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Referenz

Referenz: Elternzeit

Höchstdauer, Anmeldefristen, Kündigungsschutz und Teilzeitgrenzen der Elternzeit nach dem BEEG, je nach Geburtsdatum des Kindes.

Elternzeit gibt es bis zum dritten Geburtstag, bis zu 24 Monate davon auch bis zum achten. Der Datensatz zeigt die Anmeldefristen, den Kündigungsschutz vor Beginn, die Grenze der Wochenstunden in Teilzeit und die Voraussetzungen für den Teilzeitanspruch. Welche Fassung gilt, hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab.

Endpunkte und Aufrufe

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ZugangAufruf
REST-APIGET /hr/elternzeit
VerlaufGET /hr/elternzeit/verlauf
SDK JavaScriptqk.hr.elternzeit(…)
SDK Pythonqk.hr.elternzeit(…)
CLIqk elternzeit --geburtsdatum 2026-03-01
MCP-Werkzeughr_elternzeit

Parameter

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NameTypPflichtStandardErlaubtBeschreibung
geburtsdatumDatum (JJJJ-MM-TT)neinGeburtsdatum des Kindes oder Tag der Aufnahme bei Adoption, JJJJ-MM-TT. Welche Fassung des BEEG gilt, hängt davon ab. Ohne Angabe gilt das heutige Recht.
bestandteilTextneinhoechstdauer, uebertragbarer_anteil, zeitabschnitte, anmeldefrist_bis_3, anmeldefrist_3_bis_8, festlegung_zeitraum, kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3, kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8, teilzeit_hoechstens, teilzeitanspruch_mindestens, teilzeitanspruch_beschaeftigte, teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit, teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Unbekannte Parameter lehnt die API mit unbekannter_parameter ab. Dazu kommen format und trennzeichen, siehe CSV.

Antwortfelder

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FeldTypBedeutung
datensatzTextKennung des Datensatzes
datumDatumGeburtsdatum, nach dem die Werte gelten
vorlaeufigBooleschtrue, wenn für den Stichtag noch nicht alle Werte festgelegt sind; ausstehende Werte stehen dann auf null
werteObjektKurzform: Bestandteil und Wert
bestandteileListeJe Bestandteil Wert, Einheit, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle
regelnListeRegeln aus dem Gesetz, je mit Norm
hinweiseListeGrenzen der Werte oder der Berechnung, in Sätzen
lizenzTextNutzungsbedingungen der Werte
standDatumTag der letzten Prüfung gegen die Quelle
zitatTextFertiger Satz mit Wert, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle zum Zitieren
datenstandTextKennung des Datenstands: Datum und laufende Nummer der letzten Änderung im Änderungsprotokoll (/v1/aenderungen), die diesen Datensatz betrifft. Gleicher Datenstand heißt unveränderter Inhalt, praktisch für Prüfer und zum Vergleich zweier Abfragen

Bestandteile

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Die Antwort enthält je Stichtag die gültigen Bestandteile, jeweils mit id, name, gruppe, einheit, wert, gueltig_ab, rechtsgrundlage, quelle, hinweis und naechster_wert. Im Objekt werte steht dieselbe Liste als Kurzform. Ein Bestandteil fehlt, wenn er am Stichtag noch nicht oder nicht mehr gilt.

idBestandteilEinheitErste StufeAktueller WertEnde
hoechstdauerHöchstdauer der Elternzeit je KindJahre01.01.20073 Jahreoffen
uebertragbarer_anteilAnteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kannMonate01.01.200724 Monateoffen
zeitabschnitteZeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des ArbeitgebersAnzahl01.01.20073offen
anmeldefrist_bis_3Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten GeburtstagWochen01.01.20077 Wochenoffen
anmeldefrist_3_bis_8Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem GeburtstagWochen01.01.200713 Wochenoffen
festlegung_zeitraumZeitraum, für den die Elternzeit bei der Anmeldung festgelegt wirdJahre01.01.20072 Jahreoffen
kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit bis zum dritten GeburtstagWochen01.01.20078 Wochenoffen
kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem GeburtstagWochen01.01.200714 Wochenoffen
teilzeit_hoechstensHöchstarbeitszeit während der ElternzeitStunden je Woche01.01.200732 Stunden je Wocheoffen
teilzeitanspruch_mindestensMindestarbeitszeit beim Anspruch auf TeilzeitStunden je Woche01.01.200715 Stunden je Wocheoffen
teilzeitanspruch_beschaeftigteBeschäftigtenzahl, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein mussBeschäftigte01.01.200715 Beschäftigteoffen
teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeitBetriebszugehörigkeit, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein mussMonate01.01.20076 Monateoffen
teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem GeburtstagWochen01.01.200713 Wochenoffen

Beispiel

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Aufruf mit geburtsdatum = 2026-03-01. Die Antwort erzeugt derselbe Code, der auch die API beantwortet.

api.quellenkontor.dev/v1/hr/elternzeit?geburtsdatum=2026-03-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/elternzeit?geburtsdatum=2026-03-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "elternzeit",
  "datum": "2026-03-01",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "hoechstdauer": 3,
    "uebertragbarer_anteil": 24,
    "zeitabschnitte": 3,
    "anmeldefrist_bis_3": 7,
    "anmeldefrist_3_bis_8": 13,
    "festlegung_zeitraum": 2,
    "kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3": 8,
    "kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8": 14,
    "teilzeit_hoechstens": 32,
    "teilzeitanspruch_mindestens": 15,
    "teilzeitanspruch_beschaeftigte": 15,
    "teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit": 6,
    "teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8": 13
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "hoechstdauer",
      "name": "Höchstdauer der Elternzeit je Kind",
      "gruppe": "Dauer",
      "art": "dauer",
      "einheit": "jahre",
      "wert": 3,
      "gueltig_ab": "2007-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
      },
      "hinweis": "Anspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, für jedes Kind gesondert, auch wenn sich Zeiträume überschneiden. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird bei der Mutter angerechnet. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "uebertragbarer_anteil",
      "name": "Anteil, der nach dem dritten Geburtstag genommen werden kann",
      "gruppe": "Dauer",
      "art": "dauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 24,
      "gueltig_ab": "2015-07-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 2 Satz 2 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
      },
      "hinweis": "Ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr. Einen dritten Abschnitt in diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG). Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "zeitabschnitte",
      "name": "Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers",
      "gruppe": "Dauer",
      "art": "anzahl",
      "einheit": "anzahl",
      "wert": 3,
      "gueltig_ab": "2015-07-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
      },
      "hinweis": "Weitere Abschnitte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "anmeldefrist_bis_3",
      "name": "Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag",
      "gruppe": "Anmeldung",
      "art": "frist",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 7,
      "gueltig_ab": "2007-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
      },
      "hinweis": "Spätestens sieben Wochen vor Beginn verlangen, in Textform für ab dem 1. Mai 2025 geborene oder aufgenommene Kinder, davor schriftlich (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG, § 28 Abs. 1b BEEG). Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine kürzere Frist möglich. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "anmeldefrist_3_bis_8",
      "name": "Anmeldefrist für Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag",
      "gruppe": "Anmeldung",
      "art": "frist",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 13,
      "gueltig_ab": "2015-07-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
      },
      "hinweis": "Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "festlegung_zeitraum",
      "name": "Zeitraum, für den die Elternzeit bei der Anmeldung festgelegt wird",
      "gruppe": "Anmeldung",
      "art": "frist",
      "einheit": "jahre",
      "wert": 2,
      "gueltig_ab": "2007-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
      },
      "hinweis": "Wer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag verlangt, erklärt gleichzeitig, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie genommen wird. Mutterschutzfrist und anschließender Urlaub werden angerechnet. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3",
      "name": "Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit bis zum dritten Geburtstag",
      "gruppe": "Kündigungsschutz",
      "art": "frist",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 8,
      "gueltig_ab": "2007-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
      },
      "hinweis": "Schutz ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn, und während der Elternzeit. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8",
      "name": "Beginn des Kündigungsschutzes höchstens vor Elternzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag",
      "gruppe": "Kündigungsschutz",
      "art": "frist",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 14,
      "gueltig_ab": "2015-07-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
      },
      "hinweis": "Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "teilzeit_hoechstens",
      "name": "Höchstarbeitszeit während der Elternzeit",
      "gruppe": "Teilzeit",
      "art": "hoechstbetrag",
      "einheit": "stunden_woche",
      "wert": 32,
      "gueltig_ab": "2021-09-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I S. 239)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0239.pdf"
      },
      "hinweis": "Im Durchschnitt des Monats. Gilt auch als Obergrenze des Teilzeitanspruchs. Gilt für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren oder aufgenommen wurden (§ 28 Abs. 1 BEEG).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "teilzeitanspruch_mindestens",
      "name": "Mindestarbeitszeit beim Anspruch auf Teilzeit",
      "gruppe": "Teilzeit",
      "art": "grenze",
      "einheit": "stunden_woche",
      "wert": 15,
      "gueltig_ab": "2007-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
      },
      "hinweis": "Die Arbeitszeit muss für mindestens zwei Monate auf nicht weniger als 15 Wochenstunden verringert werden. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "teilzeitanspruch_beschaeftigte",
      "name": "Beschäftigtenzahl, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss",
      "gruppe": "Teilzeit",
      "art": "grenze",
      "einheit": "beschaeftigte",
      "wert": 15,
      "gueltig_ab": "2007-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
      },
      "hinweis": "Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, ohne Personen in Berufsbildung. Ab 16 Beschäftigten besteht der Anspruch. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit",
      "name": "Betriebszugehörigkeit, die für den Teilzeitanspruch überschritten sein muss",
      "gruppe": "Teilzeit",
      "art": "frist",
      "einheit": "monate",
      "wert": 6,
      "gueltig_ab": "2007-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf"
      },
      "hinweis": "Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate. Stichtag ist der Tag der Geburt oder der Aufnahme des Kindes. Gilt nach § 27 Abs. 2 BEEG 2006 auch für Elternzeit für vor 2007 geborene Kinder.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8",
      "name": "Mitteilungsfrist für Teilzeit zwischen drittem und achtem Geburtstag",
      "gruppe": "Teilzeit",
      "art": "frist",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 13,
      "gueltig_ab": "2015-07-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 Buchst. b BEEG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf"
      },
      "hinweis": "Bis zum dritten Geburtstag bleibt es bei sieben Wochen (Buchst. a). Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    }
  ],
  "regeln": [
    "Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmer, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen (§ 15 Abs. 1 BEEG).",
    "Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, bis zu 24 Monate davon können zwischen drittem Geburtstag und vollendetem achten Lebensjahr genommen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 BEEG).",
    "Bei Adoptiv- und Pflegekindern gibt es bis zu drei Jahre ab der Aufnahme, längstens bis zum achten Geburtstag (§ 15 Abs. 2 Satz 5 BEEG).",
    "Beide Elternteile können Elternzeit allein, anteilig oder gleichzeitig nehmen (§ 15 Abs. 3 BEEG).",
    "Der Anspruch kann vertraglich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG).",
    "Elternzeit ist spätestens sieben Wochen vor Beginn zu verlangen, für die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag spätestens 13 Wochen vorher, in Textform (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG).",
    "Wer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag verlangt, muss gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren sie genommen wird (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG).",
    "Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Abschnitte verteilen; einen dritten Abschnitt nach dem dritten Geburtstag kann der Arbeitgeber binnen acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 6 und 7 BEEG).",
    "Vorzeitig beenden oder verlängern geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers; bei Geburt eines weiteren Kindes oder besonderer Härte kann er eine vorzeitige Beendigung nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 3 BEEG).",
    "Während der Elternzeit sind höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt (§ 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG). Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbständige Tätigkeit braucht die Zustimmung des eigenen Arbeitgebers, der sie nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform verweigern kann (§ 15 Abs. 4 Satz 3 und 4 BEEG).",
    "Einen Anspruch auf Teilzeit von 15 bis 32 Wochenstunden für mindestens zwei Monate gibt es bei mehr als 15 Beschäftigten, mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und ohne dringende betriebliche Gründe dagegen, zweimal während der Elternzeit (§ 15 Abs. 6 und 7 BEEG).",
    "Lehnt der Arbeitgeber die Teilzeit nicht binnen vier Wochen, nach dem dritten Geburtstag binnen acht Wochen, in Textform ab, gilt sie als genehmigt (§ 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG).",
    "Ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher, und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen; Ausnahmen erklärt nur die zuständige Landesbehörde für zulässig (§ 18 Abs. 1 BEEG).",
    "Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet sie spätestens drei Wochen nach dem Tod (§ 16 Abs. 4 BEEG)."
  ],
  "hinweise": [
    "Maßgeblich ist das Geburtsdatum des Kindes oder der Tag der Aufnahme bei Adoption, nicht der Tag der Abfrage."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-26",
  "zitat": "Elternzeit am 01.03.2026: Höchstdauer der Elternzeit je Kind: 3 Jahre; Anmeldefrist für Elternzeit bis zum dritten Geburtstag: 7 Wochen; Höchstarbeitszeit während der Elternzeit: 32 Stunden je Woche. Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG. Quelle: Gesetz zur Einführung des Elterngeldes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), Artikel 1 (BEEG), https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s2748.pdf. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-26.26"
}

Verlauf

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Alle Stufen seit 2015 mit einem Aufruf, als JSON oder mit format=csv als CSV. Die letzten beiden Stufen:

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/elternzeit/verlauf" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Ausschnitt der Antwort
{
  "datensatz": "elternzeit",
  "verlauf": [
    {
      "bestandteil": "zeitabschnitte",
      "name": "Zeitabschnitte je Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers",
      "gruppe": "Dauer",
      "art": "anzahl",
      "einheit": "anzahl",
      "gueltig_ab": "2015-07-01",
      "gueltig_bis": null,
      "wert": 3,
      "stufenart": "wert",
      "rechtsgrundlage": "§ 16 Abs. 1 Satz 6 BEEG",
      "quelle_url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2325.pdf",
      "hinweis": "Weitere Abschnitte nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG in der Fassung vom 18.12.2014)."
    },
    {
      "bestandteil": "teilzeit_hoechstens",
      "name": "Höchstarbeitszeit während der Elternzeit",
      "gruppe": "Teilzeit",
      "art": "hoechstbetrag",
      "einheit": "stunden_woche",
      "gueltig_ab": "2021-09-01",
      "gueltig_bis": null,
      "wert": 32,
      "stufenart": "wert",
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG",
      "quelle_url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0239.pdf",
      "hinweis": "Im Durchschnitt des Monats. Gilt auch als Obergrenze des Teilzeitanspruchs. Gilt für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren oder aufgenommen wurden (§ 28 Abs. 1 BEEG)."
    }
  ]
}

Fehlerfälle

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StatusCodeWann
400ungueltiger_parameterfalsches Format oder Wert außerhalb von: bestandteil (hoechstdauer, uebertragbarer_anteil, zeitabschnitte, anmeldefrist_bis_3, anmeldefrist_3_bis_8, festlegung_zeitraum, kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3, kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8, teilzeit_hoechstens, teilzeitanspruch_mindestens, teilzeitanspruch_beschaeftigte, teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit, teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8)
400unbekannter_parameterParameter, den es für diesen Datensatz nicht gibt
404kein_wertaußerhalb der Abdeckung (ab 01.01.2007) oder Wert für diesen Zeitraum noch nicht verkündet
401, 429siehe Fehleralle Fehlercodes

Schema für MCP

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So beschreibt der MCP-Server die Argumente des Werkzeugs hr_elternzeit:

inputSchema
{
  "type": "object",
  "properties": {
    "geburtsdatum": {
      "description": "Geburtsdatum des Kindes oder Tag der Aufnahme bei Adoption, JJJJ-MM-TT. Welche Fassung des BEEG gilt, hängt davon ab. Ohne Angabe gilt das heutige Recht.",
      "type": "string",
      "format": "date",
      "pattern": "^\\d{4}-\\d{2}-\\d{2}$",
      "examples": [
        "2026-03-01"
      ]
    },
    "bestandteil": {
      "description": "Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.",
      "type": "string",
      "enum": [
        "hoechstdauer",
        "uebertragbarer_anteil",
        "zeitabschnitte",
        "anmeldefrist_bis_3",
        "anmeldefrist_3_bis_8",
        "festlegung_zeitraum",
        "kuendigungsschutz_vorlauf_bis_3",
        "kuendigungsschutz_vorlauf_3_bis_8",
        "teilzeit_hoechstens",
        "teilzeitanspruch_mindestens",
        "teilzeitanspruch_beschaeftigte",
        "teilzeitanspruch_betriebszugehoerigkeit",
        "teilzeit_mitteilungsfrist_3_bis_8"
      ]
    }
  },
  "required": [],
  "additionalProperties": false
}

Quelle und Stand

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AngabeInhalt
Quelle§§ 15, 16 und 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
LizenzWerte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierungbei Gesetzesänderung, Übergang nach Geburtsdatum
AbdeckungDeutschland, ab 01.01.2007
Zuletzt geprüft26.09.2026
Nächste erwartete Änderungnur bei Gesetzesänderung
Überblick mit Tabellen und Fragen zum Datensatz: Elternzeit: Dauer, Fristen und Teilzeit. Einen Fehler meldest du über das Kontaktformular.

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