elternzeit sind höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt (§ 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG). Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbständige Tätigkeit braucht die Zustimmung des eigenen Arbeitgebers, der sie nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform verweigern kann (§ 15 Abs. 4 Satz 3 und 4 BEEG).
- Einen Anspruch auf Teilzeit von 15 bis 32 Wochenstunden für mindestens zwei Monate gibt es bei mehr als 15 Beschäftigten, mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und ohne dringende betriebliche Gründe dagegen, zweimal während der Elternzeit (§ 15 Abs. 6 und 7 BEEG).
- Lehnt der Arbeitgeber die Teilzeit nicht binnen vier Wochen, nach dem dritten Geburtstag binnen acht Wochen, in Textform ab, gilt sie als genehmigt (§ 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG).
- Ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher, und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen; Ausnahmen erklärt nur die zuständige Landesbehörde für zulässig (§ 18 Abs. 1 BEEG).
- Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet sie spätestens drei Wochen nach dem Tod (§ 16 Abs. 4 BEEG).
Die API liefert diese Sätze im Feld regeln mit, damit Software und Agenten sie anzeigen können.
Als JSON und CSV
Jede Abfrage kommt als JSON. Den Verlauf seit 2015 gibt es mit format=csv auch als CSV-Datei, mit trennzeichen=semikolon passend für Excel mit deutschen Einstellungen. Mehr dazu unter Antworten und CSV.
Parameter
| Parameter | Typ | Bedeutung |
|---|---|---|
geburtsdatumdatum | datum | Geburtsdatum des Kindes oder Tag der Aufnahme bei Adoption, JJJJ-MM-TT. Welche Fassung des BEEG gilt, hängt davon ab. Ohne Angabe gilt das heutige Recht. |
bestandteiltext | text | Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile. |
Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Elternzeit.
Fragen zu diesem Datensatz
Wann musst du Elternzeit anmelden?
Spätestens sieben Wochen vor Beginn, für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher (§ 16 Abs. 1 BEEG). Die 13 Wochen gelten für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind. Für Kinder ab dem 1. Mai 2025 reicht Textform, davor schriftlich.
Wie viele Stunden darfst du in Elternzeit arbeiten?
Höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (§ 15 Abs. 4 BEEG). Für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren sind, gelten 30 Stunden (§ 28 Abs. 1 BEEG).
Wie viel Elternzeit kannst du nach dem dritten Geburtstag nehmen?
Bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag, ohne Zustimmung des Arbeitgebers (§ 15 Abs. 2 BEEG). Für Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren sind, waren es 12 Monate und nur mit Zustimmung.
Ab wann gilt der Kündigungsschutz?
Ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher, und während der ganzen Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG).
Hast du einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit?
Ja, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat, du länger als sechs Monate dort bist, die Teilzeit mindestens zwei Monate dauert, zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegt und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen (§ 15 Abs. 7 BEEG).
Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?
Bei Gesetzesänderung, Übergang nach Geburtsdatum. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.
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