Arbeitsrecht und Fristen

Lohnsteuer-Anmeldung 2026: monatlich, vierteljährlich oder jährlich

API Grenzen und Fristen der Lohnsteuer-Anmeldung als REST-API, JSON und CSV, mit Rechtsgrundlage je Wert.

Grenzen für monatliche, vierteljährliche und jährliche Lohnsteuer-Anmeldung, Abgabetag und Zahlungsschonfrist seit 2015.

Den Abzug selbst regeln die Eckwerte der Einkommensteuer, die pauschale Steuer für Minijobs steht bei den Minijob-Abgaben.

Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 26.09.2026. Nächste erwartete Änderung: nur bei Gesetzesänderung.

REST /v1/hr/lohnsteuer-anmeldungMCP hr_lohnsteuer_anmeldungCLI qk lohnsteuer-anmeldung

Ob du die Lohnsteuer monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr anmeldest, hängt von der abzuführenden Lohnsteuer des Vorjahres ab (§ 41a Abs. 2 EStG). Der Datensatz liefert beide Grenzen, den Abgabetag am zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums und die Schonfrist von drei Tagen beim Säumniszuschlag, dazu die Regeln zum Verspätungszuschlag.

Gültig am 26.09.2026
Grenze für die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens
1.080 €
Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens
5.000 €
Abgabe- und Zahlungsfrist: Tage nach Ablauf des Anmeldungszeitraums
10 Tage
Quelle
§ 41a EStG, §§ 152, 240 AO
Lizenz
Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierung
bei Gesetzesänderung
Abdeckung
Deutschland, ab 01.01.2015

Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.

Passende Lösungen: Für Lohnsoftware und Lohnbüros

api.quellenkontor.dev/v1/hr/lohnsteuer-anmeldung?datum=2026-10-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/lohnsteuer-anmeldung?datum=2026-10-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "lohnsteuer-anmeldung",
  "datum": "2026-10-01",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "grenze_jahresanmeldung": 1080,
    "grenze_quartalsanmeldung": 5000,
    "abgabefrist_tage": 10,
    "schonfrist_saeumniszuschlag_tage": 3
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "grenze_jahresanmeldung",
      "name": "Grenze für die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens",
      "gruppe": "Lohnsteuer-Anmeldung",
      "art": "grenze",
      "einheit": "euro",
      "wert": 1080,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 41a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG, Angabe „1 080 Euro“ durch Artikel 3 Nr. 6 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266, 1280), in Kraft seit 1. Januar 2015 (Artikel 28 Abs. 5)",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s1266.pdf"
      },
      "hinweis": "Bis 2014 lag die Grenze bei 1.000 Euro (Fassung durch Artikel 1 Nr. 7 Buchst. b des Steuerbürokratieabbaugesetzes vom 20. Dezember 2008, BGBl. I S. 2850). Die Grenze ist zugleich die Untergrenze der Quartalsanmeldung.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "grenze_quartalsanmeldung",
      "name": "Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens",
      "gruppe": "Lohnsteuer-Anmeldung",
      "art": "grenze",
      "einheit": "euro",
      "wert": 5000,
      "gueltig_ab": "2017-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 41a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG, neu gefasst durch Artikel 4 Nr. 3 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143), mit Wirkung vom 1. Januar 2017 (Artikel 9 Abs. 2)",
      "quelle": {
        "titel": "Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2143.pdf"
      },
      "hinweis": "Das Gesetz wurde am 5. Juli 2017 verkündet und gilt rückwirkend ab 1. Januar 2017. Über der Grenze ist der Kalendermonat der Anmeldungszeitraum.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    }
  ],
  "hinweise": [
    "Verglichen wird mit der abzuführenden Lohnsteuer des Vorjahres. Bis grenze_jahresanmeldung einmal im Jahr, bis grenze_quartalsanmeldung vierteljährlich, darüber monatlich (§ 41a Abs. 2 EStG)."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-26",
  "zitat": "Lohnsteuer-Anmeldung am 01.10.2026: Grenze für die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens: 1.080 Euro; Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens: 5.000 Euro; Abgabe- und Zahlungsfrist: Tage nach Ablauf des Anmeldungszeitraums: 10 Tage. Rechtsgrundlage: § 41a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG, Angabe „1 080 Euro“ durch Artikel 3 Nr. 6 des Gesetzes vom 25. Juli 2014, in Kraft seit 1. Januar 2015 (Artikel 28 Abs. 5). Quelle: Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266), https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s1266.pdf. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-26.21"
}

Antwort gekürzt. Alle Parameter und Antwortfelder stehen in der Referenz zu Lohnsteuer-Anmeldung.

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Lohnsteuer-Anmeldung 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Grenze für die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens1.080 €grenzeab 01.01.2015§ 41a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG, Angabe „1 080 Euro“ durch Artikel 3 Nr. 6 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266, 1280), in Kraft seit 1. Januar 2015 (Artikel 28 Abs. 5)
Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens5.000 €grenzeab 01.01.2017§ 41a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG, neu gefasst durch Artikel 4 Nr. 3 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143), mit Wirkung vom 1. Januar 2017 (Artikel 9 Abs. 2)

Fristen 2026

Stand: gültig am 26.09.2026.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Abgabe- und Zahlungsfrist: Tage nach Ablauf des Anmeldungszeitraums10 Tagefristab 01.01.2015§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG, gleicher Wortlaut schon in der Neufassung des EStG vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3465)
Zahlungsschonfrist: Tage ohne Säumniszuschlag3 Tagefristab 01.01.2015§ 240 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 8 Nr. 10 des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645, 2668), anzuwenden bei Fälligkeit nach dem 31. Dezember 2003 (Artikel 97 § 16 Abs. 6 EGAO)

Lohnsteuer-Anmeldung seit 2015

Jede Änderung eines Bestandteils mit Gültigkeit, neueste zuerst.

BestandteilWertArtGültigkeitRechtsgrundlageQuelle
Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens5.000 €grenzeab 01.01.2017§ 41a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG, neu gefasst durch Artikel 4 Nr. 3 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143), mit Wirkung vom 1. Januar 2017 (Artikel 9 Abs. 2)
Grenze für die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens1.080 €grenzeab 01.01.2015§ 41a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG, Angabe „1 080 Euro“ durch Artikel 3 Nr. 6 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266, 1280), in Kraft seit 1. Januar 2015 (Artikel 28 Abs. 5)
Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens4.000 €grenze01.01.2015 bis 31.12.2016§ 41a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG in der Fassung von Artikel 1 Nr. 7 Buchst. b des Steuerbürokratieabbaugesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2850), in Kraft seit 1. Januar 2009 (Artikel 17)
Abgabe- und Zahlungsfrist: Tage nach Ablauf des Anmeldungszeitraums10 Tagefristab 01.01.2015§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG, gleicher Wortlaut schon in der Neufassung des EStG vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3465)
Zahlungsschonfrist: Tage ohne Säumniszuschlag3 Tagefristab 01.01.2015§ 240 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 8 Nr. 10 des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645, 2668), anzuwenden bei Fälligkeit nach dem 31. Dezember 2003 (Artikel 97 § 16 Abs. 6 EGAO)

Regeln aus Gesetz und Verwaltungsvorschriften

Die API liefert diese Sätze im Feld regeln mit, damit Software und Agenten sie anzeigen können.

Als JSON und CSV

Jede Abfrage kommt als JSON. Den Verlauf seit 2015 gibt es mit format=csv auch als CSV-Datei, mit trennzeichen=semikolon passend für Excel mit deutschen Einstellungen. Mehr dazu unter Antworten und CSV.

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/lohnsteuer-anmeldung/verlauf?format=csv&trennzeichen=semikolon" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY" -o lohnsteuer-anmeldung.csv

Parameter

ParameterTypBedeutung
datumdatumdatumStichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.
bestandteiltexttextNur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu Lohnsteuer-Anmeldung.

Fragen zu diesem Datensatz

Wann muss ich die Lohnsteuer monatlich anmelden?

Wenn die abzuführende Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 5.000 Euro betrug. Von mehr als 1.080 Euro bis 5.000 Euro meldest du vierteljährlich an, bis 1.080 Euro einmal im Jahr (§ 41a Abs. 2 Satz 2 EStG, seit 2017).

Bis wann ist die Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben?

Spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums, für März also bis 10. April. Bis dahin ist auch die Lohnsteuer zu zahlen (§ 41a Abs. 1 EStG). Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, reicht der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Alle Termine eines Jahres zeigt der Lohnjahr-Kalender.

Gibt es eine Schonfrist für die Zahlung?

Ja, drei Tage: Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen erhebt das Finanzamt keinen Säumniszuschlag. Das gilt nicht bei Zahlung bar oder per Scheck (§ 240 Abs. 3 AO). Die Abgabe der Anmeldung hat keine Schonfrist.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag?

1 Prozent des auf 50 Euro abgerundeten Rückstands für jeden angefangenen Monat (§ 240 Abs. 1 AO).

Was gilt im ersten Jahr nach der Gründung?

Maßgeblich ist die Lohnsteuer des ersten vollen Kalendermonats nach der Eröffnung, hochgerechnet auf ein Jahr (§ 41a Abs. 2 Satz 4 EStG).

Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?

Bei Gesetzesänderung. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.

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