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Referenz

Referenz: Zeitarbeit

Lohnuntergrenze je Stunde, Überlassungshöchstdauer und Equal Pay in der Zeitarbeit nach dem AÜG seit 2015.

Überlassungshöchstdauer, Equal Pay nach neun Monaten, 15 Monate mit Branchenzuschlagstarif, Unterbrechung von drei Monaten und die Lohnuntergrenze nach § 3a AÜG je Stunde, bis März 2021 getrennt nach Ost und West. Zeiträume ohne Lohnuntergrenze liefern keinen Wert, dann gilt nur der allgemeine Mindestlohn.

Endpunkte und Aufrufe

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ZugangAufruf
REST-APIGET /hr/zeitarbeit
VerlaufGET /hr/zeitarbeit/verlauf
SDK JavaScriptqk.hr.zeitarbeit(…)
SDK Pythonqk.hr.zeitarbeit(…)
CLIqk zeitarbeit --datum 2026-10-01
MCP-Werkzeughr_zeitarbeit

Parameter

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NameTypPflichtStandardErlaubtBeschreibung
datumDatum (JJJJ-MM-TT)neinheuteStichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.
bestandteilTextneinueberlassungshoechstdauer, hoechstdauer_betriebsvereinbarung, unterbrechung_anrechnung, equal_pay_nach, equal_pay_branchenzuschlag, einarbeitungszeit_hoechstens, drehtuer_sperrfrist, lohnuntergrenze_west, lohnuntergrenze_ostNur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.

Unbekannte Parameter lehnt die API mit unbekannter_parameter ab. Dazu kommen format und trennzeichen, siehe CSV.

Antwortfelder

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FeldTypBedeutung
datensatzTextKennung des Datensatzes
datumDatumAbgefragter Stichtag
vorlaeufigBooleschtrue, wenn für den Stichtag noch nicht alle Werte festgelegt sind; ausstehende Werte stehen dann auf null
werteObjektKurzform: Bestandteil und Wert
bestandteileListeJe Bestandteil Wert, Einheit, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle
regelnListeRegeln aus dem Gesetz, je mit Norm
hinweiseListeGrenzen der Werte oder der Berechnung, in Sätzen
lizenzTextNutzungsbedingungen der Werte
standDatumTag der letzten Prüfung gegen die Quelle
zitatTextFertiger Satz mit Wert, Gültigkeit, Rechtsgrundlage und Quelle zum Zitieren
datenstandTextKennung des Datenstands: Datum und laufende Nummer der letzten Änderung im Änderungsprotokoll (/v1/aenderungen), die diesen Datensatz betrifft. Gleicher Datenstand heißt unveränderter Inhalt, praktisch für Prüfer und zum Vergleich zweier Abfragen

Bestandteile

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Die Antwort enthält je Stichtag die gültigen Bestandteile, jeweils mit id, name, gruppe, einheit, wert, gueltig_ab, rechtsgrundlage, quelle, hinweis und naechster_wert. Im Objekt werte steht dieselbe Liste als Kurzform. Ein Bestandteil fehlt, wenn er am Stichtag noch nicht oder nicht mehr gilt.

idBestandteilEinheitErste StufeAktueller WertEnde
ueberlassungshoechstdauerÜberlassungshöchstdauer an denselben EntleiherMonate01.04.201718 Monateoffen
hoechstdauer_betriebsvereinbarungHöchstdauer per Betriebsvereinbarung bei nicht tarifgebundenem Entleiher, höchstensMonate01.04.201724 Monateoffen
unterbrechung_anrechnungUnterbrechung, bis zu der frühere Einsätze beim selben Entleiher angerechnet werdenMonate01.04.20173 Monateoffen
equal_pay_nachTarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz beim Arbeitsentgelt, höchstensMonate01.04.20179 Monateoffen
equal_pay_branchenzuschlagGleichwertiges Entgelt mit Branchenzuschlagstarif spätestens nachMonate01.04.201715 Monateoffen
einarbeitungszeit_hoechstensEinarbeitungszeit vor der stufenweisen Heranführung, höchstensWochen01.04.20176 Wochenoffen
drehtuer_sperrfristSperrfrist für Tarifabweichung bei früheren Beschäftigten des EntleihersMonate01.01.20156 Monateoffen
lohnuntergrenze_westLohnuntergrenze Zeitarbeit, übrige Länder (bis März 2021), danach bundesweitEuro je Stunde01.01.201515,87 € je Stunde30.09.2027
lohnuntergrenze_ostLohnuntergrenze Zeitarbeit, ostdeutsche Länder und Berlin (bis März 2021), danach bundesweitEuro je Stunde01.01.201515,87 € je Stunde30.09.2027

Beispiel

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Aufruf mit datum = 2026-10-01. Die Antwort erzeugt derselbe Code, der auch die API beantwortet.

api.quellenkontor.dev/v1/hr/zeitarbeit?datum=2026-10-01
Zur API-Doku →
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/zeitarbeit?datum=2026-10-01" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Antwort200 OK · JSON
{
  "datensatz": "zeitarbeit",
  "datum": "2026-10-01",
  "vorlaeufig": false,
  "werte": {
    "ueberlassungshoechstdauer": 18,
    "hoechstdauer_betriebsvereinbarung": 24,
    "unterbrechung_anrechnung": 3,
    "equal_pay_nach": 9,
    "equal_pay_branchenzuschlag": 15,
    "einarbeitungszeit_hoechstens": 6,
    "drehtuer_sperrfrist": 6,
    "lohnuntergrenze_west": 15.33,
    "lohnuntergrenze_ost": 15.33
  },
  "bestandteile": [
    {
      "id": "ueberlassungshoechstdauer",
      "name": "Überlassungshöchstdauer an denselben Entleiher",
      "gruppe": "Überlassungsdauer und Gleichstellung",
      "art": "hoechstdauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 18,
      "gueltig_ab": "2017-04-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0258.pdf"
      },
      "hinweis": "18 aufeinander folgende Monate. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine andere Höchstdauer festlegen (§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG). Überlassungszeiten vor dem 1. April 2017 zählen nicht mit (§ 19 Abs. 2 AÜG).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "hoechstdauer_betriebsvereinbarung",
      "name": "Höchstdauer per Betriebsvereinbarung bei nicht tarifgebundenem Entleiher, höchstens",
      "gruppe": "Überlassungsdauer und Gleichstellung",
      "art": "hoechstdauer",
      "einheit": "monate",
      "wert": 24,
      "gueltig_ab": "2017-04-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 1 Abs. 1b Satz 6 AÜG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0258.pdf"
      },
      "hinweis": "Nur wenn ein Tarifvertrag der Einsatzbranche Öffnungen für Betriebs- oder Dienstvereinbarungen vorsieht und selbst keine andere Grenze für sie festlegt.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "unterbrechung_anrechnung",
      "name": "Unterbrechung, bis zu der frühere Einsätze beim selben Entleiher angerechnet werden",
      "gruppe": "Überlassungsdauer und Gleichstellung",
      "art": "unterbrechung",
      "einheit": "monate",
      "wert": 3,
      "gueltig_ab": "2017-04-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 1 Abs. 1b Satz 2 und § 8 Abs. 4 Satz 4 AÜG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0258.pdf"
      },
      "hinweis": "Liegen zwischen zwei Einsätzen nicht mehr als drei Monate, zählen die früheren Zeiten voll, auch über einen anderen Verleiher. Erst eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten setzt die Zählung zurück.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "equal_pay_nach",
      "name": "Tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz beim Arbeitsentgelt, höchstens",
      "gruppe": "Überlassungsdauer und Gleichstellung",
      "art": "equal_pay",
      "einheit": "monate",
      "wert": 9,
      "gueltig_ab": "2017-04-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 8 Abs. 4 Satz 1 AÜG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0258.pdf"
      },
      "hinweis": "Danach hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammbeschäftigter. Ohne Tarifvertrag gilt Equal Pay ab dem ersten Tag (§ 8 Abs. 1 AÜG). Überlassungszeiten vor dem 1. April 2017 zählen nicht mit (§ 19 Abs. 2 AÜG).",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "equal_pay_branchenzuschlag",
      "name": "Gleichwertiges Entgelt mit Branchenzuschlagstarif spätestens nach",
      "gruppe": "Überlassungsdauer und Gleichstellung",
      "art": "equal_pay",
      "einheit": "monate",
      "wert": 15,
      "gueltig_ab": "2017-04-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 8 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AÜG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0258.pdf"
      },
      "hinweis": "Längere Abweichung nur, wenn der Tarifvertrag nach spätestens 15 Monaten ein als gleichwertig festgelegtes Entgelt vorsieht und nach höchstens sechs Wochen Einarbeitung stufenweise heranführt.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "einarbeitungszeit_hoechstens",
      "name": "Einarbeitungszeit vor der stufenweisen Heranführung, höchstens",
      "gruppe": "Überlassungsdauer und Gleichstellung",
      "art": "equal_pay",
      "einheit": "wochen",
      "wert": 6,
      "gueltig_ab": "2017-04-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 8 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 AÜG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0258.pdf"
      },
      "hinweis": null,
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "drehtuer_sperrfrist",
      "name": "Sperrfrist für Tarifabweichung bei früheren Beschäftigten des Entleihers",
      "gruppe": "Überlassungsdauer und Gleichstellung",
      "art": "sperrfrist",
      "einheit": "monate",
      "wert": 6,
      "gueltig_ab": "2017-04-01",
      "gueltig_bis": null,
      "rechtsgrundlage": "§ 8 Abs. 3 AÜG",
      "quelle": {
        "titel": "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258)",
        "url": "https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0258.pdf"
      },
      "hinweis": "Wer in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Entleiher oder einem Konzernunternehmen ausgeschieden ist, bekommt keine tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz.",
      "naechster_wert": null,
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "lohnuntergrenze_west",
      "name": "Lohnuntergrenze Zeitarbeit, übrige Länder (bis März 2021), danach bundesweit",
      "gruppe": "Lohnuntergrenze Zeitarbeit",
      "art": "mindeststundenentgelt",
      "einheit": "euro_stunde",
      "wert": 15.33,
      "gueltig_ab": "2026-09-01",
      "gueltig_bis": "2027-03-31",
      "rechtsgrundlage": "§ 2 Abs. 2 Nr. 2 der Siebten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung",
      "quelle": {
        "titel": "Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 19. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 186)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/186/VO.html"
      },
      "hinweis": "Bundeseinheitlich.",
      "naechster_wert": {
        "gueltig_ab": "2027-04-01",
        "wert": 15.87
      },
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    },
    {
      "id": "lohnuntergrenze_ost",
      "name": "Lohnuntergrenze Zeitarbeit, ostdeutsche Länder und Berlin (bis März 2021), danach bundesweit",
      "gruppe": "Lohnuntergrenze Zeitarbeit",
      "art": "mindeststundenentgelt",
      "einheit": "euro_stunde",
      "wert": 15.33,
      "gueltig_ab": "2026-09-01",
      "gueltig_bis": "2027-03-31",
      "rechtsgrundlage": "§ 2 Abs. 2 Nr. 2 der Siebten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung",
      "quelle": {
        "titel": "Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 19. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 186)",
        "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/186/VO.html"
      },
      "hinweis": "Bundeseinheitlich.",
      "naechster_wert": {
        "gueltig_ab": "2027-04-01",
        "wert": 15.87
      },
      "status": "festgelegt",
      "erwartet": null,
      "letzter_wert": null
    }
  ],
  "regeln": [
    "Wer Arbeitnehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit an Dritte überlassen will, braucht eine Erlaubnis (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG).",
    "Die Überlassung ist nur vorübergehend bis zur Überlassungshöchstdauer zulässig (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG).",
    "Verleiher und Entleiher müssen die Überlassung im Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen, bevor der Leiharbeitnehmer tätig wird (Kennzeichnungspflicht, § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG).",
    "Vor der Überlassung müssen sie die Person des Leiharbeitnehmers unter Bezug auf diesen Vertrag konkretisieren (§ 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG).",
    "Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher bedarf seit 1. Januar 2025 der Textform, vorher der Schriftform (§ 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG, geändert durch Artikel 55 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes).",
    "Der Verleiher muss dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vergleichbarer Beschäftigter des Entleihers gewähren (Gleichstellungsgrundsatz, § 8 Abs. 1 AÜG).",
    "Ein Tarifvertrag kann davon abweichen, darf aber die Lohnuntergrenze nach § 3a AÜG nicht unterschreiten (§ 8 Abs. 2 AÜG).",
    "Der Verleiher muss mindestens die Lohnuntergrenze zahlen, auch für Zeiten ohne Überlassung (§ 8 Abs. 5 AÜG).",
    "Die Lohnuntergrenze setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf gemeinsamen Vorschlag der Tarifparteien der Zeitarbeit durch Rechtsverordnung fest, jeweils mit fester Laufzeit (§ 3a AÜG).",
    "Die Lohnuntergrenze geht dem allgemeinen Mindestlohn nur vor, soweit sie ihn nicht unterschreitet; liegt der Mindestlohn höher, gilt er (§ 1 Abs. 3 MiLoG). Bis 31. Dezember 2017 galt die Übergangsregel des § 24 Abs. 1 Satz 2 MiLoG a. F.: Eine Lohnuntergrenze nach § 3a AÜG ging dem Mindestlohn auch dann vor, wenn sie niedriger war, ab 1. Januar 2017 aber nur mit mindestens 8,50 Euro."
  ],
  "hinweise": [
    "Fehlt lohnuntergrenze_west am Stichtag, galt keine Verordnung nach § 3a AÜG, dann gilt nur der allgemeine Mindestlohn. Bis 31.03.2021 gab es eigene Beträge für das Ostgebiet."
  ],
  "lizenz": "Werte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.",
  "stand": "2026-09-26",
  "zitat": "Zeitarbeit am 01.10.2026: Lohnuntergrenze Zeitarbeit, übrige Länder (bis März 2021), danach bundesweit: 15,33 Euro je Stunde; Überlassungshöchstdauer an denselben Entleiher: 18 Monate; Tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz beim Arbeitsentgelt, höchstens: 9 Monate. Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Siebten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung. Quelle: Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 19. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 186), https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/186/VO.html. Daten: Quellenkontor (quellenkontor.dev).",
  "datenstand": "2026-09-26.28"
}

Verlauf

#

Alle Stufen seit 2015 mit einem Aufruf, als JSON oder mit format=csv als CSV. Die letzten beiden Stufen:

Terminal
curl "https://api.quellenkontor.dev/v1/hr/zeitarbeit/verlauf" \
  -H "Authorization: Bearer $QK_KEY"
Ausschnitt der Antwort
{
  "datensatz": "zeitarbeit",
  "verlauf": [
    {
      "bestandteil": "lohnuntergrenze_ost",
      "name": "Lohnuntergrenze Zeitarbeit, ostdeutsche Länder und Berlin (bis März 2021), danach bundesweit",
      "gruppe": "Lohnuntergrenze Zeitarbeit",
      "art": "mindeststundenentgelt",
      "einheit": "euro_stunde",
      "gueltig_ab": "2027-04-01",
      "gueltig_bis": "2027-09-30",
      "wert": 15.87,
      "stufenart": "wert",
      "rechtsgrundlage": "§ 2 Abs. 2 Nr. 3 der Siebten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung",
      "quelle_url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/186/VO.html",
      "hinweis": "Bundeseinheitlich. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft (§ 3)."
    },
    {
      "bestandteil": "lohnuntergrenze_west",
      "name": "Lohnuntergrenze Zeitarbeit, übrige Länder (bis März 2021), danach bundesweit",
      "gruppe": "Lohnuntergrenze Zeitarbeit",
      "art": "mindeststundenentgelt",
      "einheit": "euro_stunde",
      "gueltig_ab": "2027-04-01",
      "gueltig_bis": "2027-09-30",
      "wert": 15.87,
      "stufenart": "wert",
      "rechtsgrundlage": "§ 2 Abs. 2 Nr. 3 der Siebten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung",
      "quelle_url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/186/VO.html",
      "hinweis": "Bundeseinheitlich. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2027 außer Kraft (§ 3)."
    }
  ]
}

Fehlerfälle

#
StatusCodeWann
400ungueltiger_parameterfalsches Format oder Wert außerhalb von: bestandteil (ueberlassungshoechstdauer, hoechstdauer_betriebsvereinbarung, unterbrechung_anrechnung, equal_pay_nach, equal_pay_branchenzuschlag, einarbeitungszeit_hoechstens, drehtuer_sperrfrist, lohnuntergrenze_west, lohnuntergrenze_ost)
400unbekannter_parameterParameter, den es für diesen Datensatz nicht gibt
404kein_wertaußerhalb der Abdeckung (ab 01.01.2015) oder Wert für diesen Zeitraum noch nicht verkündet
401, 429siehe Fehleralle Fehlercodes

Schema für MCP

#

So beschreibt der MCP-Server die Argumente des Werkzeugs hr_zeitarbeit:

inputSchema
{
  "type": "object",
  "properties": {
    "datum": {
      "description": "Stichtag im Format JJJJ-MM-TT. Ohne Angabe gilt der heutige Tag.",
      "type": "string",
      "format": "date",
      "pattern": "^\\d{4}-\\d{2}-\\d{2}$"
    },
    "bestandteil": {
      "description": "Nur diesen Bestandteil liefern und zitieren, etwa für eine einzelne Frage (optional). Erlaubt sind die ids der Bestandteile.",
      "type": "string",
      "enum": [
        "ueberlassungshoechstdauer",
        "hoechstdauer_betriebsvereinbarung",
        "unterbrechung_anrechnung",
        "equal_pay_nach",
        "equal_pay_branchenzuschlag",
        "einarbeitungszeit_hoechstens",
        "drehtuer_sperrfrist",
        "lohnuntergrenze_west",
        "lohnuntergrenze_ost"
      ]
    }
  },
  "required": [],
  "additionalProperties": false
}

Quelle und Stand

#
AngabeInhalt
QuelleArbeitnehmerüberlassungsgesetz, Verordnungen über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (§ 3a AÜG)
LizenzWerte aus amtlichen Werken (§ 5 UrhG). Nutzung der Zusammenstellung nach den Nutzungsbedingungen von Quellenkontor.
AktualisierungLohnuntergrenze je Verordnung mit fester Laufzeit, AÜG-Fristen bei Gesetzesänderung
AbdeckungDeutschland, ab 01.01.2015
Zuletzt geprüft26.09.2026
Nächste erwartete ÄnderungSiebte Lohnuntergrenze-Verordnung läuft am 30.09.2027 aus
Überblick mit Tabellen und Fragen zum Datensatz: Zeitarbeit: Überlassungshöchstdauer, Equal Pay und Lohnuntergrenze. Einen Fehler meldest du über das Kontaktformular.

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