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Referenz

Referenz: Lohnsteuer-Anmeldung

Grenzen für monatliche, vierteljährliche und jährliche Lohnsteuer-Anmeldung, Abgabetag und Zahlungsschonfrist seit 2015.

Ob du die Lohnsteuer monatlich, vierteljährlich oder einmal im Jahr anmeldest, hängt von der abzuführenden Lohnsteuer des Vorjahres ab (§ 41a Abs. 2 EStG). Der Datensatz liefert beide Grenzen, den Abgabetag am zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums und die Schonfrist von drei Tagen beim Säumniszuschlag, dazu die Regeln zum Verspätungszuschlag.

Endpunkte und Aufrufe

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ZugangAufruf
REST-APIGET /hr/lohnsteuer-anmeldung
VerlaufGET /hr/lohnsteuer-anmeldung/verlauf
SDK JavaScriptqk.hr.lohnsteuerAnmeldung(…)
SDK Pythonqk.hr.lohnsteuer_anmeldung(…)
CLIqk lohnsteuer-anmeldung --datum 2026-10-01
MCP-Werkzeughr_lohnsteuer_anmeldung

Parameter

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NameTypPflichtStandardErlaubtBeschreibung
datumDatum (JJJJ-MM-TT)neinheuteStichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.
bestandteilTextneingrenze_jahresanmeldung, grenze_quartalsanmeldung, abgabefrist_tage, schonfrist_saeumniszuschlag_tageNur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Unbekannte Parameter lehnt die API mit unbekannter_parameter ab. Dazu kommen format und trennzeichen, siehe CSV.

Antwortfelder

#
FeldTypBedeutung
datensatzTextKennung des Datensatzes
datumDatumAbgefragter Stichtag
vorlaeufigBooleschtrue, wenn für den Stichtag noch nicht alle Werte festgelegt sind; ausstehende Werte stehen dann auf null
werteObjektKurzform: Bestandteil und Wert
bestandteileListeJe Bestandteil Wert, Einheit, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle
regelnListeRegeln aus dem Gesetz, je mit Norm
hinweiseListeGrenzen der Werte oder der Berechnung, in Sätzen
lizenzTextNutzungsbedingungen der Werte
standDatumTag der letzten Prüfung gegen die Quelle
zitatTextFertiger Satz mit Wert, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle zum Zitieren
datenstandTextKennung des Datenstands: Datum und laufende Nummer der letzten Änderung im Änderungsprotokoll (/v1/aenderungen), die diesen Datensatz betrifft. Gleicher Datenstand heißt unveränderter Inhalt, praktisch für Prüfer und zum Vergleich zweier Abfragen

Bestandteile

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Die Antwort enthält je Stichtag die gültigen Bestandteile, jeweils mit id, name, gruppe, einheit, wert, gueltig_ab, rechtsgrundlage, quelle, hinweis und naechster_wert. Im Objekt werte steht dieselbe Liste als Kurzform. Ein Bestandteil fehlt, wenn er am Stichtag noch nicht oder nicht mehr gilt.

idBestandteilEinheitErste StufeAktueller WertEnde
grenze_jahresanmeldungGrenze für die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstensEuro01.01.20151.080 €offen
grenze_quartalsanmeldungGrenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstensEuro01.01.20155.000 €offen
abgabefrist_tageAbgabe- und Zahlungsfrist: Tage nach Ablauf des AnmeldungszeitraumsTage01.01.201510 Tageoffen
schonfrist_saeumniszuschlag_tageZahlungsschonfrist: Tage ohne SäumniszuschlagTage01.01.20153 Tageoffen

Beispiel

#

Aufruf mit datum = 2026-10-01. Die Antwort erzeugt derselbe Code, der auch die API beantwortet.

api.quellenkontor.dev/v1/hr/lohnsteuer-anmeldung?datum=2026-10-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/lohnsteuer-anmeldung?datum=2026-10-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "lohnsteuer-anmeldung",
  "datum": "2026-10-01",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "grenze_jahresanmeldung": 1080,
    "grenze_quartalsanmeldung": 5000,
    "abgabefrist_tage": 10,
    "schonfrist_saeumniszuschlag_tage": 3
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "grenze_jahresanmeldung",
      "name": "Grenze für die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens",
      "gruppe": "Lohnsteuer-Anmeldung",
      "art": "grenze",
      "einheit": "euro",
      "wert": 1080,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 41a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG, Angabe „1 080 Euro“ durch Artikel 3 Nr. 6 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266, 1280), in Kraft seit 1. Januar 2015 (Artikel 28 Abs. 5)",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s1266.pdf"
      },
      "hinweis": "Bis 2014 lag die Grenze bei 1.000 Euro (Fassung durch Artikel 1 Nr. 7 Buchst. b des Steuerbürokratieabbaugesetzes vom 20. Dezember 2008, BGBl. I S. 2850). Die Grenze ist zugleich die Untergrenze der Quartalsanmeldung.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "grenze_quartalsanmeldung",
      "name": "Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens",
      "gruppe": "Lohnsteuer-Anmeldung",
      "art": "grenze",
      "einheit": "euro",
      "wert": 5000,
      "gueltig_ab": "2017-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 41a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG, neu gefasst durch Artikel 4 Nr. 3 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143), mit Wirkung vom 1. Januar 2017 (Artikel 9 Abs. 2)",
      "quelle": {
        "titel": "Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2143.pdf"
      },
      "hinweis": "Das Gesetz wurde am 5. Juli 2017 verkündet und gilt rückwirkend ab 1. Januar 2017. Über der Grenze ist der Kalendermonat der Anmeldungszeitraum.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "abgabefrist_tage",
      "name": "Abgabe- und Zahlungsfrist: Tage nach Ablauf des Anmeldungszeitraums",
      "gruppe": "Fristen",
      "art": "frist",
      "einheit": "tage",
      "wert": 10,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG, gleicher Wortlaut schon in der Neufassung des EStG vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3465)",
      "quelle": {
        "titel": "§ 41a EStG (Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer)",
        "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41a.html"
      },
      "hinweis": "Spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums: für März also am 10. April. Fällt der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "schonfrist_saeumniszuschlag_tage",
      "name": "Zahlungsschonfrist: Tage ohne Säumniszuschlag",
      "gruppe": "Fristen",
      "art": "frist",
      "einheit": "tage",
      "wert": 3,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 240 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 8 Nr. 10 des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645, 2668), anzuwenden bei Fälligkeit nach dem 31. Dezember 2003 (Artikel 97 § 16 Abs. 6 EGAO)",
      "quelle": {
        "titel": "Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003, StÄndG 2003) vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl103s2645.pdf"
      },
      "hinweis": "Vorher fünf Tage. Die Schonfrist gilt nur für die Zahlung, nicht für die Abgabe der Anmeldung, und nicht bei Zahlung durch Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln (§ 240 Abs. 3 Satz 2 AO).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    }
  ],
  "regeln": [
    "Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat (§ 41a Abs. 2 Satz 1 EStG).",
    "Maßgeblich ist die abzuführende Lohnsteuer des vorangegangenen Kalenderjahres: bis zur Grenze für die Jahresanmeldung einschließlich gilt das Kalenderjahr, darüber bis zur Grenze für die Quartalsanmeldung einschließlich das Kalendervierteljahr, darüber der Monat (§ 41a Abs. 2 Satz 2 EStG).",
    "Hat die Betriebsstätte nicht das ganze Vorjahr bestanden, wird die Lohnsteuer des Vorjahres auf einen Jahresbetrag umgerechnet (§ 41a Abs. 2 Satz 3 EStG).",
    "Bestand die Betriebsstätte im Vorjahr noch nicht, zählt die Lohnsteuer des ersten vollen Kalendermonats nach der Eröffnung, umgerechnet auf einen Jahresbetrag (§ 41a Abs. 2 Satz 4 EStG).",
    "Die Lohnsteuer-Anmeldung ist spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums elektronisch an das Betriebsstättenfinanzamt zu übermitteln; bis dahin ist auch die Lohnsteuer abzuführen (§ 41a Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG).",
    "Wer keine Arbeitnehmer mehr beschäftigt und das dem Finanzamt mitteilt, muss keine weiteren Anmeldungen abgeben (§ 41a Abs. 1 Satz 4 EStG).",
    "Pauschale Lohnsteuer nach § 40, § 40a Abs. 1, 2a, 3 und 7 und § 40b EStG sowie die pauschale Steuer nach § 37b EStG werden mit der Lohnsteuer-Anmeldung angemeldet und abgeführt (§ 37b Abs. 4, § 40 Abs. 4, § 40a Abs. 5, § 40b Abs. 5 EStG). Die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent für Minijobs (§ 40a Abs. 2 EStG) geht dagegen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 40a Abs. 6 EStG).",
    "Wird die Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, entsteht für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des auf 50 Euro abgerundeten Rückstands (§ 240 Abs. 1 AO).",
    "Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben; das gilt nicht bei Zahlung durch Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln, etwa bar oder per Scheck (§ 240 Abs. 3 AO, § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO).",
    "Für eine verspätete Lohnsteuer-Anmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen; er entfällt, wenn die Verspätung entschuldbar ist (§ 152 Abs. 1 AO).",
    "Für monatliche, vierteljährliche und jährliche Lohnsteuer-Anmeldungen gibt es keinen Pflichtzuschlag und keinen festen Prozentsatz; das Finanzamt berücksichtigt Dauer und Häufigkeit der Verspätung und die Höhe der Steuer (§ 152 Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 8 AO).",
    "Ein Verspätungszuschlag ist auf volle Euro abzurunden und beträgt höchstens 25.000 Euro (§ 152 Abs. 10 AO)."
  ],
  "hinweise": [
    "Verglichen wird mit der abzuführenden Lohnsteuer des Vorjahres. Bis grenze_jahresanmeldung einmal im Jahr, bis grenze_quartalsanmeldung vierteljährlich, darüber monatlich (§ 41a Abs. 2 EStG)."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-26",
  "zitat": "Lohnsteuer-Anmeldung am 01.10.2026: Grenze für die jährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens: 1.080 Euro; Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens: 5.000 Euro; Abgabe- und Zahlungsfrist: Tage nach Ablauf des Anmeldungszeitraums: 10 Tage. Rechtsgrundlage: § 41a Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG, Angabe „1 080 Euro“ durch Artikel 3 Nr. 6 des Gesetzes vom 25. Juli 2014, in Kraft seit 1. Januar 2015 (Artikel 28 Abs. 5). Quelle: Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266), https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s1266.pdf. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-26.21"
}

Verlauf

#

Alle Stufen seit 2015 mit einem Aufruf, als JSON oder mit format=csv als CSV. Die letzten beiden Stufen:

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/lohnsteuer-anmeldung/verlauf" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Ausschnitt der Antwort
{
  "datensatz": "lohnsteuer-anmeldung",
  "verlauf": [
    {
      "bestandteil": "schonfrist_saeumniszuschlag_tage",
      "name": "Zahlungsschonfrist: Tage ohne Säumniszuschlag",
      "gruppe": "Fristen",
      "art": "frist",
      "einheit": "tage",
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "wert": 3,
      "stufenart": "beginn",
      "rechtsgrundlage": "§ 240 Abs. 3 Satz 1 AO in der Fassung von Artikel 8 Nr. 10 des Steueränderungsgesetzes 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645, 2668), anzuwenden bei Fälligkeit nach dem 31. Dezember 2003 (Artikel 97 § 16 Abs. 6 EGAO)",
      "quelle_url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl103s2645.pdf",
      "hinweis": "Vorher fünf Tage. Die Schonfrist gilt nur für die Zahlung, nicht für die Abgabe der Anmeldung, und nicht bei Zahlung durch Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln (§ 240 Abs. 3 Satz 2 AO)."
    },
    {
      "bestandteil": "grenze_quartalsanmeldung",
      "name": "Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung: abzuführende Lohnsteuer des Vorjahres höchstens",
      "gruppe": "Lohnsteuer-Anmeldung",
      "art": "grenze",
      "einheit": "euro",
      "gueltig_ab": "2017-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "wert": 5000,
      "stufenart": "wert",
      "rechtsgrundlage": "§ 41a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG, neu gefasst durch Artikel 4 Nr. 3 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143), mit Wirkung vom 1. Januar 2017 (Artikel 9 Abs. 2)",
      "quelle_url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2143.pdf",
      "hinweis": "Das Gesetz wurde am 5. Juli 2017 verkündet und gilt rückwirkend ab 1. Januar 2017. Über der Grenze ist der Kalendermonat der Anmeldungszeitraum."
    }
  ]
}

Fehlerfälle

#
StatusCodeWann
400ungueltiger_parameterfalsches Format oder Wert außerhalb von: bestandteil (grenze_jahresanmeldung, grenze_quartalsanmeldung, abgabefrist_tage, schonfrist_saeumniszuschlag_tage)
400unbekannter_parameterParameter, den es für diesen Datensatz nicht gibt
404kein_wertaußerhalb der Abdeckung (ab 01.01.2015) oder Wert für diesen Zeitraum noch nicht verkündet
401, 429siehe Fehleralle Fehlercodes

Schema für MCP

#

So beschreibt der MCP-Server die Argumente des Werkzeugs hr_lohnsteuer_anmeldung:

inputSchema
{
  "type": "object",
  "properties": {
    "datum": {
      "description": "Stichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.",
      "type": "string",
      "format": "date",
      "pattern": "^\\d{4}-\\d{2}-\\d{2}$"
    },
    "bestandteil": {
      "description": "Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.",
      "type": "string",
      "enum": [
        "grenze_jahresanmeldung",
        "grenze_quartalsanmeldung",
        "abgabefrist_tage",
        "schonfrist_saeumniszuschlag_tage"
      ]
    }
  },
  "required": [],
  "additionalProperties": false
}

Quelle und Stand

#
AngabeInhalt
Quelle§ 41a EStG, §§ 152, 240 AO
LizenzWerte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierungbei Gesetzesänderung
AbdeckungDeutschland, ab 01.01.2015
Zuletzt geprüft26.09.2026
Nächste erwartete Änderungnur bei Gesetzesänderung
Überblick mit Tabellen und Fragen zum Datensatz: Lohnsteuer-Anmeldung: Anmeldungszeitraum und Fristen. Einen Fehler meldest du über das Kontaktformular.

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