Sozialversicherung und Abgaben

Krankengeld 2026: Höhe, Obergrenze und Dauer

API Sätze und Fristen des Krankengelds als REST-API, JSON und CSV, mit Rechtsgrundlage je Wert.

Sätze, Obergrenzen und Höchstdauer des Krankengelds nach §§ 44 bis 48 SGB V seit 2015.

Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter, das steht unter Entgeltfortzahlung. Die Beitragsbemessungsgrenze für das Höchstkrankengeld steht unter Rechengrößen.

Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 26.09.2026. Nächste erwartete Änderung: nur bei Gesetzesänderung.

REST /v1/hr/krankengeldMCP hr_krankengeldCLI qk krankengeld

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts und höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen in drei Jahren. Dazu die Sätze des Kinderkrankengelds nach § 45 SGB V und die Regel für das Höchstkrankengeld je Kalendertag.

Gültig am 26.09.2026
Krankengeld in Prozent des Regelentgelts
70 %
Obergrenze in Prozent des Nettoarbeitsentgelts
90 %
Höchstbezugsdauer wegen derselben Krankheit
78 Wochen
Quelle
§§ 44 bis 48 SGB V
Lizenz
Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierung
bei Gesetzesänderung
Abdeckung
Deutschland, ab 01.01.2015

Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.

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api.quellenkontor.dev/v1/hr/krankengeld?datum=2026-10-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/krankengeld?datum=2026-10-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "krankengeld",
  "datum": "2026-10-01",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "satz_regelentgelt": 70,
    "obergrenze_netto": 90,
    "hoechstbezugsdauer": 78,
    "rahmenfrist": 3,
    "neuer_anspruch_zwischenzeit": 6,
    "kinderkrankengeld_satz": 90,
    "kinderkrankengeld_satz_einmalzahlung": 100,
    "kinderkrankengeld_obergrenze_bbg": 70
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "satz_regelentgelt",
      "name": "Krankengeld in Prozent des Regelentgelts",
      "gruppe": "Krankengeld",
      "art": "satz",
      "einheit": "prozent",
      "wert": 70,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V",
      "quelle": {
        "titel": "§ 47 SGB V (Höhe und Berechnung des Krankengeldes)",
        "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html"
      },
      "hinweis": "Regelentgelt ist das regelmäßige beitragspflichtige Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, kalendertäglich gerechnet und nur bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (§ 47 Abs. 2 und 6 SGB V). Der Satz gilt unverändert seit vor 2015.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "obergrenze_netto",
      "name": "Obergrenze in Prozent des Nettoarbeitsentgelts",
      "gruppe": "Krankengeld",
      "art": "hoechstsatz",
      "einheit": "prozent",
      "wert": 90,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V",
      "quelle": {
        "titel": "§ 47 SGB V (Höhe und Berechnung des Krankengeldes)",
        "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html"
      },
      "hinweis": "Das aus Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen; einmalig gezahltes Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate fließt anteilig ein (§ 47 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 6 SGB V). Zusätzlich darf das Krankengeld das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt nicht übersteigen (§ 47 Abs. 1 Satz 4 SGB V). Unverändert seit vor 2015.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    }
  ],
  "hinweise": [
    "Das Höchstkrankengeld je Kalendertag sind 70 Prozent eines Dreißigstels der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (Datensatz rechengroessen, bbg_kv_monat)."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-26",
  "zitat": "Krankengeld am 01.10.2026: Krankengeld in Prozent des Regelentgelts: 70 Prozent; Obergrenze in Prozent des Nettoarbeitsentgelts: 90 Prozent; Höchstbezugsdauer wegen derselben Krankheit: 78 Wochen. Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Quelle: § 47 SGB V (Höhe und Berechnung des Krankengeldes), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-26.24"
}

Antwort gekürzt. Alle Parameter und Antwortfelder stehen in der Referenz zu Krankengeld.

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Krankengeld 2026

Stand: gültig am 26.09.2026, unverändert seit 01.01.2027.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Krankengeld in Prozent des Regelentgelts70 %Satzab 01.01.2015§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Obergrenze in Prozent des Nettoarbeitsentgelts90 %hoechstsatzab 01.01.2015§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Höchstbezugsdauer wegen derselben Krankheit78 Wochendauerab 01.01.2015§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Rahmenfrist für die Höchstbezugsdauer3 Jahrefristab 01.01.2015§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Zwischenzeit für einen neuen Anspruch nach Aussteuerung6 Monatefristab 01.01.2015§ 48 Abs. 2 SGB V

Kinderkrankengeld 2026

Stand: gültig am 26.09.2026, unverändert seit 01.01.2027.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Kinderkrankengeld in Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts90 %Satzab 01.01.2015§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V
Kinderkrankengeld bei beitragspflichtiger Einmalzahlung in den letzten zwölf Monaten100 %Satzab 01.01.2015§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V
Obergrenze Kinderkrankengeld in Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze70 %hoechstsatzab 01.01.2015§ 45 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 SGB V i. V. m. § 223 Abs. 3 SGB V

Krankengeld 2027

Bereits verkündet, noch nicht in Kraft.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Krankengeld nach Ende der Beschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit, Prozent des Nettoarbeitsentgelts60 %Satzab 01.01.2027§ 47 Abs. 2a SGB V in der Fassung von Art. 1 Nr. 18 Buchst. b GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, in Kraft 01.01.2027 (Art. 8 Abs. 2)
Krankengeld nach Ende der Beschäftigung, mit Kind, Prozent des Nettoarbeitsentgelts67 %Satzab 01.01.2027§ 47 Abs. 2a SGB V in der Fassung von Art. 1 Nr. 18 Buchst. b GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, in Kraft 01.01.2027 (Art. 8 Abs. 2)

Krankengeld seit 2015

Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Krankengeld nach Ende der Beschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit, Prozent des Nettoarbeitsentgelts60 %Satzab 01.01.2027§ 47 Abs. 2a SGB V in der Fassung von Art. 1 Nr. 18 Buchst. b GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, in Kraft 01.01.2027 (Art. 8 Abs. 2)
Krankengeld nach Ende der Beschäftigung, mit Kind, Prozent des Nettoarbeitsentgelts67 %Satzab 01.01.2027§ 47 Abs. 2a SGB V in der Fassung von Art. 1 Nr. 18 Buchst. b GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, in Kraft 01.01.2027 (Art. 8 Abs. 2)
Krankengeld in Prozent des Regelentgelts70 %Satzab 01.01.2015§ 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Obergrenze in Prozent des Nettoarbeitsentgelts90 %hoechstsatzab 01.01.2015§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V
Höchstbezugsdauer wegen derselben Krankheit78 Wochendauerab 01.01.2015§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Rahmenfrist für die Höchstbezugsdauer3 Jahrefristab 01.01.2015§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Zwischenzeit für einen neuen Anspruch nach Aussteuerung6 Monatefristab 01.01.2015§ 48 Abs. 2 SGB V
Kinderkrankengeld in Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts90 %Satzab 01.01.2015§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V
Kinderkrankengeld bei beitragspflichtiger Einmalzahlung in den letzten zwölf Monaten100 %Satzab 01.01.2015§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB V
Obergrenze Kinderkrankengeld in Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze70 %hoechstsatzab 01.01.2015§ 45 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 SGB V i. V. m. § 223 Abs. 3 SGB V

Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften

Die API liefert diese Sätze im Feld regeln mit, damit Software und Agenten sie anzeigen können.

Als JSON und CSV

Jede Abfrage kommt als JSON. Den Verlauf seit 2015 gibt es mit format=csv auch als CSV-Datei, mit trennzeichen=semikolon passend für Excel mit deutschen Einstellungen. Mehr dazu unter Antworten und CSV.

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/krankengeld/verlauf?format=csv&trennzeichen=semikolon" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY" -o krankengeld.csv

Parameter

ParameterTypBedeutung
datumdatumdatumStichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.
bestandteiltexttextNur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Krankengeld.

Fragen zu diesem Datensatz

Wie hoch ist das Krankengeld?

70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts (Regelentgelt), aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V). Berücksichtigt wird das Entgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung aus den Rechengrößen.

Wie lange bekommst du Krankengeld?

Wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 48 Abs. 1 SGB V). Die Wochen mit Entgeltfortzahlung zählen mit, weil das Krankengeld in dieser Zeit ruht (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Wie hoch ist das Höchstkrankengeld?

70 Prozent eines Dreißigstels der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, je Kalendertag (§ 47 Abs. 6 SGB V). Es ändert sich also jedes Jahr mit der Grenze.

Wie viel Kinderkrankengeld gibt es?

90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, 100 Prozent, wenn du in den zwölf Monaten davor eine beitragspflichtige Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld bekommen hast. Höchstens 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 45 Abs. 2 SGB V).

Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

Der Anspruch entsteht mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V). Solange der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt, ruht er, bei sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt die Kasse also ab der siebten Woche.

Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?

Bei Gesetzesänderung. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.

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