Höchstdauer, Anmeldefristen, Kündigungsschutz und Teilzeitgrenzen der Elternzeit nach dem BEEG, je nach Geburtsdatum des Kindes.
Elternzeit gibt es bis zum dritten Geburtstag, bis zu 24 Monate davon auch bis zum achten. Der Datensatz zeigt die Anmeldefristen, den Kündigungsschutz vor Beginn, die Grenze der Wochenstunden in Teilzeit und die Voraussetzungen für den Teilzeitanspruch. Welche Fassung gilt, hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab.
Geburtsdatum des Kindes oder Tag der Aufnahme bei Adoption, JJJJ-MM-TT. Welche Fassung des BEEG gilt, hängt davon ab. Ohne Angabe gilt das heutige Recht.
true, wenn für den Stichtag noch nicht alle Werte festgelegt sind; ausstehende Werte stehen dann auf null
werte
Objekt
Kurzform: Bestandteil und Wert
bestandteile
Liste
Je Bestandteil Wert, Einheit, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle
regeln
Liste
Regeln aus dem Gesetz, je mit Norm
hinweise
Liste
Grenzen der Werte oder der Berechnung, in Sätzen
lizenz
Text
Nutzungsbedingungen der Werte
stand
Datum
Tag der letzten Prüfung gegen die Quelle
zitat
Text
Fertiger Satz mit Wert, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle zum Zitieren
datenstand
Text
Kennung des Datenstands: Datum und laufende Nummer der letzten Änderung im Änderungsprotokoll (/v1/aenderungen), die diesen Datensatz betrifft. Gleicher Datenstand heißt unveränderter Inhalt, praktisch für Prüfer und zum Vergleich zweier Abfragen
Die Antwort enthält je Stichtag die gültigen Bestandteile, jeweils mit id, name, gruppe, einheit, wert, gueltig_ab, rechtsgrundlage, quelle, hinweis und naechster_wert. Im Objekt werte steht dieselbe Liste als Kurzform. Ein Bestandteil fehlt, wenn er am Stichtag noch nicht oder nicht mehr gilt.
id
Bestandteil
Einheit
Erste Stufe
Aktueller Wert
Ende
hoechstdauer
Höchstdauer der Elternzeit je Kind
Jahre
01.01.2007
3 Jahre
offen
uebertragbarer_anteil
Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann
Monate
01.01.2007
24 Monate
offen
zeitabschnitte
Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers
Anzahl
01.01.2007
3
offen
anmeldefrist_bis_3
Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag
Wochen
01.01.2007
7 Wochen
offen
anmeldefrist_3_bis_8
Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag
Wochen
01.01.2007
13 Wochen
offen
festlegung_zeitraum
Zeitraum, für den die Elternzeit bei der Anmeldung festgelegt wird
Jahre
01.01.2007
2 Jahre
offen
kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3
Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit bis zum dritten Geburtstag
Wochen
01.01.2007
8 Wochen
offen
kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8
Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag
Wochen
01.01.2007
14 Wochen
offen
teilzeit_hoechstens
Höchstarbeitszeit während der Elternzeit
Stunden je Woche
01.01.2007
32 Stunden je Woche
offen
teilzeitanspruch_mindestens
Mindestarbeitszeit beim Anspruch auf Teilzeit
Stunden je Woche
01.01.2007
15 Stunden je Woche
offen
teilzeitanspruch_beschaeftigte
Beschäftigtenzahl, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss
Beschäftigte
01.01.2007
15 Beschäftigte
offen
teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit
Betriebszugehörigkeit, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss
Monate
01.01.2007
6 Monate
offen
teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8
Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag
So ruft ein Agent das Werkzeug auf. Die Einrichtung des Servers steht in der MCP-Doku.
Antwort200 OK · JSON
{
"datensatz": "elternzeit",
"datum": "2026-03-01",
"vorlaeufig": false,
"werte": {
"hoechstdauer": 3,
"uebertragbarer_anteil": 24,
"zeitabschnitte": 3,
"anmeldefrist_bis_3": 7,
"anmeldefrist_3_bis_8": 13,
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"kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3": 8,
"kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8": 14,
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"teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit": 6,
"teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8": 13
},
"bestandteile": [
{
"id": "hoechstdauer",
"name": "Höchstdauer der Elternzeit je Kind",
"gruppe": "Dauer",
"art": "dauer",
"einheit": "jahre",
"wert": 3,
"gueltig_ab": "2007-01-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
},
"hinweis": "Anspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, für jedes Kind gesondert, auch wenn sich Zeiträume überschneiden. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird bei der Mutter angerechnet. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "uebertragbarer_anteil",
"name": "Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann",
"gruppe": "Dauer",
"art": "dauer",
"einheit": "monate",
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"gueltig_ab": "2015-07-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
},
"hinweis": "Ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr. Einen dritten Abschnitt in diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG). Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "zeitabschnitte",
"name": "Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers",
"gruppe": "Dauer",
"art": "anzahl",
"einheit": "anzahl",
"wert": 3,
"gueltig_ab": "2015-07-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
},
"hinweis": "Weitere Abschnitte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "anmeldefrist_bis_3",
"name": "Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag",
"gruppe": "Anmeldung",
"art": "frist",
"einheit": "wochen",
"wert": 7,
"gueltig_ab": "2007-01-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
},
"hinweis": "Spätestens sieben Wochen vor Beginn verlangen, in Textform für ab dem 1. Mai 2025 geborene oder aufgenommene Kinder, davor schriftlich (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG, § 28 Abs. 1b BEEG). Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Frist möglich. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "anmeldefrist_3_bis_8",
"name": "Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag",
"gruppe": "Anmeldung",
"art": "frist",
"einheit": "wochen",
"wert": 13,
"gueltig_ab": "2015-07-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
},
"hinweis": "Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "festlegung_zeitraum",
"name": "Zeitraum, für den die Elternzeit bei der Anmeldung festgelegt wird",
"gruppe": "Anmeldung",
"art": "frist",
"einheit": "jahre",
"wert": 2,
"gueltig_ab": "2007-01-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
},
"hinweis": "Wer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag verlangt, erklärt gleichzeitig, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie genommen wird. Mutterschutzfrist und anschließender Urlaub werden angerechnet. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3",
"name": "Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit bis zum dritten Geburtstag",
"gruppe": "Kündigungsschutz",
"art": "frist",
"einheit": "wochen",
"wert": 8,
"gueltig_ab": "2007-01-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
},
"hinweis": "Schutz ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn, und während der Elternzeit. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8",
"name": "Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag",
"gruppe": "Kündigungsschutz",
"art": "frist",
"einheit": "wochen",
"wert": 14,
"gueltig_ab": "2015-07-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
},
"hinweis": "Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "teilzeit_hoechstens",
"name": "Höchstarbeitszeit während der Elternzeit",
"gruppe": "Teilzeit",
"art": "hoechstbetrag",
"einheit": "stunden_woche",
"wert": 32,
"gueltig_ab": "2021-09-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I S. 239)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0239.pdf"
},
"hinweis": "Im Durchschnitt des Monats. Gilt auch als Obergrenze des Teilzeitanspruchs. Gilt für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren oder aufgenommen wurden (§ 28 Abs. 1 BEEG).",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "teilzeitanspruch_mindestens",
"name": "Mindestarbeitszeit beim Anspruch auf Teilzeit",
"gruppe": "Teilzeit",
"art": "grenze",
"einheit": "stunden_woche",
"wert": 15,
"gueltig_ab": "2007-01-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
},
"hinweis": "Die Arbeitszeit muss für mindestens zwei Monate auf nicht weniger als 15 Wochenstunden verringert werden. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "teilzeitanspruch_beschaeftigte",
"name": "Beschäftigtenzahl, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss",
"gruppe": "Teilzeit",
"art": "grenze",
"einheit": "beschaeftigte",
"wert": 15,
"gueltig_ab": "2007-01-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
},
"hinweis": "Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, ohne Personen in Berufsbildung. Ab 16 Beschäftigten besteht der Anspruch. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit",
"name": "Betriebszugehörigkeit, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss",
"gruppe": "Teilzeit",
"art": "frist",
"einheit": "monate",
"wert": 6,
"gueltig_ab": "2007-01-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
},
"hinweis": "Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
},
{
"id": "teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8",
"name": "Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag",
"gruppe": "Teilzeit",
"art": "frist",
"einheit": "wochen",
"wert": 13,
"gueltig_ab": "2015-07-01",
"gueltig_bis": null,
"rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b BEEG",
"quelle": {
"titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
"url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
},
"hinweis": "Bis zum dritten Geburtstag bleibt es bei sieben Wochen (Buchst. a). Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
"naechster_wert": null,
"status": "festgelegt",
"erwartet": null,
"letzter_wert": null
}
],
"regeln": [
"Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen (§ 15 Abs. 1 BEEG).",
"Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, bis zu 24 Monate davon können zwischen drittem Geburtstag und vollendetem achten Lebensjahr genommen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 BEEG).",
"Bei Adoptiv- und Pflegekindern gibt es bis zu drei Jahre ab der Aufnahme, längstens bis zum achten Geburtstag (§ 15 Abs. 2 Satz 5 BEEG).",
"Beide Elternteile können Elternzeit allein, anteilig oder gleichzeitig nehmen (§ 15 Abs. 3 BEEG).",
"Der Anspruch kann vertraglich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG).",
"Elternzeit ist spätestens sieben Wochen vor Beginn zu verlangen, für die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher, in Textform (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG).",
"Wer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag verlangt, muss gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie genommen wird (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG).",
"Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen; einen dritten Abschnitt nach dem dritten Geburtstag kann der Arbeitgeber binnen acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 6 und 7 BEEG).",
"Vorzeitig beenden oder verlängern geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers; bei Geburt eines weiteren Kindes oder besonderer Härte kann er eine vorzeitige Beendigung nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 3 BEEG).",
"Während der Elternzeit sind höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt (§ 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG). Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbständige Tätigkeit braucht die Zustimmung des eigenen Arbeitgebers, der sie nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform verweigern kann (§ 15 Abs. 4 Satz 3 und 4 BEEG).",
"Einen Anspruch auf Teilzeit von 15 bis 32 Wochenstunden für mindestens zwei Monate gibt es bei mehr als 15 Beschäftigten, mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und ohne dringende betriebliche Gründe dagegen, zweimal während der Elternzeit (§ 15 Abs. 6 und 7 BEEG).",
"Lehnt der Arbeitgeber die Teilzeit nicht binnen vier Wochen, nach dem dritten Geburtstag binnen acht Wochen, in Textform ab, gilt sie als genehmigt (§ 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG).",
"Ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher, und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen; Ausnahmen erklärt nur die zuständige Landesbehörde für zulässig (§ 18 Abs. 1 BEEG).",
"Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet sie spätestens drei Wochen nach dem Tod (§ 16 Abs. 4 BEEG)."
],
"hinweise": [
"Maßgeblich ist das Geburtsdatum des Kindes oder der Tag der Aufnahme bei Adoption, nicht der Tag der Abfrage."
],
"lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
"stand": "2026-09-26",
"zitat": "Elternzeit am 01.03.2026: Höchstdauer der Elternzeit je Kind: 3 Jahre; Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag: 7 Wochen; Höchstarbeitszeit während der Elternzeit: 32 Stunden je Woche. Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG. Quelle: Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG), https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
"datenstand": "2026-09-26.26"
}
{
"datensatz": "elternzeit",
"verlauf": [
{
"bestandteil": "zeitabschnitte",
"name": "Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers",
"gruppe": "Dauer",
"art": "anzahl",
"einheit": "anzahl",
"gueltig_ab": "2015-07-01",
"gueltig_bis": null,
"wert": 3,
"stufenart": "wert",
"rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG",
"quelle_url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf",
"hinweis": "Weitere Abschnitte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014)."
},
{
"bestandteil": "teilzeit_hoechstens",
"name": "Höchstarbeitszeit während der Elternzeit",
"gruppe": "Teilzeit",
"art": "hoechstbetrag",
"einheit": "stunden_woche",
"gueltig_ab": "2021-09-01",
"gueltig_bis": null,
"wert": 32,
"stufenart": "wert",
"rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG",
"quelle_url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0239.pdf",
"hinweis": "Im Durchschnitt des Monats. Gilt auch als Obergrenze des Teilzeitanspruchs. Gilt für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren oder aufgenommen wurden (§ 28 Abs. 1 BEEG)."
}
]
}
So beschreibt der MCP-Server die Argumente des Werkzeugs hr_elternzeit:
inputSchema
{
"type": "object",
"properties": {
"geburtsdatum": {
"description": "Geburtsdatum des Kindes oder Tag der Aufnahme bei Adoption, JJJJ-MM-TT. Welche Fassung des BEEG gilt, hängt davon ab. Ohne Angabe gilt das heutige Recht.",
"type": "string",
"format": "date",
"pattern": "^\\d{4}-\\d{2}-\\d{2}$",
"examples": [
"2026-03-01"
]
},
"bestandteil": {
"description": "Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.",
"type": "string",
"enum": [
"hoechstdauer",
"uebertragbarer_anteil",
"zeitabschnitte",
"anmeldefrist_bis_3",
"anmeldefrist_3_bis_8",
"festlegung_zeitraum",
"kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3",
"kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8",
"teilzeit_hoechstens",
"teilzeitanspruch_mindestens",
"teilzeitanspruch_beschaeftigte",
"teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit",
"teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8"
]
}
},
"required": [],
"additionalProperties": false
}