Sozialversicherung und Abgaben

Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026

API Der Rechner für den PKV-Zuschuss läuft über die REST-API, mit Kranken- und Pflegeversicherung und Sachsen im JSON.

Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung je Monat seit 2015, berechnet aus Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssätzen.

Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt § 257 Abs. 1 SGB V mit dem Zusatzbeitrag der eigenen Kasse. Die Beitragssätze selbst stehen in den Beitragssätzen.

Zuletzt gegen die Quellen geprüft am 26.09.2026. Nächste erwartete Änderung: folgt Rechengrößen und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2027 (bis 01.11.2026).

REST /v1/hr/beitragszuschuss-pkvMCP hr_beitragszuschuss_pkvCLI qk beitragszuschuss-pkv

Wie viel du als Arbeitgeber privat versicherten Beschäftigten höchstens zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlst (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Der Betrag folgt aus der Beitragsbemessungsgrenze, dem halben allgemeinen Beitragssatz, seit 2019 dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag und dem Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung, in Sachsen niedriger. Höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags.

Quelle
§ 257 SGB V, § 61 SGB XI, Rechengrößen und Beitragssätze
Lizenz
Berechnung nach den genannten Normen. Nutzung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierung
jährlich zum 1. Januar, bei Änderung des Pflegebeitragssatzes auch unterjährig
Abdeckung
Deutschland, ab 2015

Ein Wert passt nicht zur amtlichen Quelle? Fehler melden. Wir prüfen gegen die Primärquelle und dokumentieren jede Korrektur im Änderungsprotokoll.

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api.quellenkontor.dev/v1/hr/beitragszuschuss-pkv?datum=2026-10-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/beitragszuschuss-pkv?datum=2026-10-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "beitragszuschuss-pkv",
  "datum": "2026-10-01",
  "vorlaeufig": false,
  "bbg_kv_monat": 5812.5,
  "arbeitgeber_prozent": {
    "kv_allgemein": 7.3,
    "kv_ermaessigt": 7,
    "kv_zusatzbeitrag_durchschnitt": 1.45,
    "pv": 1.8,
    "pv_sachsen": 1.3
  },
  "hoechstzuschuss_monat": {
    "kv": 508.59,
    "kv_ohne_krankengeld": 491.16,
    "pv": 104.63,
    "pv_sachsen": 75.56
  },
  "zuschuss_kv_monat": null,
  "zuschuss_pv_monat": null,
  "rechtsgrundlage": "§ 257 Abs. 2 SGB V, § 61 Abs. 2 SGB XI, § 58 Abs. 3 SGB XI (Sachsen)",
  "quelle": {
    "titel": "§ 257 SGB V (Beitragszuschüsse für Beschäftigte)",
    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html"
  },
  "hinweise": [
    "Höchstzuschuss = Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung × Arbeitgeberanteil. Krankenversicherung seit 2019 mit der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags, 2015 bis 2018 ohne."
  ],
  "stand": "2026-09-26",
  "lizenz": "Berechnung nach den genannten Normen. Nutzung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "zitat": "Arbeitgeberzuschuss zur privaten Versicherung am 01.10.2026: höchstens 508,59 Euro im Monat für die Krankenversicherung (491,16 Euro ohne Krankengeld) und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung, in Sachsen 75,56 Euro, jeweils höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags. Rechtsgrundlage: § 257 Abs. 2 SGB V, § 61 Abs. 2 SGB XI, § 58 Abs. 3 SGB XI (Sachsen). Quelle: § 257 SGB V (Beitragszuschüsse für Beschäftigte), https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-26.31"
}

Antwort gekürzt. Alle Parameter und Antwortfelder stehen in der Referenz zu PKV-Zuschuss.

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Parameter

ParameterTypBedeutung
datumdatumdatumStichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.
beitrag_kvzahlzahlMonatsbeitrag der privaten Krankenversicherung in Euro (optional). Dann steht der Zuschuss, höchstens die Hälfte davon, in zuschuss_kv_monat
beitrag_pvzahlzahlMonatsbeitrag der privaten Pflegeversicherung in Euro (optional). Dann steht der Zuschuss in zuschuss_pv_monat

Alle Felder der Antwort mit Typ, erlaubte Werte, Standards und Fehlerfälle stehen in der Referenz zu PKV-Zuschuss.

Fragen zu diesem Datensatz

Wie wird der Arbeitgeberzuschuss zur PKV berechnet?

Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung mal Arbeitgeberanteil: die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und seit 2019 die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (§ 257 Abs. 2 SGB V). Für die Pflegeversicherung der Arbeitgeberanteil zur sozialen Pflegeversicherung (§ 61 Abs. 2 SGB XI). Die Werte stehen in den Rechengrößen und Beitragssätzen.

Bekomme ich immer den Höchstbetrag?

Nein. Der Zuschuss ist auf die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags begrenzt (§ 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V, § 61 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).

Warum ist der Pflegezuschuss in Sachsen niedriger?

In Sachsen tragen Beschäftigte einen höheren Anteil am Pflegebeitrag (§ 58 Abs. 3 SGB XI). Der Arbeitgeberanteil und damit der Zuschuss sind entsprechend niedriger.

Wie oft wird der Datensatz aktualisiert?

Jährlich zum 1. Januar, bei Änderung des Pflegebeitragssatzes auch unterjährig. Jede Woche prüfen wir den Bestand gegen die amtlichen Quellen, jede Änderung steht im Änderungsprotokoll. Ab dem Tarif Pro meldet ein Webhook sie deinem Server.

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