Doku-Navigation: SonderkündigungsschutzEndpunkte und Aufrufe
Referenz

Referenz: Sonderkündigungsschutz

Fristen des besonderen Kündigungsschutzes für Schwangere, Pflegende, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte seit 2015.

Wie lange Schwangere, Pflegende, schwerbehinderte Menschen, Betriebsräte, Wahlbewerber und Datenschutzbeauftragte vor einer Kündigung geschützt sind. Dazu die Fristen beim Integrationsamt und die Zahl der geschützten Initiatoren einer Betriebsratswahl, jeweils mit Norm und Gültigkeit.

Endpunkte und Aufrufe

#
ZugangAufruf
REST-APIGET /hr/sonderkuendigungsschutz
VerlaufGET /hr/sonderkuendigungsschutz/verlauf
SDK JavaScriptqk.hr.sonderkuendigungsschutz(…)
SDK Pythonqk.hr.sonderkuendigungsschutz(…)
CLIqk sonderkuendigungsschutz --datum 2026-10-01
MCP-Werkzeughr_sonderkuendigungsschutz

Parameter

#
NameTypPflichtStandardErlaubtBeschreibung
datumDatum (JJJJ-MM-TT)neinheuteStichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.
bestandteilTextneinmutterschutz_nach_entbindung, mutterschutz_nach_fehlgeburt, mutterschutz_mitteilungsfrist, pflegezeit_vorlauf, schwerbehindert_wartezeit, integrationsamt_entscheidungsfrist, kuendigung_nach_zustimmung, ausserordentlich_antragsfrist, ausserordentlich_entscheidungsfrist, anzeige_probezeit, betriebsrat_nachwirkung, bordvertretung_nachwirkung, personalrat_nachwirkung, wahlbewerber_nachwirkung, initiatoren_ohne_wahl, initiatoren_einladung_anzahl, initiatoren_antrag_anzahl, vorfeld_initiatoren_hoechstens, datenschutzbeauftragter_nachwirkungNur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Unbekannte Parameter lehnt die API mit unbekannter_parameter ab. Dazu kommen format und trennzeichen, siehe CSV.

Antwortfelder

#
FeldTypBedeutung
datensatzTextKennung des Datensatzes
datumDatumAbgefragter Stichtag
vorlaeufigBooleschtrue, wenn für den Stichtag noch nicht alle Werte festgelegt sind; ausstehende Werte stehen dann auf null
werteObjektKurzform: Bestandteil und Wert
bestandteileListeJe Bestandteil Wert, Einheit, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle
regelnListeRegeln aus dem Gesetz, je mit Norm
hinweiseListeGrenzen der Werte oder der Berechnung, in Sätzen
lizenzTextNutzungsbedingungen der Werte
standDatumTag der letzten Prüfung gegen die Quelle
zitatTextFertiger Satz mit Wert, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle zum Zitieren
datenstandTextKennung des Datenstands: Datum und laufende Nummer der letzten Änderung im Änderungsprotokoll (/v1/aenderungen), die diesen Datensatz betrifft. Gleicher Datenstand heißt unveränderter Inhalt, praktisch für Prüfer und zum Vergleich zweier Abfragen

Bestandteile

#

Die Antwort enthält je Stichtag die gültigen Bestandteile, jeweils mit id, name, gruppe, einheit, wert, gueltig_ab, rechtsgrundlage, quelle, hinweis und naechster_wert. Im Objekt werte steht dieselbe Liste als Kurzform. Ein Bestandteil fehlt, wenn er am Stichtag noch nicht oder nicht mehr gilt.

idBestandteilEinheitErste StufeAktueller WertEnde
mutterschutz_nach_entbindungKündigungsverbot nach der Entbindung, mindestensMonate01.01.20154 Monateoffen
mutterschutz_nach_fehlgeburtKündigungsverbot nach einer Fehlgeburt nach der 12. SchwangerschaftswocheMonate30.05.20174 Monateoffen
mutterschutz_mitteilungsfristFrist, den Arbeitgeber nach Zugang der Kündigung zu informierenWochen01.01.20152 Wochenoffen
pflegezeit_vorlaufBeginn des Kündigungsschutzes vor einer Pflegezeit oder Freistellung, höchstensWochen01.01.201512 Wochenoffen
schwerbehindert_wartezeitBestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig istMonate01.01.20156 Monateoffen
integrationsamt_entscheidungsfristFrist des Integrationsamts für die Entscheidung bei ordentlicher KündigungMonate01.01.20151 Monateoffen
kuendigung_nach_zustimmungFrist, die Kündigung nach Zustellung der Zustimmung zu erklärenMonate01.01.20151 Monateoffen
ausserordentlich_antragsfristAntragsfrist beim Integrationsamt für eine außerordentliche KündigungWochen01.01.20152 Wochenoffen
ausserordentlich_entscheidungsfristEntscheidungsfrist des Integrationsamts bei außerordentlicher KündigungWochen01.01.20152 Wochenoffen
anzeige_probezeitFrist für die Anzeige an das Integrationsamt bei Einstellung auf Probe und Beendigung in den ersten sechs MonatenTage01.01.20154 Tageoffen
betriebsrat_nachwirkungNachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im SeebetriebsratJahre01.01.20151 Jahreoffen
bordvertretung_nachwirkungNachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in der BordvertretungMonate01.01.20156 Monateoffen
personalrat_nachwirkungNachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in einer PersonalvertretungJahre01.01.20151 Jahreoffen
wahlbewerber_nachwirkungNachwirkender Kündigungsschutz für Wahlbewerber und Wahlvorstand nach Bekanntgabe des WahlergebnissesMonate01.01.20156 Monateoffen
initiatoren_ohne_wahlKündigungsschutz für Einladende und Antragsteller, wenn keine Vertretung gewählt wirdMonate01.01.20153 Monateoffen
initiatoren_einladung_anzahlGeschützte Einladende zur Betriebs- oder WahlversammlungAnzahl01.01.20156offen
initiatoren_antrag_anzahlGeschützte Antragsteller für die Bestellung eines WahlvorstandsAnzahl01.01.20153offen
vorfeld_initiatoren_hoechstensKündigungsschutz für Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, höchstensMonate18.06.20213 Monateoffen
datenschutzbeauftragter_nachwirkungNachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Tätigkeit als DatenschutzbeauftragterJahre01.01.20151 Jahreoffen

Beispiel

#

Aufruf mit datum = 2026-10-01. Die Antwort erzeugt derselbe Code, der auch die API beantwortet.

api.quellenkontor.dev/v1/hr/sonderkuendigungsschutz?datum=2026-10-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/sonderkuendigungsschutz?datum=2026-10-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "sonderkuendigungsschutz",
  "datum": "2026-10-01",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "mutterschutz_nach_entbindung": 4,
    "mutterschutz_nach_fehlgeburt": 4,
    "mutterschutz_mitteilungsfrist": 2,
    "pflegezeit_vorlauf": 12,
    "schwerbehindert_wartezeit": 6,
    "integrationsamt_entscheidungsfrist": 1,
    "kuendigung_nach_zustimmung": 1,
    "ausserordentlich_antragsfrist": 2,
    "ausserordentlich_entscheidungsfrist": 2,
    "anzeige_probezeit": 4,
    "betriebsrat_nachwirkung": 1,
    "bordvertretung_nachwirkung": 6,
    "personalrat_nachwirkung": 1,
    "wahlbewerber_nachwirkung": 6,
    "initiatoren_ohne_wahl": 3,
    "initiatoren_einladung_anzahl": 6,
    "initiatoren_antrag_anzahl": 3,
    "vorfeld_initiatoren_hoechstens": 3,
    "datenschutzbeauftragter_nachwirkung": 1
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "mutterschutz_nach_entbindung",
      "name": "Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens",
      "gruppe": "Schwangerschaft und Mutterschutz",
      "art": "schutzdauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 4,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MuSchG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1228.pdf"
      },
      "hinweis": "Bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch vier Monate nach der Entbindung. Während der Schwangerschaft gilt das Verbot ohnehin.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "mutterschutz_nach_fehlgeburt",
      "name": "Kündigungsverbot nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche",
      "gruppe": "Schwangerschaft und Mutterschutz",
      "art": "schutzdauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 4,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1228.pdf"
      },
      "hinweis": null,
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "mutterschutz_mitteilungsfrist",
      "name": "Frist, den Arbeitgeber nach Zugang der Kündigung zu informieren",
      "gruppe": "Schwangerschaft und Mutterschutz",
      "art": "frist",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 2,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1228.pdf"
      },
      "hinweis": "Überschreiten ist unschädlich, wenn die Frau es nicht zu vertreten hat und die Mitteilung unverzüglich nachholt (§ 17 Abs. 1 Satz 2 MuSchG).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "pflegezeit_vorlauf",
      "name": "Beginn des Kündigungsschutzes vor einer Pflegezeit oder Freistellung, höchstens",
      "gruppe": "Pflegezeit und Familienpflegezeit",
      "art": "vorlauf",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 12,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 5 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2462)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl114s2462.pdf"
      },
      "hinweis": "Ab der Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zum Ende der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (§ 2) oder der Freistellung (§ 3). Bis 2014 galt der Schutz ab der Ankündigung ohne Obergrenze.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "schwerbehindert_wartezeit",
      "name": "Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist",
      "gruppe": "Schwerbehinderte Menschen",
      "art": "wartezeit",
      "einheit": "monate",
      "wert": 6,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX",
      "quelle": {
        "titel": "Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), Artikel 1: SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s3234.pdf"
      },
      "hinweis": null,
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "integrationsamt_entscheidungsfrist",
      "name": "Frist des Integrationsamts für die Entscheidung bei ordentlicher Kündigung",
      "gruppe": "Schwerbehinderte Menschen",
      "art": "frist",
      "einheit": "monate",
      "wert": 1,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 171 Abs. 1 SGB IX",
      "quelle": {
        "titel": "Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), Artikel 1: SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s3234.pdf"
      },
      "hinweis": "Sollvorschrift: ab Eingang des Antrags. Bei Einstellung oder Auflösung des Betriebs und im Insolvenzverfahren gilt die Zustimmung nach einem Monat als erteilt (§ 171 Abs. 5 SGB IX).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "kuendigung_nach_zustimmung",
      "name": "Frist, die Kündigung nach Zustellung der Zustimmung zu erklären",
      "gruppe": "Schwerbehinderte Menschen",
      "art": "frist",
      "einheit": "monate",
      "wert": 1,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 171 Abs. 3 SGB IX",
      "quelle": {
        "titel": "Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), Artikel 1: SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s3234.pdf"
      },
      "hinweis": null,
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "ausserordentlich_antragsfrist",
      "name": "Antragsfrist beim Integrationsamt für eine außerordentliche Kündigung",
      "gruppe": "Schwerbehinderte Menschen",
      "art": "frist",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 2,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 174 Abs. 2 SGB IX",
      "quelle": {
        "titel": "Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), Artikel 1: SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s3234.pdf"
      },
      "hinweis": "Ab Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen; maßgebend ist der Eingang beim Integrationsamt.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "ausserordentlich_entscheidungsfrist",
      "name": "Entscheidungsfrist des Integrationsamts bei außerordentlicher Kündigung",
      "gruppe": "Schwerbehinderte Menschen",
      "art": "frist",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 2,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 174 Abs. 3 SGB IX",
      "quelle": {
        "titel": "Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), Artikel 1: SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s3234.pdf"
      },
      "hinweis": "Ohne Entscheidung in der Frist gilt die Zustimmung als erteilt.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "anzeige_probezeit",
      "name": "Frist für die Anzeige an das Integrationsamt bei Einstellung auf Probe und Beendigung in den ersten sechs Monaten",
      "gruppe": "Schwerbehinderte Menschen",
      "art": "frist",
      "einheit": "tage",
      "wert": 4,
      "gueltig_ab": "2018-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 173 Abs. 4 SGB IX",
      "quelle": {
        "titel": "Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), Artikel 1: SGB IX in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s3234.pdf"
      },
      "hinweis": null,
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "betriebsrat_nachwirkung",
      "name": "Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im Seebetriebsrat",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "nachwirkung",
      "einheit": "jahre",
      "wert": 1,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG",
      "quelle": {
        "titel": "§ 15 KSchG (Unzulässigkeit der Kündigung), gesetze-im-internet.de",
        "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html"
      },
      "hinweis": "Nur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich. Kein Schutz, wenn die Mitgliedschaft durch gerichtliche Entscheidung endet. Wortlaut seit vor 2015 unverändert.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "bordvertretung_nachwirkung",
      "name": "Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in der Bordvertretung",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "nachwirkung",
      "einheit": "monate",
      "wert": 6,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG",
      "quelle": {
        "titel": "§ 15 KSchG (Unzulässigkeit der Kündigung), gesetze-im-internet.de",
        "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html"
      },
      "hinweis": null,
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "personalrat_nachwirkung",
      "name": "Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit in einer Personalvertretung",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "nachwirkung",
      "einheit": "jahre",
      "wert": 1,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 2 Satz 2 KSchG",
      "quelle": {
        "titel": "§ 15 KSchG (Unzulässigkeit der Kündigung), gesetze-im-internet.de",
        "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html"
      },
      "hinweis": null,
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "wahlbewerber_nachwirkung",
      "name": "Nachwirkender Kündigungsschutz für Wahlbewerber und Wahlvorstand nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "nachwirkung",
      "einheit": "monate",
      "wert": 6,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 3 Satz 2 KSchG",
      "quelle": {
        "titel": "§ 15 KSchG (Unzulässigkeit der Kündigung), gesetze-im-internet.de",
        "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html"
      },
      "hinweis": "Vom Aufstellen des Wahlvorschlags oder der Bestellung zum Wahlvorstand bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Kündigung nur aus wichtigem Grund mit Zustimmung nach § 103 BetrVG zulässig (§ 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "initiatoren_ohne_wahl",
      "name": "Kündigungsschutz für Einladende und Antragsteller, wenn keine Vertretung gewählt wird",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "schutzdauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 3,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 3a Satz 2 KSchG",
      "quelle": {
        "titel": "§ 15 KSchG (Unzulässigkeit der Kündigung), gesetze-im-internet.de",
        "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html"
      },
      "hinweis": "Ab Einladung oder Antragstellung.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "initiatoren_einladung_anzahl",
      "name": "Geschützte Einladende zur Betriebs- oder Wahlversammlung",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "personen",
      "einheit": "anzahl",
      "wert": 6,
      "gueltig_ab": "2021-06-18",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. a des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes",
      "quelle": {
        "titel": "Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s1762.pdf"
      },
      "hinweis": "In Kraft am Tag nach der Verkündung am 17. Juni 2021 (Artikel 6).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "initiatoren_antrag_anzahl",
      "name": "Geschützte Antragsteller für die Bestellung eines Wahlvorstands",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "personen",
      "einheit": "anzahl",
      "wert": 3,
      "gueltig_ab": "2015-01-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG",
      "quelle": {
        "titel": "§ 15 KSchG (Unzulässigkeit der Kündigung), gesetze-im-internet.de",
        "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__15.html"
      },
      "hinweis": "Die ersten drei in der Antragstellung aufgeführten Arbeitnehmer; 2021 unverändert geblieben.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "vorfeld_initiatoren_hoechstens",
      "name": "Kündigungsschutz für Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, höchstens",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "schutzdauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 3,
      "gueltig_ab": "2021-06-18",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 3b Satz 2 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes",
      "quelle": {
        "titel": "Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s1762.pdf"
      },
      "hinweis": "Nur gegen Kündigungen aus Gründen in der Person oder im Verhalten. Voraussetzung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung der Absicht, einen Betriebsrat zu errichten. Schutz von der Erklärung bis zur Einladung zur Versammlung.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "datenschutzbeauftragter_nachwirkung",
      "name": "Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter",
      "gruppe": "Datenschutzbeauftragte",
      "art": "nachwirkung",
      "einheit": "jahre",
      "wert": 1,
      "gueltig_ab": "2018-05-25",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 6 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 BDSG",
      "quelle": {
        "titel": "Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097), Artikel 1: BDSG",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s2097.pdf"
      },
      "hinweis": "In nichtöffentlichen Stellen nur, wenn die Benennung verpflichtend ist (§ 38 Abs. 2 BDSG).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    }
  ],
  "regeln": [
    "Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig während der Schwangerschaft, bis vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens vier Monate danach, wenn der Arbeitgeber davon weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung davon erfährt (§ 17 Abs. 1 MuSchG).",
    "Das Verbot gilt auch für Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers im Hinblick auf eine Kündigung (§ 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG).",
    "Ausnahmsweise kann die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle die Kündigung in besonderen Fällen für zulässig erklären, die nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt oder nach der Entbindung in Zusammenhang stehen; die Kündigung bedarf dann der Schriftform und muss den Grund angeben (§ 17 Abs. 2 MuSchG).",
    "Ab dem Verlangen der Elternzeit, frühestens acht Wochen vor Beginn (bei Elternzeit zwischen drittem Geburtstag und vollendetem achten Lebensjahr frühestens 14 Wochen), und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen; das gilt auch bei Teilzeit während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber (§ 18 BEEG). Die Werte je Geburtsdatum führt der Datensatz elternzeit.",
    "Von der Ankündigung einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder Pflegezeit bis zu ihrem Ende darf der Arbeitgeber nicht kündigen (§ 5 Abs. 1 PflegeZG).",
    "Die Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (§ 168, § 151 Abs. 3 SGB IX), nach sechs Monaten Bestand des Arbeitsverhältnisses (§ 173 Abs. 1 SGB IX).",
    "Der Schutz gilt nicht, wenn die Schwerbehinderung beim Zugang der Kündigung nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt mangels Mitwirkung nicht entscheiden konnte (§ 173 Abs. 3 SGB IX).",
    "Eine Kündigung ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist unwirksam (§ 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX).",
    "Mitglieder von Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bordvertretung und Seebetriebsrat sind nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG kündbar (§ 15 Abs. 1 KSchG).",
    "Wird der Betrieb stillgelegt, ist die Kündigung geschützter Mandatsträger frühestens zum Zeitpunkt der Stilllegung zulässig (§ 15 Abs. 4 KSchG).",
    "Ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, ist seine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig (§ 6 Abs. 4 Satz 2, § 38 Abs. 2 BDSG). Nichtöffentliche Stellen müssen ihn benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG).",
    "Von der Zustellung des Einberufungsbescheids bis zum Ende des Grundwehrdienstes und während einer Wehrübung darf der Arbeitgeber nicht kündigen, im Übrigen nicht aus Anlass des Wehrdienstes (§ 2 Abs. 1 und 2 ArbPlSchG). Das gilt auch für den freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG (§ 16 Abs. 5 ArbPlSchG).",
    "Geht die Kündigung nach Zustellung des Einberufungsbescheids oder während des Wehrdienstes zu, beginnt die Klagefrist von § 4 KSchG erst zwei Wochen nach Ende des Wehrdienstes (§ 2 Abs. 4 ArbPlSchG)."
  ],
  "hinweise": [
    "Die Kündigungsfrist selbst liefert der Datensatz kuendigungsfrist. Schutz während der Elternzeit steht im Datensatz elternzeit."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-26",
  "zitat": "Sonderkündigungsschutz am 01.10.2026: Kündigungsverbot nach der Entbindung, mindestens: 4 Monate; Bestand des Arbeitsverhältnisses, ab dem die Zustimmung des Integrationsamts nötig ist: 6 Monate; Nachwirkender Kündigungsschutz nach Ende der Amtszeit im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder im Seebetriebsrat: 1 Jahre. Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MuSchG. Quelle: Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228), https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s1228.pdf. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-26.27"
}

Verlauf

#

Alle Stufen seit 2015 mit einem Aufruf, als JSON oder mit format=csv als CSV. Die letzten beiden Stufen:

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/sonderkuendigungsschutz/verlauf" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Ausschnitt der Antwort
{
  "datensatz": "sonderkuendigungsschutz",
  "verlauf": [
    {
      "bestandteil": "initiatoren_einladung_anzahl",
      "name": "Geschützte Einladende zur Betriebs- oder Wahlversammlung",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "personen",
      "einheit": "anzahl",
      "gueltig_ab": "2021-06-18",
      "gueltig_bis": null,
      "wert": 6,
      "stufenart": "wert",
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. a des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes",
      "quelle_url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s1762.pdf",
      "hinweis": "In Kraft am Tag nach der Verkündung am 17. Juni 2021 (Artikel 6)."
    },
    {
      "bestandteil": "vorfeld_initiatoren_hoechstens",
      "name": "Kündigungsschutz für Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, höchstens",
      "gruppe": "Betriebsrat und andere Arbeitnehmervertretungen",
      "art": "schutzdauer",
      "einheit": "monate",
      "gueltig_ab": "2021-06-18",
      "gueltig_bis": null,
      "wert": 3,
      "stufenart": "beginn",
      "rechtsgrundlage": "§ 15 Abs. 3b Satz 2 KSchG in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 Buchst. b des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes",
      "quelle_url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s1762.pdf",
      "hinweis": "Nur gegen Kündigungen aus Gründen in der Person oder im Verhalten. Voraussetzung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung der Absicht, einen Betriebsrat zu errichten. Schutz von der Erklärung bis zur Einladung zur Versammlung."
    }
  ]
}

Fehlerfälle

#
StatusCodeWann
400ungueltiger_parameterfalsches Format oder Wert außerhalb von: bestandteil (mutterschutz_nach_entbindung, mutterschutz_nach_fehlgeburt, mutterschutz_mitteilungsfrist, pflegezeit_vorlauf, schwerbehindert_wartezeit, integrationsamt_entscheidungsfrist, kuendigung_nach_zustimmung, ausserordentlich_antragsfrist, ausserordentlich_entscheidungsfrist, anzeige_probezeit, betriebsrat_nachwirkung, bordvertretung_nachwirkung, personalrat_nachwirkung, wahlbewerber_nachwirkung, initiatoren_ohne_wahl, initiatoren_einladung_anzahl, initiatoren_antrag_anzahl, vorfeld_initiatoren_hoechstens, datenschutzbeauftragter_nachwirkung)
400unbekannter_parameterParameter, den es für diesen Datensatz nicht gibt
404kein_wertaußerhalb der Abdeckung (ab 01.01.2015) oder Wert für diesen Zeitraum noch nicht verkündet
401, 429siehe Fehleralle Fehlercodes

Schema für MCP

#

So beschreibt der MCP-Server die Argumente des Werkzeugs hr_sonderkuendigungsschutz:

inputSchema
{
  "type": "object",
  "properties": {
    "datum": {
      "description": "Stichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.",
      "type": "string",
      "format": "date",
      "pattern": "^\\d{4}-\\d{2}-\\d{2}$"
    },
    "bestandteil": {
      "description": "Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.",
      "type": "string",
      "enum": [
        "mutterschutz_nach_entbindung",
        "mutterschutz_nach_fehlgeburt",
        "mutterschutz_mitteilungsfrist",
        "pflegezeit_vorlauf",
        "schwerbehindert_wartezeit",
        "integrationsamt_entscheidungsfrist",
        "kuendigung_nach_zustimmung",
        "ausserordentlich_antragsfrist",
        "ausserordentlich_entscheidungsfrist",
        "anzeige_probezeit",
        "betriebsrat_nachwirkung",
        "bordvertretung_nachwirkung",
        "personalrat_nachwirkung",
        "wahlbewerber_nachwirkung",
        "initiatoren_ohne_wahl",
        "initiatoren_einladung_anzahl",
        "initiatoren_antrag_anzahl",
        "vorfeld_initiatoren_hoechstens",
        "datenschutzbeauftragter_nachwirkung"
      ]
    }
  },
  "required": [],
  "additionalProperties": false
}

Quelle und Stand

#
AngabeInhalt
QuelleMuSchG, PflegeZG, SGB IX, KSchG, BDSG
LizenzWerte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
Aktualisierungbei Gesetzesänderung
AbdeckungDeutschland, ab 01.01.2015
Zuletzt geprüft26.09.2026
Nächste erwartete Änderungnur bei Gesetzesänderung
Überblick mit Tabellen und Fragen zum Datensatz: Sonderkündigungsschutz. Einen Fehler meldest du über das Kontaktformular.

Fehlt etwas oder ist etwas unklar? Schreib uns, wir ergänzen die Doku.